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Oldtimer-Foren •07 zum An-/Abtransport zu klass. Rennveranstaltungen
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07 zum An-/Abtransport zu klass. Rennveranstaltungen

Verfasst: Di 7. Mär 2006, 14:44
von 007
Kniffelfrage:Ich würde mich interessieren,ob man mit einemroten 07-Taferl am Zugfahrzeug (welches inmeinem Fall auch H-zulassungsfähig ist) einweiteres, dort mit der selben 07-Tafel zubewegendes Sportgerät (auch H-fähig) zu einerklassischen Rennveranstaltung anreisen darf.Muß die AHK TÜVtauglich sein (ABE)oder genügtdie Verkehrstauglichkeit? Klar ist, daß das Zugfahrzeug vor Ort ohne Taferl geparkt nichtlegal abgestellt wäre. Es gibt aber auch Ver-anstaltungen, auf deren abgesperrtem Geländedas Sportgerät kein Kennzeichen tragen muß.In meinem Fall sind beide Fahrzeuge weit über40 Jahre alt, TÜV-tauglich und in gutem bissehr gutem Originalzustand. Die AHK ist einefranzösische ohne Papiere und soll an einenEx-Südafrika-Citroen (RHD) geschraubt werden.Denksport oder Lenksport, das wäre hier die Frage...Grüße, 007

07 zum An-/Abtransport zu klass. Rennveranstaltungen

Verfasst: Di 7. Mär 2006, 14:56
von 007
P.S.: Der Trailer ist ebenfalls über 40und hat eine reguläre Zulassung mit TÜV.Alle drei Fahrzeuge sind in D sicherlichEinzelstücke und somit "historisch"...

07 zum An-/Abtransport zu klass. Rennveranstaltungen

Verfasst: Di 7. Mär 2006, 15:06
von Th. Dinter
Hallo,hier sind die Advokaten gefragt. Ich meine, das geht, bin aber nicht sicher. Du könntest wegen der Ahk Probleme bekommen(wenn was passiert sowieso).Auf jeden Fall solltest Du reichlich Zeit einkalkulieren: es könnte sein, daß Du öfter kontrolliert wirst.....(bei uns fällt den Grünen sogar auf, daß auf dem H-Kennz. kein ASU-Stempel drauf ist.......!!!)grußthomas

07 zum An-/Abtransport zu klass. Rennveranstaltungen

Verfasst: Di 7. Mär 2006, 15:28
von Mario
Mein Name ist Bond ... James Bond ! Also 007,ich hatte dieses "Problem" mit meinem Wohnwagen. Regulär zugelassen, mit 07er gezogen. Ist aber zulässig, wenn ich NICHT drin schlafe, sodern das Gespann an seinem Ziel als automobilhistorisches Kulturgut zur Schau stelle.Dasselbe gilt für Dich ! Du darfst den Hänger nebst Ladung dann mit Deiner 07er ziehen, wenn der Zweck dieser Fahrt am Ziel die Zurschaustellung Deines Gespannes ist.So hat es mir mein Zulassungsstellenleiter seinerzeit erklärt.Viele Grüße,Mario

07 zum An-/Abtransport zu klass. Rennveranstaltungen

Verfasst: Di 7. Mär 2006, 16:04
von 007
Das klingt überzeugend. Vielen Dank.Es ist also solange erlaubt, solange es nichtüber die "museale" Funktion hinausgeht.Da Rennsport zwar die automobile Kulturpflegt, die Fahrzeuge aber eher "benützt"werden liegt das außerhalb des Rahmens.OK, ich werde dann den Anlaß dazu nutzen,das Gespann im Rahmen der Gleichmäßigkeits-prüfung zu "präsentieren" das müßte gehen...Im Ernst: Das Zugfahrzeug hat H-TÜV, nur dieEintragung der AHK wird problematisch.Aber das werde ich demnächst klären.Bis bald, 007

07 zum An-/Abtransport zu klass. Rennveranstaltungen

Verfasst: Di 7. Mär 2006, 19:52
von Frank X
Ist bei mir genauso,AHK war auch vorher eingetragen.Anhänger hat reg. Kennzeichen.Hinten drauf Moppets mit 07er Nummer!Gruss franx[Diese Nachricht wurde von Frank X am 07. März 2006 editiert.]

