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Alfa nach UK - H u.ä.
Verfasst: Di 7. Feb 2006, 17:23
von lkloste
Hallo!Aus beruflichen Gründen werde ich im Sommer für einige Zeit nach London gehen. Meinen Alfa Bertone Baujahr '72 würde natürlich gerne mitnehmen. Da kommen einige Fragen auf, die mir vielleicht jemand beantworten kann:- Muß bei Rückkehr nach Deutschland die H Abnahme neu gemacht werden?- Was gibt es sonst so zu beachten?DAnke,Lutz
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Verfasst: Di 7. Feb 2006, 17:27
von ventilo
kommt drauf an, was heißt "für einige Zeit" ?
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Verfasst: Di 7. Feb 2006, 17:38
von lkloste
Im Moment sind 2 Jahre in Planung!GrußLutz
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Verfasst: Di 7. Feb 2006, 17:43
von Frank the Judge
Soll das Auto die deutsche Nummer behalten? Wenn ja, wirst Du das §21c Gutachten nicht noch mal beantragen müssen. Es kann nur sein, dass Du den TÜV-Termin überziehst. Die ASU wird wohl definitiv überzogen werden.Wenn nein, wirst Du das 21c Gutachten erneut erstellen lassen müssen, da Du ja vom englischen V5 wieder einen deutschen KFZ-Brief beantragen werden mußt. Und da ist eine Vollabnahme fällig.
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Verfasst: Di 7. Feb 2006, 17:44
von ventilo
Dann würde ich pro forma einen Zweitwohnsitz in D behalten und den Wagen weiter in D zulassen. Vorab noch mal schnell frischen TÜV machen und in Dover das asymmetrische Abblendlicht für den Rechtsverkehr abkleben. Die AU läuft dann natürlich irgendwann ab, aber das kümmert in GB keine Sau.Ein zweiter Außenspigel wäre sinnvoll.Für zwei Jahre lohnt Ummelden wohl kaum, zumal bei einem 72er in GB die Kfz-Steuer nicht entfällt.Ach ja: Unbedingt in Calais volltanken, 4star Sprit in GB ist sauteuer (dagegen in D geradezu billig)....
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Verfasst: Di 7. Feb 2006, 17:49
von lkloste
Moin,super! Danke für die Antworten. Falls ich die 2 Jahre überschreite, dann könnte ich ja mal nach D rübergondeln und den TÜV neu machen lassen?!Den 2ten Spiegel hat er schon. Habt Ihr sonst Erfahrungen, die ich beachten sollte auf der Insel? Wie sind denn die Werkstattpreise dort?GrußLutz
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Verfasst: Di 7. Feb 2006, 18:39
von oldierolli
Hallo, ist denn die britische Bürokratie größer als in D? Und Steuergesetzgebung? Wenn die Steuer niedriger als in D ist und britischer "TÜV" nicht strenger, dann würde ich den Standort des Fahrzeuges dorthin verlegen mit der dortigen rechtlichen Behandlung. Da EU, ist es ja kein Import. Bei Rückkehr nach D wird das "H" wohl problemlos wieder zu erlangen sein, da ja schon dokumentiert. Die GB-Bedingungen wird hier sicher jemand kennen. Europäischen Gruß. Rolf
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Verfasst: Di 7. Feb 2006, 19:00
von Hurvinek
Das ist ein Fall für den Nobbi, der lebt ja auch in London.Der wird sich hier schon noch zu Wort melden, denke ich. Abwarten.Grüsse vomOlli
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Verfasst: Di 7. Feb 2006, 22:02
von Nachtschwärmer
Hallo, da fällt mir gerade ein, daß das deutsche Straßenverkehrsrecht doch nur in Deutschland gelten kann. Oder? Und in GB gibt es keine TÜV-Stelle oder vergleichbares, welche HU nach deutscher Norm machen. Überziehe ich da überhaupt, außer naturgemäß den einen Tag, an dem ich zurückkehre? Gruß Joachim
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Verfasst: Di 7. Feb 2006, 23:33
von Tide
Nur zur Klarstellung: Stichtag ist der 1. Januar 1973 - ein BJ '72er Fahrzeug ist somit steuerbefreit.