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07 und Rennfahrzeuge
Verfasst: Mo 19. Jun 2006, 10:26
von oldsbastel
Nur mal für mich zum Verständnis:Wenn ich mir ein historisches Rennfahrzeug (Auto oder Motorrad) zulegen würde, dürfte ich dieses Fahrzeug mit einer 07er-Nummer im öffentlichen Straßenverkehr bewegen?
07 und Rennfahrzeuge
Verfasst: Mo 19. Jun 2006, 10:31
von goggo
Mein Rennroller erfüllt auch alle STVO anforderungen bzw. hatte auch einen gültigen Brief und Zulassung... Ich geh davon aus das das nur so geht....Helmut
07 und Rennfahrzeuge
Verfasst: Mo 19. Jun 2006, 10:45
von oldsbastel
Ich meine eigentlich keine umgebauten Fahrzeuge, sondern echte Rennfahrzeuge wie z.B. einen Production Racer (Yamaha TZ 250, einen Boy Racer oder ehemalige Rennfahrzeuge für Cup-Rennen).Message editiert:19.06.2006 10:47:53
07 und Rennfahrzeuge
Verfasst: Mo 19. Jun 2006, 11:08
von Flat60
Ich fürchte, sowas wird eng: Im Ernst: Du bist ja als Fahrzeughalter dafür verantwortlich dafür, dass Dein fahrbarer Untersatz den Regeln der StVZO entspricht... Ist das denn gegeben?Marcus
07 und Rennfahrzeuge
Verfasst: Mo 19. Jun 2006, 11:29
von ventilo
Marcus,sowas gibt's auch (siehe Vanwall Replica letztens in der Oldtimer-Presse)Kotflügel und Licht müssen natürlich nachgerüstet werden.Der StVZO muß ein mit 04/06/07er bewegter Oldie NICHT entsprechen, er muß nur verkehrssicher sein.Nicht typgeprüfte Bereifung/Beleuchtung o.ä. sind also erlaubt, aber nicht StVZO-konform.
07 und Rennfahrzeuge
Verfasst: Mo 19. Jun 2006, 11:58
von Josef Eckert
Hallo Thilo,dann müßte es doch auch mit einem Sportflugzeug gehen?Kotflügel für die Räder kann ich ja nachmontieren.Dann kann man vielleicht auch mal auf der Autobahn starten/landen.GrußJosef
07 und Rennfahrzeuge
Verfasst: Mo 19. Jun 2006, 12:03
von oldsbastel
Ich dachte z.B. an sowas:
07 und Rennfahrzeuge
Verfasst: Di 20. Jun 2006, 07:23
von goggo
Zitat:Original erstellt von ventilo am/um 19.06.2006 11:29:07Der StVZO muß ein mit 04/06/07er bewegter Oldie NICHT entsprechen, er muß nur verkehrssicher sein.Nicht typgeprüfte Bereifung/Beleuchtung o.ä. sind also erlaubt, aber nicht StVZO-konform.Auch Slicks möglich????ich glaubs ned sorry...@OLDS... isch a RD? von sowas träum ich seit dem letzten RingWE mit meinem bescheuerten Rennroller auch - mal richtig GGGGAAAAAAAAAASSSSS gebn... HelmutMessage editiert:20.06.2006 07:26:23
07 und Rennfahrzeuge
Verfasst: Di 20. Jun 2006, 10:30
von ID19
Eigentlich ist die Frage einfach zu beantworten:Würdest du mit dem Rennfahrzeug eine Vollabnahme nach §21 bestehen?Ja - es geht.Nein - es geht nicht.Ich verrate dir schon mal: Mit einer TZ geht es nicht. GrüßeMartin
07 und Rennfahrzeuge
Verfasst: Di 20. Jun 2006, 10:43
von oldsbastel
Helmut:Das ist eine TZ (TZ = Tamaha Zennmaschine; mit Deutsch hatte es die Japaner damals noch nicht so ). Die RD wurde als Straßenversion später daraus abgeleitet.Martin:Wenn es mit einer TZ nicht geht: wie sieht es mit Endurance-Maschinen aus? Licht ist da ja dran und Bremsen haben sie auch. Man müsste ggf. noch Blinker nachrüsten.Oder die Vorkriegsrennfahrzeuge. Häufig wurden die Renner ja auch für den Alltag verwendet und umgekehrt. Außerdem waren Beleuchtungsanlagen in den 20er Jahren häufig keine Serienausrüstung.Auf einer der zahlreichen Oldie-Rundfahrten habe ich mal einen La France-Rennwagen von ungefähr 1910 mit 16L-Motor und roter Nummer gesehen (aus Berlin glaube ich). Ganz so abwegig ist die Frage also nicht, oder?Message editiert:20.06.2006 11:04:26