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Kontrolleuchten für Blinker und Fernlicht
Verfasst: So 26. Mär 2006, 21:07
von Renault52
Hallo zusammen,muss ich bei einem Fahrzeug, welches ab Werk weder eine Kontrolleuchte für Fernlicht, noch eine für den Blinker hat, diese beiden (oder nur eine davon) nachrüsten ? Gibt es dazu vielleicht eine Übergangsbestimmung ?Danke im Voraus und viele GrüßeDietrich
Kontrolleuchten für Blinker und Fernlicht
Verfasst: So 26. Mär 2006, 22:28
von uwm121
Es wäre sinnvoll anzugeben um was für ein Fahrzeug es sich handelt.Traktor,Krad PKW?Grüße
Kontrolleuchten für Blinker und Fernlicht
Verfasst: So 26. Mär 2006, 22:37
von Rene E
oder ein Renault Bj. 52?
Kontrolleuchten für Blinker und Fernlicht
Verfasst: Mo 27. Mär 2006, 11:30
von Renault52
Hallo,sorry, da waren meine Angeben wohl etwas zu rudimentär. Also, es handelt sich um einen Renault 4 CV von 1952 und der soll demnächst regulär zugelassen werden (nix 07). Und die genannten zwei Kontrolleuchten hatte der zu der Zeit noch nicht. Muss ich die also für den TÜV nachrüsten, oder geht es auch ohne ?Viele GrüßeDietrich
Kontrolleuchten für Blinker und Fernlicht
Verfasst: Mo 27. Mär 2006, 13:58
von kat
Hi,Deine Frage kann ich leider nicht beantworten, daß Problem gibt es aber nicht nur bei französischen Autos. Nur ein Hinweis: Für die Blinker muß keine Kontrolleuchte vorhanden sein, eine akustische Kontrolle (mit tickendem Blinkgeber, Summer, Piezo etc.) gilt als gleichwertig.GrußStefan
Kontrolleuchten für Blinker und Fernlicht
Verfasst: Mo 27. Mär 2006, 19:35
von der Braun
Hallo,bei meinem Ford 14/65 von 1932 ohne Fernlichtkontrolleuchte ab Werk hat der Herr §21c eingetragen: Fernlicht an der Stellung des Schalters erkennbar.Blinker: Der von mir nachgerüstete Blinkerschalter (zum Anklemmen an die Lenksäule) hat in seinem Schaltergehäuse auch eine Blinker-Kontrollampe. Das reichte dem Herrn bei der §21c Abnahme.Freundliche GrüßeMartin
Kontrolleuchten für Blinker und Fernlicht
Verfasst: Di 28. Mär 2006, 10:31
von ventilo
korrekt (bei Bj.52):Fernlicht Kontrolle entweder an Schalterstellung erkennbar und/oder mit Kontroll-Leuchte (mögl. blau)Blinker/Winker Kontrolle entweder akustisch und/oder mit Kontroll-Leuchte (mögl. grün)Warnblinker Kontrolle sollte rot leuchten, alternativ beide Fahrrichtungsanzeige-Kontrollpfeile
Kontrolleuchten für Blinker und Fernlicht
Verfasst: Di 28. Mär 2006, 13:54
von kat
Somit habe ich beim Fuß-Abblendlichtschalter keine Chance, um die Kontrollampe herumzukommen?GrußStefan
Kontrolleuchten für Blinker und Fernlicht
Verfasst: Di 28. Mär 2006, 20:50
von Renault52
Hallo zusammen,danke erstmal für die Antworten. Verstehe ich das also richtig, daß es da einen ziemlichen Ermessensspielraum gibt ? Wenn der eingeschaltete Blinker am Ticken des Relais und der Stellung des Schalters (ist beim frühen 4 CV oben auf der Lenksäule, zeigt er nach links - dann wird links geblinkt, zeigt er nach rechts - dann wird rechts geblinkt) erkennbar ist, könnte also auf eine Kontrolleuchte verzichtet werden. Da das eingeschaltete Fernlicht bei diesem Auto nicht an der Stellung des Lichthebels erkennbar ist, müsste dort dann wohl eine blaue Kontrolleuchte nötig sein.Viele GrüßeDietrich
Kontrolleuchten für Blinker und Fernlicht
Verfasst: Di 28. Mär 2006, 21:58
von uwm121
Wenn das Ticken des Relais auch während der Fahrt zu hören ist....Warnblinker schon drin?Grüße