07 zum An-/Abtransport zu klass. Rennveranstaltungen

Verfasst: Di 7. Mär 2006, 20:13
von 007
D.h. Du trailerst mit H-Taferl-Zugfahrzeug.Dürfte auch halbwegs bedenklich sein. Ich kann mich nicht erinnern, daß in irgendeinem Passus weder von Zulassungs-, noch von Versicherungs-seite sowohl Limitierendes als auch Erlaubendes dazu steht. Könnte aber trotzdem sein, daß man eine zum Fahrzeug passende AHK ohne ABE am KFZ geduldet bekommt. Wahrscheinlich nur unter dem Vorwand sie nicht zu benutzen. Was nützt einem anderenfalls eine korrekteingetragene AHK, wenn sie weder mit H nochmit 07 "nutzbringend", d.h. also zum Trans-portieren, in Betrieb genommen werden darf?Schilda, ick hör Dir trapsen!007

07 zum An-/Abtransport zu klass. Rennveranstaltungen

Verfasst: Di 7. Mär 2006, 20:14
von 007
D.h. Du trailerst mit H-Taferl-Zugfahrzeug.Dürfte auch halbwegs bedenklich sein. Ich kann mich nicht erinnern, daß in irgendeinem Passus weder von Zulassungs-, noch von Versicherungs-seite sowohl Limitierendes als auch Erlaubendes dazu steht. Könnte aber trotzdem sein, daß man eine zum Fahrzeug passende AHK ohne ABE am KFZ geduldet bekommt. Wahrscheinlich nur unter dem Vorwand sie nicht zu benutzen. Was nützt einem anderenfalls eine korrekteingetragene AHK, wenn sie weder mit H nochmit 07 "nutzbringend", d.h. also zum Trans-portieren, in Betrieb genommen werden darf?Schilda, ick hör Dir trapsen!007

07 zum An-/Abtransport zu klass. Rennveranstaltungen

Verfasst: Di 7. Mär 2006, 20:17
von 007
D.h. Du trailerst mit H-Taferl-Zugfahrzeug.Dürfte auch halbwegs bedenklich sein. Ich kann mich nicht erinnern, daß in irgendeinem Passus weder von Zulassungs-, noch von Versicherungsseite sowohl Limitie-rendes als auch Erlaubendes dazu steht. Könnte aber trotzdem sein, daß man eine zum Fahrzeug passende AHK ohne ABE am KFZ geduldet bekommt. Wahrscheinlich nur unter dem Vorwand sie nicht zu benutzen. Was nützt einem anderenfalls eine korrekteingetragene AHK, wenn sie weder mit H nochmit 07 "nutzbringend", d.h. also zum Trans-portieren, in Betrieb genommen werden darf?Schilda, ick hör Dir trapsen!007

07 zum An-/Abtransport zu klass. Rennveranstaltungen

Verfasst: Di 7. Mär 2006, 21:37
von 007
OK, jetzt kann ich mir selbst antworten:Eine AHK ohne ABE ist wohl besser an einemWagen mit 07 anzubringen als mit H zuzu-lassen. Da ich das Fahrzeug bzw. das Gespannin jedem Fall nur für 07-spezifische Einsätzebewegen werde tut's also auch die ABE-freiefranzösische AHK (mit korrekter Elektrik ver-steht sich). Ein 07-KFZ als nicht zugelassenbesitzt auch keine gültige ABE, so solltediese durch eine ABE-lose AHK auch nichterlöschen können. Legaler wird's ohne ABEan der AHK allerdings auch nicht.Zumindest weiß ich jetzt bescheid ;-)Grüße, 007