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Auto ohne Brief restaurieren?

Verfasst: Mi 4. Jan 2006, 01:09
von Hein aus HH
Hallo Kollegen,mir ist zwischen den Jahren ein alter Benz (/8) zugelaufen. Naja, ein echter Scheunenfund halt, wenn man so will. Die Scheune wird abgerissen, der Wagen soll weg. Ich habe ihn erstmal gerettet und die Substanz ist wirklich erhaltungswürdig. Problem: der Wagen ist quasi herrenlos. Der Scheunen-Besitzer hatte ihn mal als Motor-Spender gekauft und nie auf sich zugelassen. Dummerweise hat er zwischenzeitlich auch den Brief des Wagens verschludert bzw. ist sich nicht mal sicher, ob überhaupt einer dabei war. Von daher will er auch keinen Kaufvertrag machen... :-(Ich möchte das Fahrzeug gerne restaurieren, aber habe natürlich keine Lust darauf, dass eines Tages jemand daher kommt, mit dem alten Brief wedelt und sagt "Schönen Dank fürs Restaurieren - das ist übrigens MEIN Wagen!"Ich möchte also die rechtliche Seite geklärt haben, bevor ich mich ans Werk mache.Wie muss ich vorgehen, bei wem zuerst vorstellig werden und was genau beantragen? KBA (welche Abteilung?)?, Zulassungsstelle? Anwalt?Vielen Dank für eure Tipps im Voraus!Grüße aus HHHein

Auto ohne Brief restaurieren?

Verfasst: Mi 4. Jan 2006, 15:41
von GP700
Hallo Hein,das ist eigentlich ganz einfach. Eine Anfrage beim KBA in Flensburg -sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung- gibt Dir Sicherheit, daß der Wagen nicht als gestohlen gemeldet ist. Weiterhin kann der Brief aufgeboten werden und nach einer mir nicht bekannten Wartezeit wird Dir dann ein neuer Brief -jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2- ausgestellt.Bitte korrigiert mich, wenn ich irre.Ich habe übrigens auch ein Fahrzeug ohne Brief restauriert, dann aber keinen Brief beantragt sondern bewege es nur mit meinem roten 07er Kennzeichen.Herzliche Grüße aus der Eifel, René

Auto ohne Brief restaurieren?

Verfasst: Mi 4. Jan 2006, 15:53
von Hein aus HH
Moin René,danke Dir, das ist ja schomma eine konkrete Ansage!Und wenn ich die KBA-Bescheinigung bzw. den neuen Brief für den Wagen habe, ist dann alles gegessen? Was, wenn nun wie gesagt der alte Brief doch wieder auftaucht und irgendein Hallodri mir meinen frisch sanierten Wagen streitig machen will? Oder "gilt" der alte Brief dann einfach nicht mehr? Fragen über Fragen - sorry. Aber da will ich echt kein Risiko eingehen. Wer weiß, was der Wagen für eine schräge Historie hat...Grüße,Hein

Auto ohne Brief restaurieren?

Verfasst: Mi 4. Jan 2006, 18:30
von Slarti
Moinsen,wenn Du den Wagen wieder zulässt, musst Du eh einen Lücken losen Verlauf des Besitzes ab dem ersten Besitzer vorweisen und sagen können, wer den Brief verloren hat. Fang doch einfach schon an zu recherchieren?!?!KBA-Auskunft gibt es unter www.kba.de ist einen Monat gültig und kostet ca. 15€Ach ja und fang auch ruhig an eine ABE oder ähnliches zu organisieren, denn die Zulassungsstelle braucht so einige Daten für Fahrzeugschein und -Brief. Zumindest bei alten Japanern kann die Suche nach technischen Daten schon mal dauern So long... ...Mario[Diese Nachricht wurde von Slarti am 04. Januar 2006 editiert.]

Auto ohne Brief restaurieren?

Verfasst: Mi 4. Jan 2006, 19:10
von Thomas404
Hallo Hein, schau Dir mal z.B. auf einer geeigneten Internetseite das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) an, und zwar die Paragraphen 929 bis 984 über Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen. Insbesondere die §§ 937 (Ersitzung), 958 und 959 könnten evtl. für Dich interessant sein. Das als Anregung von mir, aber ich bin kein Jurist. Zitat:Original erstellt von Slarti:wenn Du den Wagen wieder zulässt, musst Du eh einen Lücken losen Verlauf des Besitzes ab dem ersten Besitzer vorweisen und sagen können, wer den Brief verloren hat.Meines Wissens reicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA und die Aufbietung des Briefs vollkommen aus. Die Bescheinigung sagt doch genau aus: Es bestehen keine Bedenken, dieses Auto für Herrn oder Frau XY zuzulassen, weil niemand anderer Anspruch darauf erhebt. Es dürfte ja in vielen Fällen technisch ziemlich unmöglich sein, die Reihe der Vorbesitzer lückenlos zu rekonstruieren. Man überlege sich bloß das realistische Beispiel, dass die Kiste vorher 20 Jahre lang auf einem Schrottplatz gestanden hat, der Fahrzeugbrief fehlt und die Daten schon längst aus den Computern von KBA und Zulassungsstellen gelöscht sind. Edit /Nachtrag: Was die Fahrzeugdaten betrifft, hast Du es als Mercedes-Besitzer ziemlich gut getroffen:Es gibt die Möglichkeit, sich von DaimlerChrysler (ich glaube, über das Classic-Center, oder wie das heisst) gegen Berechtigungsnachweis und eine Gebühr ein Duplikat der originalen Datenkarte anfertigen zu lassen. Aus dieser geht in verschlüsselter Form das genaue Herstellungsdatum hervor sowie alle Serien- und Sonderausstattungen, mit denen das Fahrzeug vom Band gelaufen ist. Die zulassungsrelevanten Fahrzeugdaten kann man meines Wissens ebenfalls auf diese Weise erhalten, aber das können Dir die Daimler-Spezialisten hier wahrscheinlich besser sagen. Ich habe hier als Beispiel gerade eine Datenkarte herausgesucht, die im Kundendienstheft einer 1961er Heckflosse, die 1973 verschrottet wurde, eingeheftet ist. Darauf ist zu finden: Fahrzeugtyp, Schicht-Nr., Fahrgestell-Nr., Prod.-Nr., Aufbau-Nr., Baumuster, Auftrags-Nr., Lackierung, dann die Liste der Ausstattungen, die Nummern von Motor, Getriebe, Hinterachse, Lenkung, Vorderachse, Nummern sämtlicher Fahrzeugschlüssel, Rädergröße, Größe und Hersteller der Reifen, Hersteller von Batterie, Scheinwerfern und Scheibenwischern, Ölmarke sowie Übernahmetag, Datum der Erstzulassung, Name und Adresse des Erstbesitzers und das erste Kennzeichen. Viel Erfolg wünscht Thomas[Diese Nachricht wurde von Thomas404 am 04. Januar 2006 editiert.]

