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19/3 Fallstrick bei den neuen EG Fahrzeugpapieren

Verfasst: Mi 21. Sep 2005, 09:30
von hallo-stege
Hallo Zusammen,allen, die ihr Gebrauchtfahrzeug nach dem 1.10 an- oder ummelden, empfehle ich, sich mindestens eine Kopie vom alten Fahrzeugbrief zu machen, vor allem dann, wenn sich in dem Brief Sondereintragungen nach §§ 19/3, 19/2 oder 21 befinden (z.B. zusätzliche Rad- Reifenkombinationen). Diese Eintragungen werden nicht bzw. nur teilweise in die neuen EG Fahrzeugpapiere übernommen - aber man ist selbst ggf. in der Nachweispflicht, daß das eigene Fahrzeug auch mit der aufgezogenen nicht serienmäßigen Reifengröße bzw. anderen Umbauten vorschriftsmäßig ist.Ggf. sollte man darauf bestehen, daß man den alten Fahrzeugbrief ungültig gestempelt ausgehändigt bekomt. Argument : Man kann ja anhand der neuen Papiere nicht mehr eindeutig nachweisen, daß das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist ! ! !Gruß von Frank[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 21. September 2005 editiert.]

19/3 Fallstrick bei den neuen EG Fahrzeugpapieren

Verfasst: Mi 21. Sep 2005, 21:38
von SK1966
Hallo,ich war gestern auf der Zulassungsstelle. Dort sagte mir der dortige Leiter, dass er die alten, entwerteten Briefe ab dem 1.10 wieder an den Halter zurüchgibt.GrußKarsten@Frank: auf dem Papier der neuen Zulassungsbescheinigung hält die normale Stempelfarbe wohl nicht. Die Zulassungsstelle verwendet dann Klebesiegel, weil die neue passende Stempelfarbe gesundheitsschädlich ist.

19/3 Fallstrick bei den neuen EG Fahrzeugpapieren

Verfasst: Mi 21. Sep 2005, 23:53
von goggo
Zitat:Original erstellt von SK1966:@Frank: auf dem Papier der neuen Zulassungsbescheinigung hält die normale Stempelfarbe wohl nicht. Die Zulassungsstelle verwendet dann Klebesiegel, weil die neue passende Stempelfarbe gesundheitsschädlich ist.Oh je... wieder mal echt gut ... wahrscheinlich ist es blos in D üblich einen Stempel draufzuknallen .... grööölll

19/3 Fallstrick bei den neuen EG Fahrzeugpapieren

Verfasst: Do 22. Sep 2005, 09:25
von hallo-stege
Zitat:Original erstellt von SK1966:@Frank: auf dem Papier der neuen Zulassungsbescheinigung hält die normale Stempelfarbe wohl nicht. Die Zulassungsstelle verwendet dann Klebesiegel, weil die neue passende Stempelfarbe gesundheitsschädlich ist.Hallo Karsten, das hab ich gestern auch aus den Reihen der Überwachungsorganisationen gehört, den HU Stempel mit normaler Stempelfarbe kann man abwischen ...Gruß von Frank

19/3 Fallstrick bei den neuen EG Fahrzeugpapieren

Verfasst: Do 22. Sep 2005, 10:45
von Mario
Hallo Freunde,habe ich erst vor 14 Tagen beim Zulassen meines Twingos erlebt: Anbringen eines Klebesiegels. Ich hatte mich auch erst gewundert, daß nicht mehr gestempelt wird. Aber im Ernst, darüber lohnt ja nun wirklich keine Aufregung, oder ????Viele Grüße,Mario

19/3 Fallstrick bei den neuen EG Fahrzeugpapieren

Verfasst: Do 22. Sep 2005, 19:44
von Thomas404
Eigentlich keine neue Idee. Ich habe hier einen Typenschein, also die österreichische Entsprechung für unsere Fahrzeugbriefe, in dem bereits ab 1992 Halterwechsel durch Aufkleber im Format 87x40 mm mit dem Text "Dem [Name, Anschrift] wurde das Kennzeichen ... zugewiesen. [Ort, Datum] Für den Bezirkshauptmann [Name des Verwaltungsbeamten]" dokumentiert worden sind. Und vor allem wurde, als die vorgedruckten Felder für Haltereintragungen voll waren, nicht wie in Deutschland ein neuer Typenschein ausgefertigt, sondern einfach die Aufkleber an irgendwelchen anderen freien Stellen angebracht. Und seit es in Deutschland die grauen Personalausweisheftchen, in die man hineinschreiben konnte, nicht mehr gibt, werden ja Wohnungswechsel auch durch Aufkleber auf der Plastikkarte dokumentiert.

19/3 Fallstrick bei den neuen EG Fahrzeugpapieren

Verfasst: Do 22. Sep 2005, 22:33
von SK1966
@FrankHallo,es gibt wohl noch eine Lösung: eine Klebefolie über den Stempellabdruck, lt Herrn Rauchh... auf der IAA soll des TÜV das wohl so machen wollen. Klebesiegel müssen ja abgezählt sein und in einigen Jahren (2?) soll eine elektronische Datenkarte das Papier ablösen..............GrußKarsten