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EMV Prüfung bei Oldtimern notwendig???

Verfasst: Mo 28. Nov 2005, 17:07
von goggo
B. FahrzeugeIII. Bau- und Betriebsvorschriften§55a Elektromagnetische Verträglichkeit (1) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Muldenkipper, Flurförderzeuge, Elektrokarren und Autoschütter - sowie ihre Anhänger müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. Satz 1 gilt entsprechend für andere Fahrzeuge, die hinsichtlich ihrer Baumerkmale des Fahrgestells und ihrer elektrischen Ausrüstung den genannten Fahrzeugen gleichzusetzen sind, sowie für Bauteile und selbständige technische Einheiten, die zum Einbau in den genannten Fahrzeugen bestimmt sind. (2) Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 sowie zum Einbau in diese Fahrzeuge bestimmte selbständige technische Einheiten müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. Mh... auch Laufende Fahrzeug - weil hier steht "Betriebsvorschrift"???Helmut

EMV Prüfung bei Oldtimern notwendig???

Verfasst: Mo 28. Nov 2005, 17:57
von ID19
Natürlich laufende (in Betrieb befindliche) Fahrzeuge. Wozu wäre das sonst sinnvoll?Das bedeutet im Klartext, dass du beim Oldtimer die schon seit vielen, vielen Jahren vorgeschriebene entstörte Zündung haben musst (Widerstandskerze oder abgeschirmter Kerzenstecker).Nichts, worüber wir uns ernsthaft Gedanken machen müssen.GrüßeMartin