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Unfallfolgen - ARD-Ratgeber-Recht
Verfasst: So 23. Okt 2005, 17:29
von matthias_p
Habe ich gerade beim Durchzappen der Glotze entdeckt:
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv ... rint5.html Am besten lesen, dann lokal speichern (kann ja beim SWR demnächst wieder gelöscht werden) und ganz besonders die Aktenzeichen MERKEN bzw. im Hinterkopf behalten, daß da mal "was" war ...Gruß MP
Unfallfolgen - ARD-Ratgeber-Recht
Verfasst: Mo 24. Okt 2005, 00:53
von Altopelfreak
Hallo Oldie-Freunde,vielen Dank für das Stchwort. Ich wundere mich immer wieder, dass dieses Thema nicht viel stärker die Gemüter der Oldie-Besitzererregt!Wo bleibt der ideelle Wert eine Oldtimers im Falle eines fremdverschuldeten Schadens?Wo bleibt eine angemessene Berücksichtigung der oft unzähligen Freizeitstunden für Restaurierung und Pflege?Hier wäre dringend eine Reform des Schadensersatzrechts gefordert.Offenbar stellt sich das Problem so selten, dass die breite Masse an diesem Thema kein Interesse hat. Vielleicht auch nur, weil es gern verdrängt wird und jeder denkt "hoffentlich triffts mich nicht". Kann mich auch nicht erinnern, dass sich je der DEUVET damit befasst hätte.Schon immer hat mich geärgert, dass die 30% Regelung den meisten Autofahrern unbekannt ist und selbst von hochrenommierten Anwälten, Gutachtern sowie Versicherungsvetretern sowieso den betroffenen Verschwiegen wird.Auf diese Weise werden seit Jahrzehnten beschädigte Autos vorschnell als Totalschaden aufgegeben, obwohl Anspruch auf Reparatur bestanden hätte!Zumindest im Oldtimer-Bereich wird Zeit, dass sich hier etwas ändert!TschüssKlaus
Unfallfolgen - ARD-Ratgeber-Recht
Verfasst: Mo 24. Okt 2005, 16:40
von ID19
"Kann mich auch nicht erinnern, dass sich je der DEUVET damit befasst hätte."Hallo Klaus,was is los? Wirst Du vergesslich? Das war doch über viele Jahre das einzge Thema, mit dem sich der Deuvet überhaupt befasst hatte - bis man dann die Tätigkeit auf die Fahrzeugpässe ausweitete ...
Unfallfolgen - ARD-Ratgeber-Recht
Verfasst: Mo 24. Okt 2005, 22:41
von ford64
Zitat:Original erstellt von Altopelfreak:Wo bleibt der ideelle Wert eines Oldtimers im Falle eines fremdverschuldeten Schadens?Gibt es nicht, wird es auch niemals geben.Die Versicherungen geben sich viel Mühe, Vergleichs-, Marktpreis- und Restwertlisten zu erstellen. Bei Oldtimern und besonderen Einzelstücken gibt es Wertgutachten, auf mehr kann leider nicht Rücksicht genommen werden. Zitat:Wo bleibt eine angemessene Berücksichtigung der oft unzähligen Freizeitstunden für Restaurierung und Pflege?Es wird schwierig, den Nachweis über die Qualität und den Aufwand der geleisteten Arbeit zu erbringen. Selbst wenn alles mit Fotos und Gutachter dokumentiert ist - darf die Arbeit eines ungelernten Hobby-Restaurators mit der eines gelernten KFZ-, Karosseriebau-, Schlosser-,Lackierer- oder Elektrikergesellen oder gar -Meisters gleichgesetzt werden? Wie sollen da die Beurteilungskriterien aussehen?!?!Ansonsten: Wertgutachten.Auch wenn soetwas im Schadensfall schnell malvöllig wertlos sein kann, wenn die Versicherung (berechtigte wie unberechtigte) Zweifel an Zustand und Wert meldet. wegen unwilliger Tastatur:[Diese Nachricht wurde von ford64 am 24. Oktober 2005 editiert.]