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Anmelden ohne ASU?

Verfasst: Fr 3. Mär 2006, 20:38
von GrubisAltopel
HalloIch habe ein kleines Problem.Ich habe mir im Internet bei Ebay einen Fiat Panda gekauft. Brauche ihn als BringmichzurArbeit Auto.Habe mit dem Verkäufer telefoniert und er versicherte mir das der Wagen ohne Einschränkungen Fahrbereit ist. Darauf hin überwies ich ihm die nicht sehr hohe Kaufsumme und er schickte mir darauf umgehend den Brief sowie den Schein, auf dem das Abmeldedatum aufgestempelt ist,zu.Soweit alles in Ordnung.Stimmt es das es keine Abmeldebescheinigung mehr gibt? Und kann ich das Fahrzeug das noch Tüv bis Mai hat auch ohne ASU-bescheinigung anmelden? Denn die hat er nicht mehr. Leider auch keine Nummernschilder.Ich wollte das Auto hier anmelden und dann mit den neuen Nummern zum Fahrzeug fahren und sie dann hinschrauben und alles wäre gut.Hab nur keine Lust Urlaub zu nehmen um dann gesagt zu bekommen das es ohne Abmeldebescheinigung und ASU-zettel keine Anmeldung gibt.Das Auto steht nicht in meinem LandkreisKönnt ihr mir da bitte weiter helfen?

Anmelden ohne ASU?

Verfasst: Sa 4. Mär 2006, 01:07
von fliermann
Hallo,eine separate TÜV-Bescheinigung brauchst Du nicht, da Du ja den entwerteten Schein (mit TÜV-Stempel) statt der Abmeldebescheinigung hast. Aber ohne AU-Zettel KEINE Anmeldung! Tip: Frag´ doch den Vorbesitzer, wo er die AU hat machen lassen und kontaktiere dann diesen Betrieb. Die Firmen heften nämlich immer ein Duplikat der Bescheinigung bei ihren Unterlagen ab.GrußFRANK

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Verfasst: Sa 4. Mär 2006, 10:38
von GrubisAltopel
Schade. Es hätte mal wieder so leicht sein können.Danke

Anmelden ohne ASU?

Verfasst: Sa 4. Mär 2006, 13:00
von Charger73
Abmeldebescheinigungen gibt es in der Tat nicht mehr, aber ohne Tüff- und ASUbescheinigung KEINE Anmeldung...!

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Verfasst: Sa 4. Mär 2006, 15:58
von Charger73
Also ich habe schon dutzende Autos abgemeldet, aber noch nie den (wenn auch entwerteten) Schein wieder mitbekommen. Der wurde bisher immer eingezogen -auch seit es die neuen Papiere gibt. Wo gibt es das denn??Aber selbst wenn, die Eintragung im Schein reicht NICHT (übrigens ist dort ja Tüff + ASU Datum eingetragen, -mann könnte sich ja dann ja eigentlich auf beide Daten berufen- es müssen aber trotzdem beide Bescheinigungen im Original vorliegen) [Diese Nachricht wurde von Charger73 am 04. März 2006 editiert.]

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Verfasst: Sa 4. Mär 2006, 16:27
von GrubisAltopel
Also asu wurde bei mir noch nie im Schein eingetragen. Das Fahrzeug war bis jetzt im Kreis Rosenheim angemeldet.Habe Brief und Schein vor mir liegen. Schein hat Stempel drauf VORÜBERGEHEND STILLGELEGT.In meinem Fall ist das jetzt so das mir der Verkäufer die Nummernschilder zuschickt die er glücklicherweise doch noch gefunden hat. Hier ist ja anhand der Aufkleber klar zu erkennen das TÜV und ASU bis Mai gelten.Jetzt müsste es doch eigentlich keine Probleme mehr geben.Hoffe ich mal.

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Verfasst: Sa 4. Mär 2006, 17:04
von Nobbi
Hallo,was hast Du denn nun? Brief und Schein (alte Version) gleichzeitig ist nur bei noch angemeldetem Fahrzeug möglich.Oder meinst Du die neuen Dokumente: Zulassungsbescheinigung (ZLB) I und ZLB II?Die bekommt man beide wieder mit bei einer vorübergehenden Stillegung.Ist auf der ZLB II nicht die Gültigkeit von TÜV und AU vermerkt, so wie es bei den alten grünen Abmeldebescheingungen i.d.R. der Fall war (so die Zulassungsstelee vernünftig arbeitete)?Offenbar ist es auch so, dass nicht alle Zulassungsstellen völlig gleich arbeiten. Vielen reicht tatsächlich das TÜV- und AU-Siegel auf den entstempelten Kennzeichen, andere wollen es in Schriftform, d.h. entweder HU-Prüfbericht und AU-Bescheinigung, oder eben wie erwähnt auf der Abmeldebescheinigung.Im Zweifel kurz dort anrufen, was sie sehen wollen. Spart Zeit und Weg.Grüsse

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Verfasst: Sa 4. Mär 2006, 17:16
von GrubisAltopel
Ja anrufen werd ich mit Sicherheit.Denn das kann Zeit und kosten sparen.Habe alten Brief und alten Schein mit Stempel auf Schein das VORÜBERGEHEND STILLGELEGT.

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Verfasst: So 5. Mär 2006, 03:11
von fliermann
Hallo, Zitat:Original erstellt von Charger73:Also ich habe schon dutzende Autos abgemeldet, aber noch nie den (wenn auch entwerteten) Schein wieder mitbekommen. Der wurde bisher immer eingezogen -auch seit es die neuen Papiere gibt. Wo gibt es das denn??Aber selbst wenn, die Eintragung im Schein reicht NICHT (übrigens ist dort ja Tüff + ASU Datum eingetragenseid es die Abmeldebescheinigung nicht mehr gibt, werden normalerweise die Scheine entwertet wieder mitgegeben. TÜV ist dort vermerkt (Stempel oder Aufdruck, falls das Fahrzeug seid der Anmeldung nicht beim TÜV war), aber NICHT die AU. Darum wollen alle Landkreise hier im Umkreis die AU-Bescheinigung sehen bei Wiederanmeldung.GrußFrank

Anmelden ohne ASU?

Verfasst: So 5. Mär 2006, 17:50
von GrubisAltopel
Hallo FrankNur mal der Form halber und damit ich gut schlafen kann.Falls ich nur die Nummerschilder habe aber keine ASUbescheinigung reicht das doch auch oder?Ich weiss ich nerve aber leider ist bei uns in good old Germany alles sooo kompliziert!!![Diese Nachricht wurde von GrubisAltopel am 05. März 2006 editiert.]