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Zulassungsvorschriften für Anhänger mit Eigenbau"karosserie"
Verfasst: Fr 30. Jun 2006, 23:15
von C203
Ich habe einen älteren 400 Kiloanhänger, desen Aufbau mehr oder weniger auf den Müll gehört. Papiere dazu sind vorhanden, da ich ihn von meinem Vater bekomemn habe. Nun bin ich auf die Idee gekommen, auf der Grundplatte bzw. dem Fahrgestell für meinen Peugeot 402, der eine originale Anhängerkupplung hat, nach Fotos aus den dreißiger/vierziger Jahren einen geschlossenen Stromlinienhänger nachzubauen. Das würde ganz hervorragend zum Auto passen und man kann dann auch noch ein bißchem mehr Krimskrams zu den Veranstaltungen mitnehmen. Welche Vorschriften gibt es hier? Kann man wegen Gewichtsersparniss dafür Sperrholz und Alu verwenden - der 402 darf nur 400 Kilo ziehen - ? Muß das Ding vom TÜV abgenommen werden etc.? Danke fürInfos. Michael
Zulassungsvorschriften für Anhänger mit Eigenbau"karosserie"
Verfasst: Sa 1. Jul 2006, 01:38
von jawolf30
MM (Moin Michael),
http://www.anhaengerhandel.de/selbbau.h ... otuevb.htm Buch: Pkw-Anhänger ISBN: 3824907178 12,80 EURz. B.
http://www.amazon.de/gp/product/3824907 ... 299956oder bei ibähwerde auch mal meine Mitschrauber auf diesen thread hinweisen; der hat sich das gebaut (und somit "einschlägige" TÜV-Erfahrungen gesammelt ) Viele GrüsseJürgen
Zulassungsvorschriften für Anhänger mit Eigenbau"karosserie"
Verfasst: Sa 1. Jul 2006, 09:13
von Knaudel
Hallo Michael,das dürfte grundsätzlich kein Problem darstellen.Allerdings würde ich dann auch die aktuellen vorschriften einhalten (zB Nebelschlußleuchte). Klar, keine scharfen kanten...Nach Fertigstellung mußt Du dann zum Tüv, zwecks Eintragung der geänderten Maße und des neuen Leergewichts.Alles kein Problem!Ich würde aber sicherheitshalber vorher mit dem Tüv sprechen!Gruß Knaudel
Zulassungsvorschriften für Anhänger mit Eigenbau"karosserie"
Verfasst: Di 4. Jul 2006, 15:54
von Rene E
Leider ist das eine Dienstleistung bei dem der TÜV mal wieder sehr individuell reagieren kann.Ich habe mal beim TÜV Bonn nachgefragt weil ich meinen kleinen 400 kg Anhänger mit einer festen Haube versehen wollte für meine Modellbahnmodule. Da das ganze recht hoch geworden wäre, wollte ich vorher nachfragen welche Höhen Breitenverhältnisse denn erlaubt sind. Der Kasten wäre 130 cm lang, 90 breit und 170 hoch geworden.Ich habe aus verschraubbaren Regalelementen (gelochte Winkel) sozusagen den Spriegel schon mal zusammengebaut und auf dem Anhänger befestigt, da das ganz schnell ging Ich hätte es dann nur mit Poppnieten verkleiden müssen.Der Herr TÜV-Ingenieur hat sich leider nur unheimlich wichtig gemacht von wegen: "Ja da müssen wir auf einer Versuchsstrecke Schleuderversuche machen und die Statik der Konstruktion muß geprüft werden. Das können sie vergessen, da sind sie schnell im 4-stelligen Bereich, nene das geht nicht. Das hat keinen Zweck! Und mit dem Aufbau der schon drauf ist, dürfte ich sie gar nicht vom Hof lassen, den müssen sie sofort abschrauben, sonst lege ich Ihnen das Fahrzeug stil blablabla..:!"Mir konkret sagen, wie hoch ich hätte es bauen können ging dann auch nicht. Ich hatte dann noch die Skizze einer alternativen niedrigeren Konstruktion die aber aufwändiger gewesen wäre, die hat er sich nicht einmal angesehen und nur wieder auf die teueren Schleuderversuche hingewiesen und mich abgewimmelt und gedroht mir gleich vor Ort die Plakette runterzukratzen. Ich bin dann von dannen gezogen und kam mir vor wie in einem WERNER-Comic, weil der macht heute keine Eintragungen.