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suche genauen paragraph zur kennzeichen anbringung

Verfasst: Di 14. Mär 2006, 01:11
von neongenesis
kann mir mal einer den link dazu geben oder anders gefragt ist es mögich kennzeichen an den scheiben anzubringen

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Verfasst: Di 14. Mär 2006, 01:26
von Gordini
Nein!

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Verfasst: Di 14. Mär 2006, 01:30
von jawolf30
Hi neongenesis,"mögisch" ist es: mittels Saugnäpfen...billig und einfach zu beschaffen. Allerdings nicht "preis-wert":kostet nämlich 40 Euro Strafe :-)GrußJürgen

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Verfasst: Di 14. Mär 2006, 01:48
von jawolf30
Auszug aus: http://bundesrecht.juris.de/stvzo/BJNR0 ... 15308.html für schwarze Kennzeichen:Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen...und DEUVET-Auszug aus: http://www.deuvet.de/archiv/pdf/2002/An ... chen.pdfda geht es um rote - denke aber, das beantwortet dennoch Deine Frage?Die Kennzeichen müssen ausreichend fest angebracht sein, beispielsweisedurch Draht, Klettverschlüsse, Riemen, Schnappverschlüsse,Karosseriekitt oder ähnlichem. Der Zubehörmarkt bietet hier probateMöglichkeiten. Sie dürfen nicht frei im Wind flattern und müssen gut erkennbarsein (ist dies nicht der Fall, kostet’s 10,– Euro). Ein verlorenesKennzeichen ist viel teuerer und obendrein sehr ärgerlich!Kennzeichen müssen vorne und hinten angebracht sein, und zwar am Endedes Fahrzeuges. Bei einem Kombi könnte es an der hinteren Scheibe – beispielsweisemit Saugnäpfen – befestigt sein, bei einer Stufenheck-Limousine jedoch nicht. Klar verboten ist die Anbringung imFahrzeuginneren hinter den Scheiben (kostet 40,– Euro)! Auch dürfenKennzeichen nicht durch Glas, Plexiglas, Folien oder ähnlichem abgedecktsein (kostet 50,– Euro). Fahrzeuge wie der Citroën SM brauchen eineAusnahmegenehmigung.Die Kennzeichen müssen stets gut lesbar sein, dürfen also nicht abgeschabt,verdreckt oder vereist sein. Falls nötig müssen sie vor Fahrtbeginn gereinigtwerden. Für verschmutzte Kennzeichen werden sie mit 10,– Euro zurKasse gebeten. Das hintere Kennzeichen muß beleuchtet sein.[Diese Nachricht wurde von jawolf30 am 14. März 2006 editiert.]

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Verfasst: Di 14. Mär 2006, 01:53
von Hurvinek
Zitat:Original erstellt von jawolf30:(...) Das hintere Kennzeichen muß beleuchtet sein.Ist's erlaubt, wenn ich meine Ergänzungsfrage hier dranhänge?Ab welchem Baujahr muss das hintere Kennzeichen beleuchtet sein?Danke und Gruss vomOlli

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Verfasst: Di 14. Mär 2006, 14:00
von jawolf30
Zitat:Original erstellt von Blues Brother: Ab welchem Baujahr muss das hintere Kennzeichen beleuchtet sein?Danke und Gruss vomOlliHallo Olli :-)"google" mal wieder Scherz beiseite: Keine Ahnung, wo man DAS nachlesen kann...da gibt's aber bestimmt auch einen Paragraphen 4711, Satz 08/15, Unterpunkt wenn Vollmond etc. ;-)))Viele GrüsseJürgen

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Verfasst: Di 14. Mär 2006, 15:05
von kat
Hi,ich würde mal davon ausgehen (ohne mittels Google gesucht zu haben), daß ein Fahrzeug mit Beleuchtungsanlage - und damit für Nachtfahrten tauglich - auch über ein beleuchtetes Kennzeichen verfügen muß.GrußStefan

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Verfasst: Di 14. Mär 2006, 15:58
von Karl Eder
Hallo,@ OlliVerordnung des österr. Innenministeriums vom 27.9.1905:"Die auf Automobilen an der Rückseite angebrachten Erkennungszeichen sind, wenn sich das Fahrzeug zur Nachtzeit auf öffentlichen Verkehrsflächen befindet, hell zu beleuchten oder durch eine transparente Aufschrift zu ersezten."Es wird dann noch beschrieben wie die Beleuchtung erfolgen muß "...keine Blendung des Beschauers..." u.s.w.Wird in anderen Ländern wahrscheinlich auch um diese Zeit herum üblich geworden sein.Viele GrüßeKarl

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Verfasst: Di 14. Mär 2006, 16:41
von neongenesis
"Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein."gut also drin geht schonmal nichtaber ich verstehe das hier ganz nicht mit der grad angabe.von welchem standpunkt aus mist man die 30 gradund wie kann ich das am besten in der praxis anwenden sprich wie kann ich sowas am besten messen

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Verfasst: Di 14. Mär 2006, 17:03
von Hurvinek
Zitat:Original erstellt von neongenesis:(...)aber ich verstehe das hier ganz nicht mit der grad angabe.von welchem standpunkt aus mist man die 30 gradund wie kann ich das am besten in der praxis anwenden sprich wie kann ich sowas am besten messen Die 30 Grad kannst Du nur im Sommer erreichen.Um den Mist zu messen nimm ein Thermometer. [Diese Nachricht wurde von Blues Brother am 14. März 2006 editiert.]