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Anhängekupplung nicht mehr eintragungspflichtig?
Verfasst: Mi 17. Mai 2006, 11:06
von Altopelfreak
Hallo Oldie-Freunde,nach letzten völlig unbestätigten Gerüchten, soll es ab sofort nicht mehr notwendig sein, eine nachgerüstete Anhängekupplung eintragen zu lassen. Kann ich kaum glauben!Wer weiss, ob da etwas dran sein kann?Wie auch schon in dem anderen Beitrag mit der angeblichen ASU-Verlängerung auf zwei Jahre, kann ich mir kaum vorstellen, dass angesichts einer für nächstes Jahr ohnehin beschlossenen Zulassungsreform, jetzt schon einzelne Bestimmungen vorauseilen.Ich tippe also eher auf verspätete Aprilscherze!Würde mich dennoch freuen, wenn jemand das Gegenteil bestätigen könnte!TschüssKlaus
Anhängekupplung nicht mehr eintragungspflichtig?
Verfasst: Mi 17. Mai 2006, 11:24
von Th. Dinter
Hallo,mit den Ahk ist das schon seit einiger Zeit so: wenn die Kupplung eine e-Nummer hat, sonst nicht.Das ist meine Info. Der TÜV-Mensch wollte auch nicht eintragen. Vielleicht aüßert sich ja hallo-stege noch dazu.grußthomas
Anhängekupplung nicht mehr eintragungspflichtig?
Verfasst: Mi 17. Mai 2006, 14:59
von Altopelfreak
Hallo Thomas,das ist ja interessant!Doch was ist eine "e-Nummer"?Wielange ist das schon so? Warum haben weder der DEUVET noch die einschlägige Presse jemals eine Meldung dazu veröffentlicht? Geht doch mehr oder weniger uns alle an!Ist das die neue Geheimhaltungspolitik oder ist die Oldie-Szene schon ein so verschlafener Verein geworden?Gute Nacht MarieKlaus
Anhängekupplung nicht mehr eintragungspflichtig?
Verfasst: Mi 17. Mai 2006, 15:25
von uwm121
Thema ist schon durch.2004.Siehe Suchfunktion Anhängekupplung.Grüße
Anhängekupplung nicht mehr eintragungspflichtig?
Verfasst: Mi 17. Mai 2006, 15:26
von mcoldie
Hallo Klaus,schön wärs, aber leider betrifft es die Oldtimer-Szene nicht.Für aktuelle Allerweltsgurken bekommst du (in großen Stückzahlen prodizierte) AHKs mit e-Kennzeichnung in der Nähe des Kugelkopfes (e- gefolgt von einer Nummer), die gute alte Oldtimer-Kupplung muß nach wie vor eingetragen werden.Gruß Martin
Anhängekupplung nicht mehr eintragungspflichtig?
Verfasst: Mi 17. Mai 2006, 18:15
von hallo-stege
Hallo Klaus,egal ob mit nationaler Bauartgenehmigung oder e-Nummer gilt:- Eine Anbauabnahme nach § 19(3) StVZO ist seit 2001 nicht mehr erforderlich. (Wenn Du allerdings keine Anbauabnahme machen lässt, trägst Du bzw. die einbauende Werkstatt die volle Verantwortung für den Einbau. Es sind schon des öfteren AHK´s samt Anhänger abgefallen ... )Ein Merkblatt dazu findest Du hier:
http://www.kba.de/Abt4_neu/infosystem/i ... 1.pdfGruss von Frank
Anhängekupplung nicht mehr eintragungspflichtig?
Verfasst: Mi 17. Mai 2006, 18:39
von uwm121
Hallo StegeLeider geht m.E. der Verzicht auf die Anbauabnahme bei alten Anhängekupplungen nicht eindeutig aus dem Text hervor.Ich kann mir auch nicht vorstellen,daß ein Hersteller noch Nachträge dazu macht,die den Auflagen des KBA genügen.Oder hab ich da was "überlesen"?Grüße
Anhängekupplung nicht mehr eintragungspflichtig?
Verfasst: Mi 17. Mai 2006, 21:40
von P2Welt
Hallo,an meinem Zafira-A (Baujahr 08/02) wurde noch vor der Erstzulassung vom Opel-Händler eine starre AHK nachgerüstet (war billiger als die werksseitige abnehmbare). In die Papiere eingetragen wurde die auch nicht. Es funktionierte alles tadellos, sowohl ohne als auch mit Anhänger dran, nur die zusätzliche Anhänger-Blinkerkontrollleuchte funktionierte nie. Meine Nachfrage bei der Werkstatt ergab (sinngemäß): "Die ist heutzutage nicht mehr notwendig." Allerdings: in der Original-Zafira-Betriebsanleitung, wo es allerdings um die werksseitige Ausrüstung mit abnehmbarer AHK ging, war sie (noch) erwähnt.Mein Vectra-C (Baujahr 03/05) hat eine jedoch eine werksseitige, abnehmbare AHK, die ist ebenfalls nirgends eingetragen, und die Blinkerkontrollleuchte funktioniert bei Anhängerbetrieb auch (wie es die Betriebsanleitung auch vorsieht). Die Frage, dass eine AHK nicht mehr eingetragen werden muss, ist ja jetzt geklärt. Aber ist die zusätzliche AHK-Blinkerkontrollleuchte neuerdings auch überflüssig geworden, oder noch erforderlich?MfG, Michael
Anhängekupplung nicht mehr eintragungspflichtig?
Verfasst: Mi 17. Mai 2006, 22:40
von Rene E
Zitat:Original erstellt von hallo-stege am/um 17.05.2006 18:15:22Hallo Klaus,egal ob mit nationaler Bauartgenehmigung oder e-Nummer gilt:- Eine Anbauabnahme nach § 19(3) StVZO ist seit 2001 nicht mehr erforderlich.Ähhhh, ja wie? Hab ich mich seit 2001 gleich mit 3 Autos umsonst rumgeärgert?Trabbi: AZV (Ostdeutsch für AHK) war in der DDR schon Zubehör ohne Genehmigung. TÜV wollte Genehmigung. Woher nehmen?Käfer: Muffigen Deppen bei Westfalia wegen Typenblatt aushalten müssen. 3-mal nachfragen, Relais mit AHK-Kontrollleuctenfunktion suchen etc. etc.CX: Typenblatt suchen. Mit sämtlichen Verantwortlichen herumzanken, weil ich 1800 kg und nicht 1300 kg eingetragen bekommen wollte, wie für alle anderen CXe auch die im Typenblatt stehen (außer eben den MADM* bis 1979)
Anhängekupplung nicht mehr eintragungspflichtig?
Verfasst: Do 18. Mai 2006, 07:48
von goggo
nationaler Bauartgenehmigung oder e-Nummer gilt????gibt es Kupplungen die das nicht haben??Damit SEIT 2001 !!!! wurscht oder wie? - Die korrekte befestigung vorrausgesetzt...klar. Helmut