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				Neuzulassung, DDR-Brief, KBA TÜV...
				Verfasst: Mi 20. Jul 2005, 21:29
				von aero30
				Hallo,leider stehe ich gerade etwas auf dem Schlauch. Habe einen 125er Roller mit DDR-Brief. Wurde in den 90iger Jahren stillgelegt und soll nun wieder in Betrieb gehen. Neuabnahme beim TÜV ist klar (§29?), aber was dann? Vor einigen Jahren habe ich ein Fz aud CZ eingeführt und habe dafür eine KBA-Anfrage durchführen müssen. Wie gehts weiter, TÜV und dann zur Zulassungsstelle und neuen Brief machen lassen...Danke.hans
			 
			
			
				Neuzulassung, DDR-Brief, KBA TÜV...
				Verfasst: Mi 20. Jul 2005, 22:17
				von Frank the Judge
				Ganz normal umschreiben nach der Vollabnahme nach §29 StVZO. Eine Bescheinigung des KBA ist nicht notwendig. Der alte Brief wird eingezogen. Solltest Du Dir deshalb fotokopieren.
			 
			
			
				Neuzulassung, DDR-Brief, KBA TÜV...
				Verfasst: Mi 20. Jul 2005, 22:24
				von arondeman
				Die Vollabnahme ist §21, nicht 29. Der 29er ist die normale HU.Das mit der Einziehung des alten Briefs wird von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt. Man kann ihn u.U. auch wieder loseisen, kost' aber in der Regel eine Verwaltungsgebühr.