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Anmelden ohne Abmeldebescheinigung?
Verfasst: So 15. Jan 2006, 01:32
von stadler262
Hallo!Habe mir am WoEnde einen 123er gekauft, und wuerde Ihn gerne diese Woche anmelden. Der bisherige Besitzer hat den Wagen laut Fahrzeugbrief am 8.12.2005 stillgelegt, kann die Abmeldebescheinigung jedoch nicht (mehr) finden.Kann es da jetzt Probleme bei der Wiederzulassung geben (Rosenheim, anderer Landkreis)? AU, TÜV und Fahrzeugbrief sind vorhanden. Gibt es eigentlich eine Regelung, dass ein Wagen eine bestimmte Rest-TÜV Laufzeit haben muss, um Ihn anmelden zu koennen?Vielen Dank fuer die Hilfe,Michael
Anmelden ohne Abmeldebescheinigung?
Verfasst: So 15. Jan 2006, 14:50
von Th. Dinter
Hallo,mir ist nicht bekannt, daß eine Abmeldebescheinigung vorgelegt werden muß.Außerdem geht bei Dir ja aus dem Brief hervor, daß abgemeldet wurde.M.E.(aber da bin ich nicht sicher), ist die Abmeldebescheinigung eigentlich nur eine Quittung....Rest-TÜV(Stunden..) schon: wenn 1/06 von Deiner Plakette angezeigt wird, kannst Du bis zum 31.Jan.06 anmelden, sofern das ein Werktag ist....grußthomas
Anmelden ohne Abmeldebescheinigung?
Verfasst: So 15. Jan 2006, 15:10
von stadler262
Servus!Das wuerde mir so auch einleuchten, bin nur etwas verunsichert, da in der Zulassungsstelle die Abmeldebescheinigung explizit als mitzubringend angefuehrt ist.Danke, Michael
Anmelden ohne Abmeldebescheinigung?
Verfasst: So 15. Jan 2006, 23:50
von fliermann
Hallo,ist ja klar, daß Du keine Abmeldebescheinigung hast, denn diese gab es am 8.12.05 schon gar nicht mehr!! Statt dessen müßtest Du den entwerteten Schein haben.GrußFRANKP.S.: Es reicht, wenn der Wagen gültigen TÜV hat, also wenn Du ihn diese oder nächste Woche anmeldest, muß mindestens 1/06 die nächste Hauptfälligkeit sein. [Diese Nachricht wurde von fliermann am 15. Januar 2006 editiert.]
Anmelden ohne Abmeldebescheinigung?
Verfasst: Mo 16. Jan 2006, 14:15
von Th. Dinter
Hallo,ja, diese neueste Regelung habe ich noch garnicht berücksichtigt. Aber wieso muß er den entwerteten Schein haben?? Wird der Schein nicht grundsätzlich eingezogen?Er müßte doch jetzt auch einen entwerteten Brief haben? Und wieso ist der Abmeldevermerk im Brief keine Bescheinigung??Fragen über Fragen...grußthomas[Diese Nachricht wurde von Th. Dinter am 16. Januar 2006 editiert.]
Anmelden ohne Abmeldebescheinigung?
Verfasst: Mo 16. Jan 2006, 17:03
von fliermann
Hallo,wenn Du jetzt ein Auto stillegst, bekommst Du statt der Abmeldebescheinigung den entwerteten Schein. Der Brief wird erst bei der Wiederzulassung entwertet.GrußFRANK
Anmelden ohne Abmeldebescheinigung?
Verfasst: Mo 16. Jan 2006, 22:08
von stadler262
Hallo!Dummerweise hab ich auch keinen Fahrzeugschein erhalten (nur Brief)Habe heute mit den beiden zustaendigen Zulassungsstellen telefoniert.Nuerberg (Verkaeufer) meint, Rosenheim(ich) braucht gar keinen Schein, da eh alle Daten im Brief stehen, und der Schein eh ungueltig gemacht wurde.Rosenheim meint, Scein ist sehr wohl von Noeten. Wenn er verloren gegangen ist, reicht jedoch eine eidesstattliche Erklaerung des Verkaeufers, dass er diesen verloren hat (notariell beglaubigt muss dieser nicht sein, nur beim Brief).Soweit so gut, jetzt bin ich nur aufs naechste Problem draufgekommen: Verkaeufer war nicht letzter Halter, obwohl er meinte, er waere Ihn ein halbes Jahr gefahren. Seltsam!Beim Durchsuchen der Papiere ist noch was aufgefallen. Beim letzten TÜV Bericht (02/02) hatte der Wagen 206.000km, jetzt nur noch 204.000km! Seltsam, seltsam. Ein alter Kaufvertrag von Dez. 05 war auch drin, damals wurde der Wagen mit 226.000km verkauft. Noch seltsamer.Nicht, dass ich wuetend bin, dass jemand den Tacho offensichtlich zurueckgedreht hat, und nicht mal versucht hat es geschickt zu machen. Nein, schockiert bin ich, dass das jemand bei einem Wagen macht der eh schon so viele kms hat und heisse 1000Euro gekostet hat.Gruesse, Michael, der gespannt ist, was noch so an dem Wagen gedreht wurde...