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Tacho gewechselt - bin ich ein Straftäter? ;-)
Verfasst: Fr 19. Aug 2005, 00:58
von supersoul
Wie der Gesetzestext schon sagt:Betrügerische Verfälschungen von Wegstreckenzählern Da bei einem defekten Tacho der Betrugsvorsatz fehlt, kann dies nach dem Gesetz auch nicht strafbar sein.Und dieses Gesetz zielt bestimmt nicht auf Oldtimer sondern auf moderne Verbrauchswagen und Leasingbeschiss.Gruß
Tacho gewechselt - bin ich ein Straftäter? ;-)
Verfasst: Fr 19. Aug 2005, 10:48
von 280 SEC
Stolpe: Manipulationen am Tacho ab heute strafbar18. August 2005, Nr.: 298/2005"Käufer von gebrauchten Kraftfahrzeugen müssen sich auf den angezeigten Tachostand verlassen können. Menschen, die, um eigene Vorteile zu erzielen, bedenkenlos Sicherheit und Leben anderer in Gefahr bringen, werden ab heute hart bestraft", sagte Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe in Berlin. Heute ist die dazu notwendige Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.Damit werden zwei neue Straftatbestände geschaffen. "Zum einen wird künftig das Manipulieren des Tachokilometerstandes unter Strafe gestellt. Zum anderen wird auch das gefährliche Rasen von schweren Lkw und Bussen auf den Straßen strafbewehrt, wenn dies durch ein bewusstes Manipulieren an Geschwindigkeitsbegrenzern ermöglicht wird", so der Bundesverkehrsminister. Er verwies in diesem Zusammenhang nochmals auf den schweren Busunfall in Lyon von vor zwei Jahren.Damals, so die Untersuchungsergebnisse, verunglückte der Bus auf regennasser Straße und bei schlechter Sicht und fuhr zeitweise weit über 110 km/h. Möglich wurde dies, weil der Geschwindigkeitsbegrenzer außer Betrieb gesetzt worden war."Betrügerische Verfälschungen von Wegstreckenzählern fügen den Käufern von Gebrauchtwagen jährlich viele Millionen Euro Schaden zu. Es handelt sich dabei um keine Kavaliersdelikte. Beim Ausschalten der Geschwindigkeitsbegrenzer werden sogar Gefahrensituationen für Leib und Leben der Reisenden in Kauf genommen. Deshalb ist die heute in Kraft getretene Rechtsänderung ein Beitrag zum Verbraucherschutz und für die Verkehrssicherheit", sagte Stolpe.
Tacho gewechselt - bin ich ein Straftäter? ;-)
Verfasst: Fr 19. Aug 2005, 10:59
von Frank the Judge
Ein Straftäter bist Du wohl nur, wenn Du einem Käufer den Tachowechsel und die tatsächliche Laufleistung verschweigst.Ansonsten begrüße ich die neue Gesetzgebung.
Tacho gewechselt - bin ich ein Straftäter? ;-)
Verfasst: Fr 19. Aug 2005, 19:25
von Matra-Roman
...und wieder hat diese Bundesregierung und dieser unsägliche Minister Stolpe das getan was sie wohl am besten können:Wieder eine neue Regel aufgestellt; die letzte Großtat ist ja erst 2 Wochen her ( Flugverbotszone über Berlin Mitte )Betrug war bisher auch schon strafbar, und genau das sind und waren Tachomanipulationen. Warum also wieder ein neuer Straftatbestand?Inzwischen beschäftigen sich Minister und hohe Staatsbeamte mit dem regulieren der Regulierungen. Toll. Es gibt ja sonst auch nix zu tun...Kopfschüttelnde Grüße,Roman
Tacho gewechselt - bin ich ein Straftäter? ;-)
Verfasst: Sa 20. Aug 2005, 12:06
von bib
seit ich eine gps navigation habe, habe ich festgestellt das meinkm-zähler um 12km pro 100 km nachgeht.mache ich mich strafbar wenn ich das dem käufer verschweige?ich habe nichts manipuliert, sondern nur die reifen aufgepumpt.haben die nichts besseres zu tun? wieviele arbeitslose haben wir?gruß, peter
Tacho gewechselt - bin ich ein Straftäter? ;-)
Verfasst: Sa 20. Aug 2005, 12:38
von ford64
interessant wäre in dem Zusammenhang der genaue Wortlaut des Gesetzestextes, und nicht ein Zitat eines Ministers...Kommt in dem Paragraphen wirklich das Wort "betrügerisch" vor? Wenn nicht, kann theoretisch jegliche Änderung am Kilometerzählwerk strafbar ausgelegt werden.
