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Einmal H - immer H?
Verfasst: Fr 16. Sep 2005, 10:24
von 280 SEC
Moin!In einem anderen Forum hat einer die Befürchtung geäussert, dass man seiner Flosse beim jetzt fälligen TÜV-Termin das H aberkennen könnte, da diese nicht mehr einen so guten Zustand aufweist, wie sie ihn zur H-Zulassung hatte.Antwort darauf: Fahr einfach nicht zum TÜV, sondern zur Dekra, die kümmert es nicht!Daher meine Fragen:1. Gibt es spätere Überprüfungen der H-Tauglichkeit?2. Könnte die Pol einen "schlechten" Wagen mit H melden?3. Sind Fälle bekannt, in denen das H aberkannt wurde?Danke und ein schönes WE!Kai
Einmal H - immer H?
Verfasst: Fr 16. Sep 2005, 10:53
von Gordini
Ja, es ist richtig. Es wurden schon H-Zulassungen entzogen und zwar: Bei Fahrzeugen deren Zustand nicht mehr den gestellten Anforderungen entsprach oder bei Fahrzeugen die nachträglich "umgebaut" wurden. Nachträgliche Veränderungen oder Umbauten an Fahrzeugen mit H-Zulassung werden als EM (Erhebliche Mängel) betrachtet. Heißt im Klartext kein TÜV. Rückrüsten und vorführen oder H-Zulassung weg.Christoph
Einmal H - immer H?
Verfasst: Fr 16. Sep 2005, 19:30
von uwm121
Dabei solte man aber berücksichtigen,daß der geforderte Zustand "3" sehr weit auslegungsfähig ist.Grüße
Einmal H - immer H?
Verfasst: So 25. Sep 2005, 12:56
von astracar
Tach!Ja, aber nichtsdestotrotz sollte man auch bedenken, dass nicht jeder sein H-Kennzeichen zur Kulturgutpflege, sondern zum Steuernsparen hat und dementsprechend sein Fahrzeug auch eben nicht kulturgutsmäßig pflegt. Alles schon gesehen...da tränen dir die Äuglein...Und Patchworkflicken am Unterboden, weil alle 2 Jahre ein neues Löchlein sich irgendwo auftut, führt halt laut Oldie-Katalog irgendwann zur Bewertung 4... Wobei es sich ein Prüfer 2 Mal überlegt, ob er sich mit dem Knauser anlegt oder nach dem normalen 29er Katalog handelt...und pappt.gbyjl
Einmal H - immer H?
Verfasst: Mo 26. Sep 2005, 00:36
von Altopelfreak
Hallo Oldie-Freunde,wenn das nur die Einstufung 'erhebliche Mängel' zur Folge hatte, ist das ja noch geradezu gnädig. Konsequent betrachtet müsste doch eine Aberkennung des 'H-Status' einen Entzug der Betriebserlaubnis zur Folge haben?!?Geht man davon aus, dass die 'besondere Betriebserlaubnis als Oldtimer', wie es in der StVZO heisst, schon eine Einschränkung darstellt, muss ja die auf diese Weise zurückerlangte normale Zulassung fast eine Belohnung sein?Mal was anderes: Wenn das mit dem 'H' so eng gesehen wird, darf ich eigentlich so einen 'H'-Kennzeichen-Oldtimer ausschlachten?Ich kenne Leute, die dies aus Frust über nicht gefundene Käufer getan haben und nun versuchen, ihre Autos in Einzelteilen zu verkaufen. Nur schade, dass dabei die ach so begehrte H-Zulassung nicht auch als Schlachtteil mitverkauft werden kann! TschüssKlaus
Einmal H - immer H?
Verfasst: Mo 26. Sep 2005, 13:39
von uwm121
Wieso?:"Verkaufe Rahmen mit gültigem Brief;HU x/Y" ist doch üblich-warum nicht auch mit "H"?Grüße
Einmal H - immer H?
Verfasst: Mo 26. Sep 2005, 20:29
von Martin1501
...weil das die Intention "Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" eindeutig widerlegt und - konsequenterweise - die ersparte Steuer zurückgefordert werden müßte!Herzliche GrüßeMartin