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Sonntagsfahrverbot für 07 LKW?

Verfasst: Mi 5. Apr 2006, 21:01
von Rene E
Einen Freund von mir wurde am Sonntag die Weiterfahrt mit einem LKW mit 07 Kennzeichen untersagt, wegen Sonntagsfahrverbot.Er wird jetzt demnächst einen Anhörungsbogen bekommen. Es geht um 40 EUR Strafe und 1 Punkt in Flensburg.Er kam von einem Oldtimertreffen, die Begründung ist eindeutig Sonntagsfahrverbot. Oldtimertreffen gehen aber nun mal "normalerweise" nur bis Sonntag.Wie ist die aktuelle Rechtslage?(P.S.: Die Suchfunktion gibt nur Beiträge aus 2001. Den Verweis darauf kann man sich sparen)

Sonntagsfahrverbot für 07 LKW?

Verfasst: Mi 5. Apr 2006, 21:55
von hallo-stege
Zitat:Original erstellt von Rene E:Er kam von einem Oldtimertreffen, die Begründung ist eindeutig Sonntagsfahrverbot. Oldtimertreffen gehen aber nun mal "normalerweise" nur bis Sonntag.Wie ist die aktuelle Rechtslage?Eindeutig. (siehe § 30 StVO). Es gilt für LKW´s über 7.5 t und Anhänger hinter LKW´s, letzteres trifft auch zum LKW umgeschriebene Geländewagen oder Bullis ... Gruss von Frank

Sonntagsfahrverbot für 07 LKW?

Verfasst: Mi 5. Apr 2006, 23:54
von Nachtschwärmer
Und die "Rechtslage" wird von Politikern geschaffen! Also, auch deswegen: Keine Politiker bei Oldietreffen Begrüßungsworte schwafeln lassen. Samstags zur Eröffnung der Veranstaltung "begrüßen" sie uns und am Sonntag bei der Heimfahrt gehen ihre Schergen auf uns los!Gruß Joachim

Sonntagsfahrverbot für 07 LKW?

Verfasst: Do 6. Apr 2006, 19:51
von hallo-stege
Jep, Joachim. Ist leider so. Ich muss auch immer Sonntag nachts oder Montags heimfahren (Escort Express mit Anhänger/Wohnwagen) ...Ggf. könnte man noch eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Oder einen LKW auf 7,49 t. ablastenGruss von Frank

Sonntagsfahrverbot für 07 LKW?

Verfasst: Do 6. Apr 2006, 22:18
von uwm121
Warum 7,49?Wegen Fahrtenschreiber?Grüße

Sonntagsfahrverbot für 07 LKW?

Verfasst: Do 6. Apr 2006, 22:20
von hallo-stege
Zitat:Original erstellt von uwm121:Warum 7,49?Wegen Fahrtenschreiber?Grüße... nein, wegen Sonntagsfahrverbot (LKW über 7,5 t und Anhänger hinter LKW) ...Gruss von Frank

Sonntagsfahrverbot für 07 LKW?

Verfasst: Do 6. Apr 2006, 22:25
von uwm121
Warum soll ich dann auf 7,49 ablasten wenn 7,5 reicht?Führerschein?Grüße

Sonntagsfahrverbot für 07 LKW?

Verfasst: Fr 7. Apr 2006, 03:53
von Ragnars-Frosch
Hall Joachim und Stege,1. das Zitat aus dem § 30 ist richtig, aber2. Es gibt ein Verwaltungsvorschriftzum § 30 und da steht drin:Vom Sonntagsfahrverbot sind nicht betroffen Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen, ferner Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, derern Nutzlast nicht mehr als das 0,4 fache des zGG beträgt.Das Sonntagsfahrverbot gilt ebenfalls nicht für Kfz, bei denen Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z. B. Ausstellungs-, Filmfahrzeuge)Und ein LKW zu einer Oldieveranstaltung ist ein Ausstellungsfahrzeug oder?Schöne GrüßeRagnar

Sonntagsfahrverbot für 07 LKW?

Verfasst: Fr 7. Apr 2006, 10:28
von spitzerer
Das LKW-Fahrverbot am Sonntag fuer historische Fahrzeuge - das ist auch so ein Punkt, an dem sich der DEUVET versucht hat - wie immer erfolglos.Wolfgang

Sonntagsfahrverbot für 07 LKW?

Verfasst: Fr 7. Apr 2006, 15:01
von ventilo
an dieser Thematik hat sich auch schon die NVG (m.W. bisher erfolglos) versucht: http://www.n-v-g.de