Auto ohne Brief restaurieren?

Verfasst: Mi 4. Jan 2006, 20:57
von GP700
Hallo Hein,die Aufbietung des Briefes gibt Dir die Sicherheit, daß kein ehemaliger Besitzer Ansprüche erhebt, die Unbedenklichkeitsbescheinigung sagt aus, daß der Wagen in Deutschland nicht als gestohlen gemeldet ist.Das ganze kann unkompliziert auf dem Postweg abgewickelt werden, Formulare gips unter der o.a. Adresse.Weitere Fragen solltest Du in einem persönlichen Gespräch mit Deiner Zulassungsstelle klären, am besten mit deren Leiter. Die Damen beim KBA sind im Übrigen auch bei Telefonanfragen recht freundlich, wenn man nett fragt Herzliche Grüße aus der Eifel, René

Auto ohne Brief restaurieren?

Verfasst: Do 5. Jan 2006, 01:13
von Altopelfreak
Hallo Oldie-Freunde,leider ist die Sache nicht so leicht ausgestanden, wie einige Vormailer hier geschrieben haben.Der Brief regelt nur zulassungsrelevante Fragen, ist aber entgegen weitverbreiteter Meinung bzgl. der Eigentumsfrage völlig bedeutungslos.Wurde das Fzg. irgendwann einmal gestohlen und meldet sich der -immer noch- rechtmässige Eigentümer, bist Du das Auto mit allen Restaurierungsaufwendungen los.Es gab schon Leute, die solche Schweinereien sogar mit System betrieben haben, d.h. sich ein Auto 'stehlen' liessen und dann abwarteten, bis irgenein gutgläubiger 'Depp' es restauriert hatte, um es sich dann 'wiederzuholen'.Genau so ein Fall wurde vor ein paar Jahren in der OM mit einem 190 SL berichtet und diese Frage auch vor längerer Zeit in diesem Forum diskutiert.Im Übrigen würde ich unbedingt auf einen Kauvertrag bestehen, in dem der Vorbesitzer die Rechtmässigkeit zusichert. Und vorher auf keinen Fall mit der Restaurierung beginnen.Ansonsten bleibt Dir vorerst nur die Möglichkeit, versuchsweise einen lückenlosen Lebenslauf des Autos zu rekonstruieren, um das Risiko zu begrenzen.Doch ein Restrisiko bleibt in solchen Fällen immer.Viel GlückKlaus

Auto ohne Brief restaurieren?

Verfasst: Do 5. Jan 2006, 09:54
von Hein aus HH
Moin Moin an Alle!Ich danke euch herzlich für die ausführlichen Antworten, die sind mir schonmal eine große Hilfe! :-)Ja, von dieser Datenkarte kann man über die MB-Niederlassungen eine Kopie anfordern, nur machen die das eigentlich nur gegen Vorlage eines Eigentumsnachweises (sprich Fzg.-Bief oder -Schein) - und genau da hapert´s ja bei mir. Ich werde es aber mal direkt beim Classic-Center versuchen. So ein Problem dürfte ja hier und da schon mal aufgetreten sein.Die reinen technischen Daten für Erstellung eines Briefes sollte der TÜV bei so einem gängigen Modell eigentlich auch vorliegen haben bzw. es dürfte auch nicht so schwer sein, an die Brief-Kopie eines baugleichen Wagens zu kommen, von dem man "abschreiben" kann.Na, dann werde ich mir mal das Einverständnis des Vater Staat einholen und anschließend das Aufgebot bestellen :-))Zuversichtliche Grüße aus HH,Hein

Auto ohne Brief restaurieren?

Verfasst: Do 5. Jan 2006, 10:54
von 280 SEC
Wenn du Hilfe brauchst, sag mal Bescheid. Es gibt in HH einen sehr netten Stammtisch vom vdh. MP kann dir sicher die Termine sagen.Gruß Kai

Auto ohne Brief restaurieren?

Verfasst: Do 5. Jan 2006, 16:27
von Th. Dinter
Hallo,Klaus hat insgesamt schon Recht. Selbst wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA vorliegt, sagt die natürlich nur das aus, was zum Datum an Erkenntnissen vorliegt. Danach kann das Auto immernoch als gestohlen gemeldet werden....Aber, wenn alle so schwarz malen würden, gäbe es heute noch jede Menge Fahrzeuge, die irgendwo herumstehen würden, weil sich keiner traut......grußthomas