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				Bußgeldbescheid mit Fahrverbot
				Verfasst: Do 23. Mär 2006, 20:20
				von P2Welt
				Hallo,ich bin zwar konkret nicht selbst davon betroffen, aber mich würde grundsätzlich mal interessieren, ob jemand, dem als Autofahrer in einer rechtskräftigen Bußgeldsache neben der Geldbuße auch noch ein Fahrverbot (= Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen für 1 Monat) "verordnet" wurde, innerhalb dieser einmonatigen Sperrfrist solange ein sogenanntes führerscheinfreies Fahrrad mit Hilfsmotor, wie z. B. dieses hier  (auch "Leichtmofa bis 20 km/h" genannt) völlig legal fahren darf, oder ob er damit gegen das Fahrverbot verstossen würde. MfG Michael
			 
			
			
				Bußgeldbescheid mit Fahrverbot
				Verfasst: Do 23. Mär 2006, 21:51
				von Knaudel
				Hallo,also hier gibt´s ein eindeutiges JEIN.Fahren, ja, wenn Du ein Fahrrad mit Hilfsmotor ohne Führerschein fahren darfst.Also derzeit älter als 41 bist!(Grenze war der 31.03.1965)Bist du jünger, ist auch das Fahren ohne Führerschein!Gruß Knaudel (der jünger ist)
			 
			
			
				Bußgeldbescheid mit Fahrverbot
				Verfasst: Fr 24. Mär 2006, 20:04
				von Sierra
				Und wenn ich noch meine alte Mofa-Prüfbescheinigung habe, die ja kein Führerschein ist  fragtMichael
			 
			
			
				Bußgeldbescheid mit Fahrverbot
				Verfasst: Fr 24. Mär 2006, 21:12
				von goggo
				Deshalb hab ich mir die Prüfbescheinigung aufgehoben....Helmut  
			 
			
			
				Bußgeldbescheid mit Fahrverbot
				Verfasst: So 26. Mär 2006, 23:41
				von victor
				ist verboten, Mofafahren während eines 1-3monatigen Fahrverbots ist nicht erlaubt.Das was Knaudel geschrieben hat trifft nicht beim Fahrverbot sondern beim Führerscheinentzug zu, wenn man die Karte gleich ganz wegbekommt. Bei tiefergehenden Fragen: 
www.verkehrsportal.de  !gruß, Victor
 
			
			
				Bußgeldbescheid mit Fahrverbot
				Verfasst: So 26. Mär 2006, 23:57
				von P2Welt
				Hallo,genau darum ging meine Frage: um ein "Fahrverbot" (wo ich automatisch nach z. B. 1 Monat Fahrverbot den Führerschein per Post zurückgeschickt bekomme, ohne deswegen einen Antrag zu stellen), ob ich da so ein führerscheinfreies "Leichtmofa bis 20 km/h" (so heisst die offizielle Bezeichnung lt. Fahrzeugpapieren) fahren darf oder nicht. Mit solch einem "Fahrrad mit Hilfsmotor") würde ich ja sogenannte "Radwege" (wo vorhanden) nutzen, wie normale Fahrräder auch. Wenn ich die Beiträge vorhin richtig verstanden habe, dürfte ich demnach also nichts fahren, was einen Motor jedweder Art hat, dann also auch nicht mal einen (führerscheinfreien) Aufsitzrasenmäher mit Zweitaktgemisch-Motor fahren, um meinetwegen einen "öffentlichen" Rasen damit zu mähen, oder wie?MfG Michael
			 
			
			
				Bußgeldbescheid mit Fahrverbot
				Verfasst: Mo 27. Mär 2006, 09:59
				von P2Welt
				Hallo motocoupé,keine Sorge, mein "Alltagsfahrzeug" ist kein Aufsitz-Rasenmäher! Das war nur eine Überspitzung meiner Eingangs-Fragestellung gewesen. Etwas "gediegener" gehts da schon zu bei mir:  Es ging mir nur um die Grundsatzfrage, ob ein führerscheinfreies "Leichtmofa bis 20 km/h" (also: helmbefreites Fahrrad mit Hilfsmotor) automatisch mit unter ein verordnetes Fahrverbot fallen würde oder nicht.MfG Michael
			 
			
			
				Bußgeldbescheid mit Fahrverbot
				Verfasst: Di 28. Mär 2006, 00:38
				von Altopelfreak
				Hallo Michael,mal was ganz anderes: Was ist das für ein wunderschönes P2 Cabrio?Das ist doch kein original-Autenrieth oder?Oder doch das zuletzt aus Karlsruhe stammende, das ich jahrelang nur im zerlegten Zustand kannte und die Alt-Opel-Welt bis heute grübelt, ob es je wieder auf die Strasse gekommen ist?!?In diesem Falle meine Gratulation!Doch ich bitte um Aufklärung.TschüssKlaus
			 
			
			
				Bußgeldbescheid mit Fahrverbot
				Verfasst: Di 28. Mär 2006, 13:14
				von P2Welt
				Hallo Klaus,das ist ein Original-Autenrieth, wohl eines der letzten Autenrieth-P2-Cabrios gewesen, wie ich vermute (bei EZ: 30.04.63), hat zunächst in Deggendorf, dann Regensburg, Schwandorf und Göttingen gelaufen, war zunächst charmonixweiß, dann irgendwann mal 'ne zeitlang (rubens?)rot, danach irgendwann wieder weiß, und seit letzten Herbst ist es bei mir. Momentan noch wegen Komplettrestaurierung zerlegt und beim Lackierer (zwecks Wiederherstellung der größtmöglichen Originalität, denn er war arg marode und verbastelt, um nicht zu sagen verunstaltet gewesen, das tat schon fast "weh"), ich denke Anfang/Mitte Mai ist er soweit und kommt wieder im originalen charmonixweiß mit roter Innenausstattung auf die Straße.     Die beiden Fotos sind ca. 2 Wochen her (beim Lackierer), das Foto weiter oben ist von Mitte Oktober 2005, kurz vor Beginn der jetzigen Restaurierungsphase.MfG Michael
			 
			
			
				Bußgeldbescheid mit Fahrverbot
				Verfasst: Di 28. Mär 2006, 13:42
				von Altopelfreak
				Hallo,vielen Dank für die Info!Dann ist es wohl doch nicht das P2 Cabrio aus KA, dessen Schicksal ich seit 1982 begleiten durfte, und nachVerkaufsvermittlung mich beinahe zwei Freundschaften gekostet hätte.Es ist wohl das aus Regensburg, das zeitweise mit MB-W109-Scheinwerfern verbastelt war und letztes Jahr in dieser ‚Bucht‘angeboten wurde?! Doch was ist dann aus „meinem“ Cabrio geworden?Jedenfalls wünsche ich viel Spass und Erfolg bei der weiteren Restaurierung und wünschte, ich wäre auch schon so weit!TschüssKlaus