Ist schon das ablaufenlassen des TÜVS ein Vergehen? Dringend!

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Thomas /8
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Ist schon das ablaufenlassen des TÜVS ein Vergehen? Dringend!

Beitrag von Thomas /8 » Do 2. Feb 2006, 10:58

Hallo zusammen,Habe heute morgen nicht schlecht gestaunt, da mir eine Anzeige dafür ins Haus geflattert ist, das mein Mercedes /8 keinen TÜV mehr hat seit 8 Monaten. Das ist zwar richtig, nur das Auto steht seit fast einem Jahr, da einige Restaurationsarbeiten nötig sind. Habe den Wagen nur nicht abgemeldtet, da er in einer Einfahrt stand, welche von der Straße aus einsehbar ist. Dort stand der Wagen monatelang.Blöderweise mußten wir den Wagen letzte Woche Dienstag aus der Einfahrt raus an den Straßenrand schieben, um an ein dahinter abgestelltes Fahrzeug zu gelangen. Uns ( 2 Mann+ einer Frau) gelang es nur leider nicht das Auto bergauf wieder in die Einfahrt zu schieben, so das der Wagen jetzt eine Woche am Straßenrand geparkt stand. Ist es tatsächlich ein Verbrechen ein Fahrzeug ohne TÜV einfach nur geparkt zu haben? Ich dachte immer man darf nur nicht damit fahren! Habe immerhin extra weiter meine Steuern + Versicherung ein ganzes Jahr lang bezahlt für ein stehendes Auto, weil ich dachte für das Geld darf er wenigstens am Rand stehen... Tolles Deutschland.Nette Grüße,Thomas /8[Diese Nachricht wurde von Thomas /8 am 02. Februar 2006 editiert.]

Versi
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Beitrag von Versi » Do 2. Feb 2006, 11:38

Hallo Thomas, ja Du bist ein Verbrecher!Sofern das Fahrzeug angemeldet ist musst Du die Tüv Termine einhalten, unabhängig davon ob Du das Auto tatsächlich fährst oder nicht.Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Als Halter Fahrzeug zur Hauptntersuchung nicht vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vor-führtermins von mehr alszwei bis vier Monaten 25,- EURvier bis acht Monaten 40,- EUR, 1 Punktacht Monaten 75,- EUR, 2 Punkte

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Do 2. Feb 2006, 14:05

Hallo /8,Deutschland ist noch viel toller!Selbst wenn Dein Auto nur in der abgeschlossenen Garage mit dem überzogenen HU-Termin gestanden hätte, wärst Du schon dran gewesen!Und beim Stillegen wäre es auch herausgekommen!Da hilft nur eins: Wenn Bedenken bestehen, beim TÜV durchzufallen, rechzeitig abmelden!Übrigens gibts dann später auch keine Rückdatierung.TschüssKlaus

Thomas /8
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Beitrag von Thomas /8 » Do 2. Feb 2006, 19:50

Hallo zusammen,Danke für die Antworten... Ich sehe schon Deutschland ist ein tolles Land. Am besten die autorisieren die TÜV-Stationen noch Überzieher gleich zu melden... Oder lassen alle Kraftfahrer vom BND überwachen...Aber egal, ich geb den Mist morgen meinem Anwahlt, soll der ein wenig auf die Tränendrüse drücken. Vielleicht hilfts ja.Ansonsten, sinds nach 11 (unfallfreien) Führerschein-Jahren meine ersten Punkte, werd ich nicht dran sterben.Danke nochmal und nette Grüße,Thomas.

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Fr 3. Feb 2006, 02:53

Hallo, da kann ich Klaus nur VOLL zustimmen. Gruß. Rolf

Rene E
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Ist schon das ablaufenlassen des TÜVS ein Vergehen? Dringend!

Beitrag von Rene E » Fr 3. Feb 2006, 10:29

Das geht noch besser. Stand in der Markt drin.Da hat ein Werkstattbetreiber ein ewig nicht mehr benutztes, aber noch angemeldetes Motorrad beim Besitzer mit dem Hänger abgeholt, um es wieder straßentauglich herzurichten und bekommt eine Anzeige und Punkte. Er hat es auf dem Hänger transportiert, irgendjemand hat gesehen daß die TÜV-Plakette des verstaubten "Schrotthaufens" abgelaufen war und den Transporteur angezeigt.

hallo-stege
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Beitrag von hallo-stege » Fr 3. Feb 2006, 23:13

Zitat:Original erstellt von Thomas /8:Ist schon das ablaufenlassen des TÜVS ein Vergehen?ja, und zwar eine Ordnungswidrigkeit. Selbiges gilt für die AU/ASU, wenn auch die abgelaufen ist, wird es ggf. noch teurer.Gruß von Frank.

