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Helmpflicht im Oldtimer-Cabrio ?

Verfasst: Mo 28. Nov 2005, 16:31
von ventilo
Gerade erreicht mich die Verordnung Drucksache 813/05 des Verkehrsministeriums vom 7.11.05.Darin wird unter anderem eine Neuregelung der Helmpflicht für die sog. Quads behandelt.In eine Neuformulierung der StVO §21a Absatz 2 heißt es u.a.:[...]"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind." [...]Lese ich das falsch oder muss man ab sofort mit Helm im Cabrio fahren, wenn dort keine Gurte vorhanden sind?[Diese Nachricht wurde von ventilo am 28. November 2005 editiert.]

Helmpflicht im Oldtimer-Cabrio ?

Verfasst: Mo 28. Nov 2005, 17:45
von ID19
Ja, so ist es wohl ...Oder steht da vielleicht doch noch was anderes im weiterführenden Text? Ich habe mir jedenfalls schon mal meinen Helm farblich passend zum Traction lackieren lassen.GrüßeMartin[Diese Nachricht wurde von ID19 am 28. November 2005 editiert.]

Helmpflicht im Oldtimer-Cabrio ?

Verfasst: Mo 28. Nov 2005, 19:13
von citroeni
na das kanns ja nun echt nicht sein, oder??wie sieht das denn bitte aus! Außerdem macht es überhaupt keinen Spass im Willys Jeep mit runtergeklappter Scheibe mit 80 über die Landstraße zu donnern wenn man dabei nen Helm anziehen muss...!!gibts da evtl eine Ausnahmegenehmigung für Autos mit EZ vor 1970?chrisp.s. Traction Cabrio, sehr schön!!

Helmpflicht im Oldtimer-Cabrio ?

Verfasst: Mo 28. Nov 2005, 19:13
von Gerrit
Zitat:Original erstellt von ID19:Ja, so ist es wohl ...Oder steht da vielleicht doch noch was anderes im weiterführenden Text?Ich habe mir jedenfalls schon mal meinen Helm farblich passend zum Traction lackieren lassen.GrüßeMartinZu früh lackieren lassen, da steht noch etwas anderes.Aus der Begründung: [...]Zu Buchstabe b) (§ 21a Abs. 2)Die Änderung dient lediglich der Erweiterung des Adressatenkreises auf die Führer von und die Beifahrer in oder auf sogenannten Quads oder Trikes ... Bisher wurden offene, kraftfradähnliche dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trkes - tricycles) oder offene vierrädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Quads - quadricycles) mit Einzelbetriebserlaubnis ... zugelassen. Die Konstruktion dieser Fahrzeuge ist in der Regel kraftradähnlich mit Lenker, Kraftradsitzbank, Fußstützen usw., was bei Unfällen zu kraftradähnlichen Abläufen führt.[...]Der gesamte Text ist hier zu finden: https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2005 ... 5.pdfViele GrüßeGerrit

Helmpflicht im Oldtimer-Cabrio ?

Verfasst: Mo 28. Nov 2005, 19:46
von Gerrit
Zitat:Original erstellt von citroeni:wie sieht das denn bitte aus! Außerdem macht es überhaupt keinen Spass im Willys Jeep mit runtergeklappter Scheibe mit 80 über die Landstraße zu donnern wenn man dabei nen Helm anziehen muss...!!Passt schon Ob es Spass macht sei dahingestellt. Viele GrüßeGerrit (weiter ohne Helm und Gurt im TR3)

Helmpflicht im Oldtimer-Cabrio ?

Verfasst: Di 29. Nov 2005, 00:02
von ID19
"Zu früh lackieren lassen, da steht noch etwas anderes."Na, hab ichs doch gewusst ... Schade, der Helm sah so schön rasant aus!GrüßeMartin

Helmpflicht im Oldtimer-Cabrio ?

Verfasst: Di 29. Nov 2005, 10:51
von ventilo
Gerrit,Die Einschränkung auf Quads steht aber nur in der Begründung, nicht im Gesetztestext selbst.Ich bin mir also nicht sicher, ob der Gesetzeshüter vor Ort einen Unterschied zwischen einem modernen Quad und z.B. einem FAUN Kraka macht.

Helmpflicht im Oldtimer-Cabrio ?

Verfasst: Di 29. Nov 2005, 11:18
von ID19
Da hast Du natürlich recht, woher sollen sie die Unterschiede kennen? Aber der Kraka ist doch vermutlich als LKW zugelassen, oder? Das müsste dann helfen bei der Aufklärung.Aber ganz gemein gefragt: Wo ist denn der Unterschied zwischen einen Quad und einem Kraka???GrüßeMartin[Diese Nachricht wurde von ID19 am 29. November 2005 editiert.]

Helmpflicht im Oldtimer-Cabrio ?

Verfasst: Di 29. Nov 2005, 11:35
von Gerrit
Hallo Ventilo,In der Begründung steht weiter, dass es bis dato eine Sonderzulassung als "PKW offen" für o.g. Fahrzeuge gab mit der Helmtragepflicht als Auflage. Da es jetzt eine EG-Typengenemigung als eigene EG-Fahrzeugklasse gibt, entfiel die Möglichkeit, der eingetragenen Auflage bei neuzugelassenen Fahrzeuge.Ich sehe nicht, dass offene PKW, die aufgrund ihres Baujahres nicht unter die Gurtpflicht fallen, jetzt der neuen EG-Fahrzeugklasse (Rahmenrichtlinie 2002/24/EG) zugeordnet werden oder der bereits zugelassene Faun Kraka seine Zulassung verliert.Viele GrüßeGerrit

Helmpflicht im Oldtimer-Cabrio ?

Verfasst: Di 29. Nov 2005, 12:01
von ventilo
na dann bin ich ja erst mal beruhigt ....