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Eintragungen in EU-Fahrzeugpapiere
Verfasst: Do 22. Dez 2005, 17:13
von Stöffi
Hallo,ich habe vor längerer Zeit einen modifizierten VW-Scirocco ohne Fahrzeugbrief und über Jahre abgemeldet, erworben.Seit einiger Zeit verfolge ich die Berichte und Diskussionen über die neuen EU-Fz.Papiere, so auch in der aktuellen Oldtimer-Markt. Immer wieder wird berichtet, man solle den alten Fz.brief entweder aufheben oder sich, gegen Gebühr, wieder aushändigen lassen, notfalls durch einen RA Nachdruck verleihen. Das ganze, um in einer Polizeikontrolle nachweisen zu können, daß Umbauten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.Nun soll in den neuen Papieren keine Möglichkeiten bestehen, Veränderungen im großen Maße eintragen zu lassen. Das heißt für mich, daß die Behörden kein Interesse daran haben, daß Umbauten belegt werden.Nun zu dem Scirocco: ich habe keinen Fz.brief und kann die eigentlich legalen Modifikationen nicht nachweisen und brauche es eigentlich auch gar nicht, da dies nicht vorgesehen ist.Versteht die Frage bitte nicht falsch! Ich möchte hier nicht mit wenig Aufwand billig eine "Prollkiste" legalisieren, jedoch meine ich, man sollte hier nicht blinden Gehorsam walten lassen für eine Sache, die so nicht gewollt ist. Ich möchte auch nicht mit einem TÜV-Prüfer oder Polizisten über z.B. eine Kamei-Lippe oder einen Spoiler streiten, wenn dies eigentlich nicht notwendig bzw. gewollt ist. Auch erhöht sich die Gebühr für eibn Vollgutachten erheblich, da der Aufwand größer ist, je mehr Umbauten aufgelistet werden müssen.Wie denkt Ihr darüber ?Viele Grüße Stöffi
Eintragungen in EU-Fahrzeugpapiere
Verfasst: Do 22. Dez 2005, 19:51
von Frank the Judge
Das wird wohl mal wieder von Bezirk zu Bezirk anders gehandhabt.Habe letzte Woche einen Wagen nach Vollgutachten zugelassen. Es wurden die Werte des alten KFZ-Briefes übernommen und im unteren Feld sämtliche Änderungen eingetragen. Also im Grunde so wie bisher.Frag Deine Zulassungsstelle, wie sie das gestalten.Für die Aushändigung meines alten Briefes wollte die Stadt Köln 11,20 Euro sehen, obwohl es mein Eigentum ist. Zähneknirschend habe ich bezahlt.Um ein Viollgutachten kommst Du sowieso nicht rum. Lass dann einfach alles eintragen. Das wird dann in die neuen Papiere übernommen.
Eintragungen in EU-Fahrzeugpapiere
Verfasst: Fr 23. Dez 2005, 00:40
von Nachtschwärmer
Hallo, er hat keinen alten Fahrzeugbrief und die Frage war doch wohl so zu verstehen, was dann mit den bisherigen Umbauten/Eintragungen passiert.Gruß Joachim
Eintragungen in EU-Fahrzeugpapiere
Verfasst: Fr 23. Dez 2005, 00:41
von Nachtschwärmer
Sorry, doppelt. Warum eigentlich immer wieder, wenn ich nur 1 x klicke?[Diese Nachricht wurde von Nachtschwärmer am 23. Dezember 2005 editiert.]
Eintragungen in EU-Fahrzeugpapiere
Verfasst: Fr 23. Dez 2005, 01:07
von Nachtschwärmer
Es geht doch offensichtlich um die Modifikationen an dem Scirocco, welche in dem alten Brief eingetragen waren. Der Brief eines Vergleichsfahrzeugs wird die doch nicht drin haben....Gruß Joachim
Eintragungen in EU-Fahrzeugpapiere
Verfasst: Fr 23. Dez 2005, 12:35
von Frank the Judge
Ich hatte auch keinen alten originalen Brief. Nur eine Kopie eines baugleichen Fahrzeugs.Ich habe zwei Autos angemeldet. Einen "normal" und das andere nach Vollabnahme.Was mit den Eintragungen und Umbauten passieren soll? Wieder eintragen lassen bei der Vollabnahme.[Diese Nachricht wurde von Frank the Judge am 23. Dezember 2005 editiert.]
Eintragungen in EU-Fahrzeugpapiere
Verfasst: Fr 23. Dez 2005, 16:32
von Stöffi
Hallo,ich meine daß die neuen Papiere so gestaltet sind, daß Umbauten in diesem Maße eigentlich nicht mehr eingetragen werden sollen (brauchen)und nur der deutsche Gehorsam dazu führt, daß hier immer wieder nach Lösungen gesucht wird, die eigentlich nicht Notwendig sind. Viele GrüßeStöffi
Eintragungen in EU-Fahrzeugpapiere
Verfasst: Fr 23. Dez 2005, 23:19
von hallo-stege
Hallo Stöffi,Du kannst Umbauten aller Art - außer Reifen - problemlos in Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eintragen lassen. Für Reifengrößen, die nicht eingetragen sind, bist Du tatsächlich in der Nachweispflicht, deswegen empfiehlt es sich (anscheinend) die größte bzw. ungewöhnlichste Reifengröße eintragen zu lassen. In anderen europäischen Ländern wird garkeine Reifengröße eingetragen, denn diese Angabe ist nach der EG Richtlinie keine Pflichtangabe. Gruß von Frank