Riesenmaus
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Beitrag von Riesenmaus » Sa 4. Feb 2006, 02:48

Zitat:Original erstellt von Thomas /8:Aber egal, ich geb den Mist morgen meinem Anwahlt, soll der ein wenig auf die Tränendrüse drücken. Vielleicht hilfts ja. Hi, LeuteErst mal was Allgemeines:bei allem Ärger über diese reizenden Sockenschüsse ... Ich kann mir das problemlos erklären, dass es gesetzlich genau so geregelt ist. Wie will man sonst verhindern, dass Leute mit abgelaufenem TÜV durch die Gegend fahren? Wer nicht gerade beim Fahren erwischt wird, würde doch immer sagen: "Der steht doch nur hier."Ehrlich: Ich kann mir nicht vorstellen, wie das anders laufen sollte, ohne dass diese ganze HU-Geschichte ausgehöhlt wird ... und so was liebt unser uns alle liebender VATER Staat doch überhaupt nicht ... ;-)@Rene E: Die Sache mit dem Transport ist natürlich saublöd gelaufen - der hätte das Kennzeichen abnehmen müssen und bei der Ab/Ummeldung auf einen verständnisvollen Beamten hoffen. Wenn man nur immer an solche Details denken würde ... @Thomas /8: Ein 'Verbrecher' bist Du deshalb zwar nicht gleich - tippe auch auf 'Ordnungswidrigkeit' - trotzdem: Ich vermute, eine Klage gegen diesen Bescheid wird nichts nützen. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann mach Dich vorsorglich erst mal schlau, ob das wirklich übernommen wird - am besten schriftlich bestätigen lassen! In den Vertragsklauseln meiner Verkehrsrechtsschutz steht, dass eine Kostenübernahme für offensichtlich aussichtslose Klagen abgelehnt werden kann. Dann wird nur eine Rechtsberatung bezahlt.Gruß von Riesenmaus

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Beitrag von Thomas /8 » Sa 4. Feb 2006, 17:34

Hallo nochmal,@allWird noch witziger, habe jetzt noch ne Klage am Hals, gleiche Sache Tag später...Scheint so als krieg ich für jeden Tag den der Wagen am Straßenrand stand jetzt ne Klage, aber was solls, bin abgehärtet. Der Wagen steht jetzt wieder auf Privatgrund, Kennzeichen nicht mehr sichtbar von der Straße aus.@RiesenmausSorry, aber das Argument man könnte fahren zählt nicht! Einer der Grundpfeiler eines demokratischen Rechtssystems ist es doch das jemand solange Unschuldig ist, bis die Schuld bewiesen ist! Also man könnte fahren darf hier nicht zählen. Da kann man auch gleich jemandem mit Porsche jeden Monat 100 Euro für zu schnell fahren abbuchen, oder jemand der n Küchenmesser im Auto hat wegen Mordes einbuchten, weil er könnte es ja benutzt haben jemanden umzulegen...Gruß, Thomas/8

Riesenmaus
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Beitrag von Riesenmaus » So 5. Feb 2006, 22:17

Zitat:Original erstellt von Thomas /8:Sorry, aber das Argument man könnte fahren zählt nicht! Einer der Grundpfeiler eines demokratischen Rechtssystems ist es doch das jemand solange Unschuldig ist, bis die Schuld bewiesen ist! Tcha, Dein Argument ist natürlich berechtigt und (theoretisch) auch völlig korrekt. Aber unsere Politiker/Beamten sind ja nicht doof -zumindest nicht in dieser Hinsicht. Folge: Das können die sich auch denken, dass mit dem Argument 'Unschuldsvermutung' Missbrauch dieser Art betrieben werden kann (und wird). Also schreiben sie Gesetze, die schon die Kombination aus 'für den Straßenverkehr zugelassen' und 'TÜV abgelaufen' unter Strafe stellen. Pnnktum! Die sitzen an der (Gesetzes-)Quelle und Du bist angeschmiert. So einfach ist das! (Offtopic: Soll ich Dir mal einen vom Steuerrecht erzählen? Dann hörst Du endgültig auf, von 'Gerechtigkeit' zu träumen ... ;-) Sorry, aber: Is so!)Gruß vonRiesenmaus

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