Tacho gewechselt - bin ich ein Straftäter? ;-)
Verfasst: Sa 20. Aug 2005, 23:49
von Fusca
Oi gente,hab meinen Käfer mit 57xxx km übernommen. Da war er schon 36 Jahre alt. Frage an den Vorbesitzer: " Na, wie oft hat der Tacho schon genullt ? " Garnicht !!!Ich hab es nicht geglaubt, war mir aber auch egal.Es kommt wie es kommen musste, auf dem Weg nach Skagen verreckte der Tacho. Hab mir in Skagen für 15 DM ( ja, so lange ist es her ) einen Tacho gekauft mit auch etwa 57xxx km. Auch der hielt nicht lange, nun hab ich einen Tacho mit 77xxx km drin.Hab auch einen Ersatzmotor drin, der mal in Schweden lief und dann 2 Jahre in Süddeutschland in einer Scheune stand.Alter: ca 43 JahreKm: keine Ahnung ( passt also zum jetzigen Tacho )Meine Tachos wurden nicht manipuliert, sie wurden einfach ausgetauscht tchauUwe, der sein Fusca wohl jetzt in die Winterpause schickt, 2 Wochen noch DE und dann 4 Wochen BR, ab 6. Okt. ist wohl kein Cabrio-Wetter mehr, letzte Meldung aus Cuiaba, beginnender Frühling : 42 !!!!!! Grad
Tacho gewechselt - bin ich ein Straftäter? ;-)
Verfasst: Mo 22. Aug 2005, 00:55
von 280 SEC
Ich habe den Beitrag ja extra mit nem Smilie versehen, daher wundern mich die teilweise zu ernsten Antworten.In Bezug auf neuere Wagen finde ich diese Änderung durchaus als sinnvoll, aber was schreibt man bei unseren Wagen in den Kaufvertrag? "Tachostand abgelesen, der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit."?Abgesehen davon hat mein Benz nur einen fünfstelligen Tacho, da ist es ja eigentlich egal, was die 5 Zahlen anzeigen.

Tacho gewechselt - bin ich ein Straftäter? ;-)
Verfasst: Mo 22. Aug 2005, 11:52
von RA-Wilke
Hallo Roman,der neue Tatbestand war ausnahmsweise mal wirklich notwendig. Bislang konnten nicht alle Arten von Tachomanipulationen unter Betrug bzw. Fälschung technischer Aufzeichnungen subsumiert werden. Typischer Fall: Der Eigentümer eines Autos mit Digitaltacho (Laufleistung 150.000km) läßt sich von einem Tacho-Service den Stand auf 60.000km zurückstellen. Ist völlig straflos, jeder darf sich selbst besch...soviel er will. Jetzt verkauft er den Wagen und "vergißt" dabei dummerweise den Käufer auf den geänderten Tachostand hinzuweisen. Betrug setzt vorsätzliches Handeln voraus und jetzt versuch mal, dem Verkäufer diesen Vorsatz nachzuweisen. Ursprünglich hat er die Änderung ja nur für sich selbst vornehmen lassen. Ich weiß, diese Begründung ist lebensfremd aber lebensfremdes Handeln allein ist noch keine Straftat.Frank
Tacho gewechselt - bin ich ein Straftäter? ;-)
Verfasst: Mo 22. Aug 2005, 13:47
von hallo-stege
- Ist es eigentlich auch strafbar, den tatsächlichen km Stand des eigenen Fahrzeuges nicht zu wissen ?- Müssen Tachoanlagen ab jetzt wieder verplobt werden ?Gruß von Frank