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Geltungsdauer von Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Mi 21. Sep 2005, 20:22
von Thomas404
Heute sah ich einen Lkw Mercedes Actros, der so ein Kurzzeitkennzeichen mit gelbem Rand trug, das bis 25.10.2005, also von heute an gerechnet noch ganze 34 Tage gültig ist.Es handelt sich garantiert nicht um einen Ablesefehler von mir. Frage: Wie kann es das geben? Laut § 28 Abs. 4 StVZO ist die Gültigkeit von Kurzzeitkennzeichen doch auf "höchstens fünf Tage ab Zuteilung" beschränkt. Der Hintergrund meiner Frage: Ich werde voraussichtlich demnächst auch so ein Kennzeichen benötigen, aber fünf Tage werden mir wahrscheinlich nicht reichen. Da wäre es sehr angenehm, wenn ich das Kennzeichen gleich für sieben oder acht Tage erhalten könnte, anstatt mir zweimal eines für fünf Tage zu holen.Für sachdienliche Hinweise schon im voraus vielen Dank sagtThomas

Geltungsdauer von Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Mi 21. Sep 2005, 22:26
von Outatime
das wird ein exportkennzeichen gewesen sein, die sind länger gültig.

Geltungsdauer von Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Mi 21. Sep 2005, 23:37
von Nachtschwärmer
....dann hätte es aber ein rotes und kein gelbes Feld rechts haben müssen.Wir haben noch viel zu wenige Kennzeichensorten - das ist doch alles noch viel zu einfach in unserem Bürokratie-Staat! Gruß Joachim

Geltungsdauer von Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Mi 5. Okt 2005, 20:57
von Thomas404
Im ersten Moment hatte ich auch gemeint, da hätte der Schildermacher ein Exportkennzeichen auf Kurzzeit-Rohlinge gepresst, aber es war ganz definitiv ein Kurzzeitkennzeichen der Machart "Ort-04..." und nicht "Ort-Nummer-Buchstabe" wie für Export. Ich schreibe momentan mit Absicht nicht, von welchem Landratsamt das kam, nicht dass noch irgendein armer Sachbearbeiter etwas dafür auf die Nuss bekommt.

Geltungsdauer von Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Do 6. Okt 2005, 07:11
von Clipper
Es handelt sich bestimmt um einen Prägefehler des Schildermachers. Kommt ab und zu mal vor, sind ja alles nur Menschen .... Habe neulich auch mal ein Kennzeichen gesehen, bei dem im Mittelteil eine 0 statt einem O geprägt war.Kommt derjenige, den Du mit dem Kennzeichen gesehen hast >5 Tage in eine Polizeikontrolle, hat er ein Problem. In den Papieren steht der definitive Gültigkeitszeitraum.GesetzStVZOKapitel B. FahrzeugeII. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger§ 28 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten (4)Bei Bedarf hat eine Zulassungsbehörde zur einmaligen Verwendung für Zwecke nach Absatz 1 Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und besondere Fahrzeugscheine nach Muster 4, auch ohne vorherige Bezeichnung des Fahrzeugs im Fahrzeugschein, auszugeben. Der Empfänger hat die Bezeichnung des Fahrzeugs vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.

Geltungsdauer von Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Do 6. Okt 2005, 11:42
von Panama
Hallo,kann das eventuell bedeuten, dass ich ein Kurzeitkennzeichen holen kann, das ich erst in ca 3 Wochen brauche, weil ich z.B. aus nem Urlaub ein Auto mitbringen will?Wusste nicht, dass das geht, wäre aber praktisch, Kennezichen gültig bis in ca 3 Wochen, Fahrtantritt in ca 2 Wochen, aber Zulassungskram bereits lange im voraus erledigt.Kann es nicht glauben, wäre zu schön.GrussPeter

Geltungsdauer von Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Do 6. Okt 2005, 15:20
von 280 SEC
Bei mir ging das nicht. Die haben wohl die Befürchtung, dass du es schon vorher ranhängst...