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VIN --> Fahrgestellnummer

Verfasst: Di 30. Aug 2005, 00:14
von Frank the Judge
Habe gerade mal meinen Spezi bei der Kölner Zulassungsbehörde angerufen.Ein ausländischer KFZ-Brief muß nicht übersetzt werden, da sämtliche Daten für den deutschen Schein aus dem §21 Gutachten übernommen werden. Und das wird vom deutschen TÜV erstellt. Auch die brauchen keine Übersetzung, da die sich die benötigten Informtionen aus einem Datenblatt besorgen.Das Gutachten muß ja bereits vorliegen, da MichaelW schon zulassen wollte.Das einzige, was eventuell übersetzt werden muß, ist der Kaufvertrag.

VIN --> Fahrgestellnummer

Verfasst: Di 30. Aug 2005, 11:21
von MichaelW
Hallo,ich wollte gestern ein Auto hier auf der Zulassung zulassen. Da es sich um einen Import aus England handelt habe ich ein V5C in internationaler ausführung. Jetzt steht da halt VIN/Chasis/Frame No. drin. Die freundliche Dame auf der Zulassung kann mit VIN nichts anfangen und hätte jetzt gerne eine Übersetzung von einem anerkannten Übersetzter.....Gibt es irgendwo ein offizieles Dokument auf dem der Zusammenhang von VIN und Fahrgestellnummer steht um der Dame damit die richtigkeit der Nummer zu erklären?Es handelt sich übrigens um einen Rover P4.Würde mich über Hilfe freuen!!Beste GrüßeMichael

VIN --> Fahrgestellnummer

Verfasst: Di 30. Aug 2005, 11:28
von Frank the Judge
VIN steht für Vehicle Identification Number.Im deutschen FIN = Fahrzeugidentifikationsnummer.Habe noch nie erlebt, dass sowas von einer Zulassungsstelle nicht gewußt wurde. Und das nach ca. 30 Eigenimporten aus USA, wo es natürlich auch VIN heißt.Die Fahrgestellnummer steht auch in Deinem Vollgutachten vom TÜV. Und dort sogar auf deutsch.

VIN --> Fahrgestellnummer

Verfasst: Di 30. Aug 2005, 11:30
von arondeman
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du kannst ihr sicher anhand irgendwelcher Listen verklickern, dass die "VIN" das ist, was man bei uns als Fahrgestellnummer (modern: FIN) bezeichnet.Aber eine beglaubigte Übersetzung der ausländischen Zulassungspapiere muss trotzdem (meistens) sein. GrußStephan

VIN --> Fahrgestellnummer

Verfasst: Di 30. Aug 2005, 11:44
von ventilo
Zitat:Original erstellt von arondeman:[...]Aber eine beglaubigte Übersetzung der ausländischen Zulassungspapiere muss trotzdem (meistens) sein. [...]Habe ich bei meinen Importen aus GB, Schweden, USA, Frankreich und Süd-Afrika nie gebraucht.Bei exotischen Sprachen (Japan, Finnland) könnte ich es ja noch verstehen, aber gibt es da nicht irgendwelche Muster, die man nachschlagen kann?[Diese Nachricht wurde von ventilo am 30. August 2005 editiert.]

VIN --> Fahrgestellnummer

Verfasst: Di 30. Aug 2005, 11:49
von arondeman
Siehste - ich hab's bei meinen Importen (Belgien, Frankreich und Australien, also nur die Allerweltssprachen Französisch und Englisch) immer gebraucht. Und von anderer Seite habe ich auch ähnliche Erfahrungen vernommen.Hängt wohl stark von der Zulassungsstelle ab.Vielleicht macht sich ja der Fragesteller erst mal ganz unverfänglich schlau, was mit der beglaubigten Übersetzung überhaupt bezweckt werden soll. Aber möglichst nicht durch doofe Fragen die Dame auf dumme Gedanken bringen ... Vergleichsmuster ausländischer Blankofahrzeugpapiere in deutscher Übersetzung gibt es meines Wissens in deutschen Amtsstuben nicht. Wär auch ein bisschen schwierig, wenn man sieht, wie oft sich diese Lappen auch im Ausland geändert haben. EDIT:Nach dem, was Frank the Judge unten sagt, ziehe ich mein oben geäußertes "braucht man meistens" zurück und sage: "braucht man, wenn man Pech hat" Das mit der beglaubigten Übersetzung des Kaufvertrags ist natürlich klar. Papier ist (zumindest solange es unbeglaubigt ist) ja geduldig ... [Diese Nachricht wurde von arondeman am 30. August 2005 editiert.]

VIN --> Fahrgestellnummer

Verfasst: Di 30. Aug 2005, 13:54
von hallo-stege
Hallo Michael,wenn bei Dein Auto eine EG Betriebserlaubnis hat und ein COC Papier dabei ist, brauchst Du keine Übersetzung, die Forumlare sind in allen europäischen Sprachen "genormt".Wenn Du nationale englische Fahrzeugpapiere hast, und das Fahrzeug keine EG-BE hat, mußt Du sowieso zur § 21 Abnahme (Technische Prüfstelle) und die sollten das im allgemeinen auch richtig übersetzen können, von Ausnahmen wie dem Crescent - Mokuli mal abgesehen (warum nervt damit eigentlich keiner den Prüfer, der das damals verbockt hat ?)Gruß von Frank

VIN --> Fahrgestellnummer

Verfasst: Do 1. Sep 2005, 00:08
von ID19
Hallo motocoupédiese doch recht eklatanten Fälle aus Frankfurt braucht man so aber nicht hinnehmen. Auch wenn Frankfurter das anders sehen , ist die hessische Hauptstadt immer noch Wiesbaden. Und da sitzt ein netter Herr Peter Rodius im Regierungspräsidium, der für das Zulassungsrecht zuständig ist. Wenn man dem freundlich schreibt und die Fehler belegt, setzt er sich auch mal mit einer Zulassungsbehörde bzw. deren Leiter in Verbindung.Er hat wirklich Ahnung von der Materie Oldtimer und vernünftige Ansichten.Beste GrüßeMartin

VIN --> Fahrgestellnummer

Verfasst: Do 1. Sep 2005, 22:59
von Th. Dinter
....daß ich bei Vorlage des V5 einen Kaufvertrag hätte vorlegen sollen, ist mir noch nicht passiert....Theoretisch könnte die Dame auf der Zulassungsstelle natürlich eine Übersetzung anfordern, wenn eine 07er gewollt wird, denn dann hat der TÜ nichts damit zu tun(in manchen Gegenden vorerst...).Allerdings würde ich mir als Zulassungsdame diese Blöße nicht geben....Jeder macht sich halt so gut lächerlich, wie er/sie kann.grußthomas