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Wissenslücke bei Betriebserlaubnis

Verfasst: Mi 1. Feb 2006, 22:25
von ID19
Eigentlich sollte ich so was ja wissen - aber ich habe da eine Lücke. Ich habe eine 98er Wanderer erstanden, die seit ca. 3 Jahren abgemeldet ist. Sie besitzt eine im Jahr 96 erstellte Betriebserlaubnis. Ein Fahrzeugbrief verfällt ja nach 18 Monaten - aber wie ist das mit einer Betriebserlaubnis? Kann ich einfach eine HU machen lassen und dann damit bei der Zulassungsbehörde aufkreuzen, um die Wanderer wieder zuzulassen? GrüßeMartin[Diese Nachricht wurde von ID19 am 01. Februar 2006 editiert.]

Wissenslücke bei Betriebserlaubnis

Verfasst: Do 2. Feb 2006, 00:25
von TILUX
ja

Wissenslücke bei Betriebserlaubnis

Verfasst: Do 2. Feb 2006, 00:30
von uwm121
Das entscheidet die Zulassungsstelle.Hier am Niederrhein wird analog zum Fahrzeugbrief nach 18 Monaten eine Abnahme nach §21 verlangt.Grüße

Wissenslücke bei Betriebserlaubnis

Verfasst: Do 2. Feb 2006, 00:30
von uwm121
Das entscheidet die Zulassungsstelle.Hier am Niederrhein wird analog zum Fahrzeugbrief nach 18 Monaten eine Abnahme nach §21 verlangt.Grüße

Wissenslücke bei Betriebserlaubnis

Verfasst: Fr 3. Feb 2006, 02:50
von oldierolli
Hallo, äääh, geht es hier um ein Versicherungskennzeichen? Das ist ja keine ZULASSUNG. Also haben die Ämter da nix mit zu tun. M.W. kann eine Betriebserlaubnis nie erlöschen (außer bei illegalen Umbauten). Bei PKWs erlischt diese ja auch nicht, es verfällt nur der BRIEF. Gruß. Rolf

Wissenslücke bei Betriebserlaubnis

Verfasst: Fr 3. Feb 2006, 09:39
von ID19
Nein, es geht um eine Zulassung eines zulassungspflichtigen Leichtkraftrades mit 98 ccm. Dafür gibt es keinen Fahrzeugbrief mehr, sondern (wie für alle bis 125ccm) nur noch eine Betriebserlaubnis. Ich hatte gehofft, das jemand weiß, wie es rechtlich einwandfrei gehandhabt wird.GrüßeMartin

Wissenslücke bei Betriebserlaubnis

Verfasst: Fr 3. Feb 2006, 23:10
von hallo-stege
Zitat:Original erstellt von ID19:Nein, es geht um eine Zulassung eines zulassungspflichtigen Leichtkraftrades mit 98 ccm. Dafür gibt es keinen Fahrzeugbrief mehr, sondern (wie für alle bis 125ccm) nur noch eine Betriebserlaubnis. Hallo Martin,Dein Leichtkraftrad ist zulassungsfrei aber kennzeichenpflichtig, siehe § 18 Abs.2 Nr. 4a StVZO, d.h. Du hast keinen Fahrzeugbrief, musst aber ein amtliches Kennzeichen führen und damit auch zur HU etc.Das Problem ist, daß die Betriebserlaubnis (im Moment noch) als erloschen gilt, wenn Dein Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird, siehe § 19 Abs 2. bzw. § 27 Abs.6. (Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet)Dann muß ganz streng nach den Regeln eine § 21 Abnahme gemacht werden, siehe: § 27 Abs. 7. und § 19 Abs.2. Alles weitere wird von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich interpretiert und gehandhabt, da bei Leichtkrafträdern ja kein Fahrzeugbrief "erlischt" und insofern auch nicht unbedingt eine neue ABE Karte ausgefertigt werden muss. In diesen Dingen ist die Zulassungsstelle auch weisungsbefugt, d.h. sie kann eine neue ABE Karte verlangen (Praxis bei uns in SH), oder einfach mit der alten weiterarbeiten (wird meines Wissens in Hessen so gehandhabt). Gruß von Frank

Wissenslücke bei Betriebserlaubnis

Verfasst: Sa 4. Feb 2006, 16:04
von ID19
Danke Frank,das wollte ich wissen - und das hatte ich auch befürchtet. Wäre ja sonst gar zu einfach gewesen ... GrüßeMartin

Wissenslücke bei Betriebserlaubnis

Verfasst: So 5. Feb 2006, 19:02
von oldierolli
@ Frank, ich habe das jetzt so verstanden, dass für PKWs und LKWs mit dem Brief auch die Betriebserlaubnus erlischt und durch die "Vollabnahme" erst wieder hergestellt wird? Gruß. Rolf

Wissenslücke bei Betriebserlaubnis

Verfasst: So 5. Feb 2006, 19:07
von ID19
So isses, Oldierollie!GrüßeMartin