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Lebensgefährliches Ersatzteil gekauft. Wie vorgehen?
Verfasst: Mi 29. Mär 2006, 16:51
von Rene E
Ich habe für meinen Trabbi neue Bremszylinder bei einem offiziellen Teilehändler bestellt.Beim Einbau eines Zylinders, genauer beim Festschrauben der Bremsleitung, kam nach fest, ab.Die alte Bremsleitungsverschraubung war gut und gereinigt. Ich habe die Verschraubung im Zylinder kontrolliert und bin der Meinung daß das Gewinde von vorneherein schlecht geschnitten war. Ich habe also (Mal wieder) minderwertigen und diesem Fall sogar lebensgefährlichen Nachfertigungsschrott gekauft.Ich vermute in diesem Fall einen tschechischen Hersteller.Ich habe den Bremszylinder beim Händler reklamiert und bisher keine Antwort erhalten.Wie kann ich vorgehen, wenn er sich nicht kulant zeigt?Wem kann ich den Bremszylinder zur Prüfung vorlegen, ob hier wirklich minderwertige Fertigungsqualität die Ursache war?Ich würde mir schon eine Institution vorstellen, die ggf. auch gegen den Verkauf der Bremszylinder einschreitet, falls es sich wirklich um ein durch den Hersteller bedingtes Qualitätsproblem handelt. Stichwort: Unterlassungsverfügung
Lebensgefährliches Ersatzteil gekauft. Wie vorgehen?
Verfasst: Mi 29. Mär 2006, 17:00
von Gordini
Hallo, wo hast du das Ersatzteil gekauft? Ebay?Christoph[Diese Nachricht wurde von Gordini am 29. März 2006 editiert.]
Lebensgefährliches Ersatzteil gekauft. Wie vorgehen?
Verfasst: Mi 29. Mär 2006, 17:06
von Rene E
Ja, aber es ist ein offizieller Händler und es ist Neuware, die man auch direkt auf seiner Seite bestellen konnte. Ich werde ihn aber zunächst noch nicht nennen, weil ich noch eine Reaktion abwarte.P.S. ich habe ihn leider schon bewertet. Die Teile lagen den Winter über rum (...aber nächste Woche mache ich dann endlich den Trabbi....)[Diese Nachricht wurde von Rene E am 29. März 2006 editiert.]
Lebensgefährliches Ersatzteil gekauft. Wie vorgehen?
Verfasst: Mi 29. Mär 2006, 17:32
von Audi 80
Hallo Rene,wenn man von einem Händler kauft, kann man die Sachen 2 Wochen lang zurückgeben. Insofern ist der Käufer geschützt. Diese Frist ist abgelaufen.Eine staatliche Stelle, wo man die Sachen vorlegen kann, um überprüfen zu lassen, ob die Ware qualitativ in Ordnung ist, gibt es nicht. Wenn wirklich etwas passieren sollte, die Bremsanlage ausfällt und ein Mensch zu Tode kommt, dann würden Polizei und Staatsanwaltschaft die Unfallursache erforschen und gegebenfalls gegen den Händler wegen fahrlässiger Tötung ermitteln. So weit ist es nicht gekommen.Wenn der Händler nicht kulant ist, kann man gerichtlich Gewährleistungsrechte (Wandlung, Minderung) geltend machen. Es wird ein gerichtliches Sachverständigengutachten angefertigt. Wenn man den Prozeß gewinnt, zahlt der Händler die gesamten Kosten. Aber das Prozeßrisiko ist erheblich. Verliert man, zahlt man alles. Angesichts des Wertes eines Bremszylinders lohnt sich das nicht. Daher: Wenn der Händler nicht kulant ist, würde ich nichts weiter machen. Die Kosten des Bremszylinders sind Lehrgeld, das man zuweilen zahlen muß.Mit freundlichen GrüßenWilhelm
Lebensgefährliches Ersatzteil gekauft. Wie vorgehen?
Verfasst: Mi 29. Mär 2006, 18:06
von oldierolli
@ Rene, wenn der Händler sich nicht kulant zeigt und das Teil noch weiter im Programm hat, würde ich ihm mit Abmahnverein drohen, denn einen minderwertiges Teil als Qualitätsprodukt anzubieten ist unlauterer Wettbewerb gegeüber den Herstellern mit guter Qualität. Gruß. Rolf
Lebensgefährliches Ersatzteil gekauft. Wie vorgehen?
Verfasst: Mi 29. Mär 2006, 20:18
von Knutschkugel
Moin ReneWenn der Händler keine ‚Berufsehre’ hat und nicht freiwillig Kulanz anbietet, dürfte das Prozessrisiko mit Gerichts- und Gutachterkosten in keinem Verhältnis zum Wert des Bremszylinders stehen.Das leidige Problem bei uns Hobbyschraubern:Der Händler kann genauso gut behaupten, daß Du das Teil mangels Sachkenntnis selbst beschädigt hast, „...in einer Fachwerkstatt wäre das natürlich nicht passiert...“ Grüße, Detlef
Lebensgefährliches Ersatzteil gekauft. Wie vorgehen?
Verfasst: Mi 29. Mär 2006, 20:54
von 2000mk2
Hallo,meines Erachtens geht es hier nicht um Kulanz (und schon gar nicht um das 14tägige Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz!), sondern um mangelhafte Ware, für die der Händler zwei Jahre Gewährleistung bieten muss - die ersten sechs Monate mit Beweislastumkehr, d.h. der Händler müsste beweisen, dass die Ware mangelfrei war. Also René, hoffentlich sind die sechs Monate noch nicht um, und die Argumentation heisst: Ware ist mangelhaft - Gewährleistung!HTH,Thorsten
Lebensgefährliches Ersatzteil gekauft. Wie vorgehen?
Verfasst: Mi 29. Mär 2006, 22:40
von Audi 80
Hallo Thorsten, daß ein Mangel vorliegt, muß nach der Übergabe der Sache der Käufer darlegen und gegebenenfalls beweisen. Die Beweislastumkehr betrifft nur die Frage, ob der Mangel schon bei der Übergabe vorlag. Insofern wird innerhalb der sechs Monate angenommen, daß die Sache schon bei Übergabe mangelhaft gewesen ist.Mit freundlichen GrüßenWilhelm
Lebensgefährliches Ersatzteil gekauft. Wie vorgehen?
Verfasst: Mi 29. Mär 2006, 23:24
von 2000mk2
Ja, genau darum geht es ja auch (bei der Gewährleistung und bei Renés Bemszylinder): Das Teil war schon bei Übergabe mangelhaft (Gewinde), beim Einbau trat der Mangel zu Tage.GrußThorsten
Lebensgefährliches Ersatzteil gekauft. Wie vorgehen?
Verfasst: Do 30. Mär 2006, 10:44
von Gordini
Nun, es sieht so aus, der Online-Händler kann Sch.... in Tüten verkaufen und die Bezeichnung "Qualitätsware" ist kein Gütesiegel. Einen Rechtsstreit würde ich auch nicht anfangen, Bremsen sind keine Aufgaben für den Laien. So wird es der Richter entscheiden. Also, friedlich mit dem Verkäufer einigen.Christoph