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Zusatzschild: Land- und forstwirtsch. Verkehr frei
Verfasst: So 19. Feb 2006, 17:20
von Sierra
Hi alle, als Traktorneuling hab ich eine Frage wegen der Zusatzschildeer, die man unter allen schönen aber für Krafträder und Kfz gesperrten Wegen bei uns findet. Mein Traktor wird nicht landwirtschaftlich genutzt und hat ein schwarzes Kennzeichen. Manchmal sieht man das Zusatzschild: Landwirtsch. Zugmaschinen freiAuch wenn ich den Traktor nur zu Spaßfahrten nutze, bleibt er ja trotzdem eine landwirtschaftliche Zugmaschine, oder? Ich finde, diese Wege darf ich befahren. Seht Ihr das auch so?Etwas Skrupel hab ich bei Wegen, die nur den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zulassen, da mein Verkehrszweck ja lediglich vergnüglicher Natur ist. Mach ich mir unnötig Gedanken?Schon mal im voraus vielen Dank für Eure Antworten. Gruß aus dem AllgäuMichael
Zusatzschild: Land- und forstwirtsch. Verkehr frei
Verfasst: So 19. Feb 2006, 18:11
von uwm121
Hallo!Ich fahre immer etwas schneller als auf den Schildern steht.Etwas Skrupel hab ich ja schon.Mach ich mir unnötige Gedanken?Grüße
Zusatzschild: Land- und forstwirtsch. Verkehr frei
Verfasst: Mo 20. Feb 2006, 13:03
von Danny
Hallo SierraDeine Frage bringt mich zum Schmunzeln Darf ich eigentlich mit einer Errektion durch eine Straße fahren, an der steht "Nur für Anlieger" Gruß,Danny
Zusatzschild: Land- und forstwirtsch. Verkehr frei
Verfasst: Di 21. Feb 2006, 08:24
von Sierra
@Danny: Nein, mit Erektion darfst Du gar nicht fahren, weil Du damit möglicherweise wegen Deiner Gedanken STRASSENverkehrsuntauglich wirst Jau, Ihr habt ja recht, die Frage war etwas blöd gestellt. Mittlerweile konnte ich ergoogeln, dass landw. Verkehr in der Führerscheinordnung definiert ist und die Fahrzwecke genau festlegt. Da haben sich hochbezahlte Köpfe dereinst wohl richtig Gedanken gemacht. Das Schild mit den landw. Zugmaschinen ist wohl älterer Natur, es taucht in den Schilderwaldbeschreibungen nimmer auf. GrußMichael
Zusatzschild: Land- und forstwirtsch. Verkehr frei
Verfasst: Fr 5. Mai 2006, 14:12
von Leines
Servus Michael,ein Schlepper macht noch keine landwirtschaftlichen Verkehr! (Mit oder ohne Errektion...)Ein lw. Kennzeichen ist auch an den Verwendungszweck gebunden. Bei der Fahrt muss ein lw. Zweck in Vordergrund stehen. So dürfen eigentlich nur die Bewirtschafter der Flächen die hinter dem Schild liegen auf dem Weg fahren. Zunächst auch keine Mountainbiker, keine Mopeds, keine Pferdekutschen. Kinderwagen bewegen sich in der Grauzone... Die Landwirtschaft hilft Dir auch bei Deinem Bauwagen-Problem nicht wirklich weiter. Wenn Du Dir aber den neuen Kartenführerschein holst, solltest Du Dir unbedingt den T FS eintragen lassen. Der geht bis 40 t und 60 km/h ohne Achsenbeschränkung.Zwar nur für landwirtschaftliche Fahrten, aber wer weiss, was das Leben noch so bringt...Du brauchst dafür nur eien Bestätigung eines Landwirts, dass Du bei Erntearbeiten unabkömmlich bist. Im Zweifelsfall kontaktier mich.Frag doch nochmal bei der Zulassungsstelle. Ich dachte nämlich, dass Wagen nach Schaustellernatur gleich mit LUF behandelt werden.Grüße Leines
Zusatzschild: Land- und forstwirtsch. Verkehr frei
Verfasst: Fr 5. Mai 2006, 19:58
von Sierra
Hallo Leines, das ganze ist etwas verquer. Ich hab mittlerweile gelernt, daß kein Weg durch die lof-Wege führt. Es geht nicht ums Fahrzeug, sondern um den Fahrzweck. Das betrifft aber unsere Traktorvermietung (
www.traktorausflug.de). Das Hobby will finanziert werden. Die Mountainbiker etc. sind bei uns meist schon zugelassen, weil es ja nicht das Verbotschild für jegliche Fahrzeuge ist, sondern nur das für Krafträder und Kraftwagen. Weiß die Zeichennr. grad nicht auswendig, aber Du wirst mich schon verstehen. Das Bauwagen-Problem ist ein ganz anderes. Hat mit den Wegen nix zu tun. Meinen 2er will ich erst umschreiben, wenn ich 50 werde. Es ging mir mehr um meine Frau, die noch den alten 3er hat und damit ja nur 3 Achsen fahren darf. Das mit dem Bauwagen ist momentan auf Eis gelegt. Kein Platz, keine Zeit. Wenn mir aber zufällig einer über den Weg läuft ... Und dann könnte man was mit der Schaustellerei machen. Reisegewerbekarte beantragen und ne Gitarre in den Wagen hängen. Kann ich ja nix dafür, daß die Leute mir was dafür zahlen, damit ich aufhöre zu spielen ... Trotzdem danke für die Antwort. Und die tff wird durchgezogen!Pfiat diMichael