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Eigentum der Kennzeichen? Bestandschutz bei Änderung der Ausgestaltungsvorschrif

Verfasst: Mo 19. Jun 2006, 16:34
von ND
Moin, aus gegebenem Anlass mal eine erbsenzählerische Frage:Wessen Eigentum ist eigentlich ein Kfz-Kennzeichen?Es handelt sich dabei ja um ein amtliches Dokument/Urkunde, das allerdings der Halter eines Fahrzeugs bezahlen muss und das er nach Abmeldung des KfZ ja ausgehändigt bekommt.Was passiert, wenn die Damen und Herren Staatsbediensteten beim Entstempeln das Kennzeichen zerkratzen, was je nach Ausmaß die Optik durchaus stören kann?Und: besteht eigentlich eine Art Bestandsschutz, wenn plötzlich ein Kennzeichen nicht mehr den Vorschriften entspricht, es aber seit 10 Jahren ständig gestempelt und entstempelt wurde?NDdersichgeradeimClinchmitderörtlichenZulassungsstellebefindetMessage editiert:19.06.2006 16:36:00

Eigentum der Kennzeichen? Bestandschutz bei Änderung der Ausgestaltungsvorschrif

Verfasst: Di 20. Jun 2006, 07:27
von goggo
Das Kennzeichen wird doch sowieso ab demnächst nach der Abmeldung sofort ungültig?Also is des doch eh Geschichte...Viel Schlimmer ist das bei meinem T3 bei jedem TÜV das Kennzeichen jedesmal sowas von zerkratzt wird...Gibts da eine Farbe zum Nachpinseln oder reicht da ein EDDING?HelmutMessage editiert:20.06.2006 07:30:43

Eigentum der Kennzeichen? Bestandschutz bei Änderung der Ausgestaltungsvorschrif

Verfasst: Di 20. Jun 2006, 10:10
von Frankie
Zitat:Original erstellt von goggo am/um 20.06.2006 07:27:45Das Kennzeichen wird doch sowieso ab demnächst nach der Abmeldung sofort ungültig?Irgendwann im 1. Quartal 2007 tritt ja die neue Zulassungsverordnung in Kraft.Ich habe jetzt keine Lust den ganzen Klumpatsch nochmal durchzuarbeiten, aber irgendwo da drin stand auch, man kann bei Abmeldung eines Fahrzeugs einen kostenpflichtigen Antrag stellen, dass das alte Kennzeichen nicht sofort verfällt sondern reserviert wird. Wenn ich mich recht erinnere, ist diese Reservierung beschränkt auf maximal 3 Monate. Also eigentlich ein schlechter Scherz im Vergleich zur alten Regelung, wo das alte Kennzeichen automatisch 18 Monate reserviert blieb.Zitat:Gibts da eine Farbe zum Nachpinseln oder reicht da ein EDDING?Würde mich auch interessieren, ob es Kennzeichen-Farbe (das Weiß mit reflektierenden Partikeln) gibt.Bei meiner Zulassungstelle überlässt man das Entstempeln schon seit einigen Jahren den 'Kunden', vermutlich gerade um solche Regressansprüche wie von ND geschildert zu umgehen, und da habe ich beim letzten mal Bockmist gebaut und eine viel zu große Fläche abgeschabt. Gruß Frank

Eigentum der Kennzeichen? Bestandschutz bei Änderung der Ausgestaltungsvorschrif

Verfasst: Mi 21. Jun 2006, 23:33
von Nachtschwärmer
Hallo Frank, von wegen, ich als Kunde selbst entstempeln! Bei den immer horrenderen Gebühren sollen die dafür ihre Arbeit machen und wenn die das nicht tun wollen, bleibt der Stempel drauf. Mir doch scheißegal....Gruß Joachim

Eigentum der Kennzeichen? Bestandschutz bei Änderung der Ausgestaltungsvorschrif

Verfasst: Fr 7. Jul 2006, 20:42
von Altopelfreak
Hallo Oldie-Freunde,habe heute mit meiner Zulassungsstelle über dieses Problem gesprochen. Dort hatte man sich noch gar keine Gedanken darüber gemacht. Wir einigten uns für die Zukunft darauf, dass man die alte Nummer für ein Jahr reservieren kann. Es müsse nur bein Stillegen ausdrücklich gesagt werden. Die alten Schilder sollen dann auch wieder verwendbar sein. Ich hoffe mal, dass man sich, wenn es soweit ist, noch daran erinnert.TschüssKlaus