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Rechtsfrage zu nicht in Auftrag gegebener Werkstattarbeit
Verfasst: Fr 10. Jun 2005, 07:30
von Ponton180
Hallo Pechvogel,'Befund festlegen' wurde im Auftrag schriftlich bestätigt und das haben die Jungs gemacht.Schreibe die Summe auf Konto 'Lebenserfahrung' ab und schmeiß schlechtem Geld nicht noch gutes hinterher...Der Satz "Bei Kosten über 100,- € bitte vorher Rückruf" im Auftrag hätte das alles anders aussehen lassen. Aber hinterher ist man immer schlauer. Versuch etwas Kulanz wg. Mißverständnis rauszuholen.Viel Erfolg!GrußMike H.Viel Erfolg!
Rechtsfrage zu nicht in Auftrag gegebener Werkstattarbeit
Verfasst: Fr 10. Jun 2005, 07:41
von Paul_Hindemitt
mhh...ein typischer Fall würde ich sagen. Also erstmal zum Fehlerspeicher: Bei einem Baujahr 95 kann dieser ohne laufenden Motor abgefragt werden. Denn wie der Name schon sagt ist es ja ein Speicher. D.h. es werden Fehler, die in der Elektronik des Fahrzeuges auftreten gespeichert, können dann ausgelesen und ggf. gelöscht werden. Das funktioniert schon bei eingeschalteter Zündung. Bei neueren Fzg. kann man über diesen Weg eine komplette Motordiagnose durchführen. d.h. ich kann sämtliche Sachen am Fzg überprüfen ohne auch nur die Motorhaube öffnen zu müssen...Ich habe gerade eine Schulung auf den neusten BOSCH Testern. Das ist Wahnsinn was man da heutzutage machen kann. Die bestellen sogar gleich online die passenden Ersatzteile... wahnsinn. Aber zurück zum Problem.Fazit: Fehlerauslesen auch ohne laufenden Motor möglich.Zu den Arbeiten würde ich denken, dass du im Recht bist. Die Beschreibung im Auftrag ist eigentlich eindeutig. Sachen wie "Fzg TÜV fertig machen" o.ä. sind ja die typischen Allround-Aufträge. Aber ich denke das trifft bei dir so nicht zu. Selbst das mit dem Befund festlegen...die Kostenspanne ist sehr hoch und in dem Fall hätten die von BOSCH dich vorher Fragen müssen. Denke das ist ganz klar. Der kann ja nicht was von 30€ sagen und dir dann eine 400€ Rechnung auf den Tisch legen...Also ich denke da bist du eindeutig im Recht, wobei das wirklich eine Schwierige Sache ist...Nochmal ein kleiner Tip..so mache ich es.Ich lasse mir sagen was es in etwa bzw. doch sehr genau kosten wird, runde das etwas auf und lasse den Betrag im Auftrag vermerken. Also "Übersteigt die Reparatur die KOsten von X €, bitte vorherige KD Rücksprache"Hat bisher wunderbar geklappt und kann ich nur empfehlen..Mehr kann ich leider nicht helfen..

GrußJan
Rechtsfrage zu nicht in Auftrag gegebener Werkstattarbeit
Verfasst: Fr 10. Jun 2005, 12:14
von Malachit
Hallo,es tut mir leid, daß es hier nicht um einen Oldtimer geht und das ausgerechnet in meinem ersten Beitrag in dem hier viel von mir gelesenem Forum.Es geht um einen Audi A4 1,9 TDI Bj95 ,stolze 300t Langstreckenderkm, nicht mehr anspringt.Wir schleppten ihn zu einem Bosch-Dienst mit dem Auftrag der Fehlercodeauslese.Diese würde 30 Euro kosten sagte man mir.Zusätzlich könne man noch Abgas auf Kühlwasser prüfen, um somit etwas über ZKD sagen zu können.Ich willigte ein.In den Auftrag schrieb der Herr Bosch"Springt nicht an- Befund festlegen - Fehlercode auslesen- Abgas prüfen - Kühlwasser prüfen.Das war Montag Mittag.Dienstag Mittag war er noch nicht fertig.Dienstag Abend riefen wir erneut an und es hieß Kurbelwellenschaden.Mittwoch waren wir vor Ort, vom großen Motorexitus benebelt, eingeschüchtert und von den 4 dreisten Boschlern eingelullt.Man begrüßte uns mit "Da sind wir gerade dabei einen Kostenvoranschlag zu machen für eine neue Maschine", weitergereicht erneute Begrüßung diesmal "Wer war denn alles an dem Wagen schon dran?" (Anmerkung:10 Euro ins Phrasenschwein!!).Der Wagen stand teilzerlegt auf der Hebebühneund wo vorerst keiner Zeit hatte standen nun die 4 Mann um uns herum, erklärten, daß das Kurbelwellenantriebsrad Spiel hat, da es evtl. nicht rechtzeitig erneuert wurde und weil bei diesen TDIs die Kurbelwelle zu weich ist dieser Schaden auftritt und bei der Laufleistung und ein neuer Rumpfmotor und sie könnten ihn reparieren und sie könnten ihn uns abkaufen und sie könnten jemanden kennen, der Interesse hätte und sie ...... wie die Schmeißfliegen.Auf die Frage nach der Fehlercodeauslese hieß es fast schon anfurzend, ja daß sie den nicht auslesen könnten wenn der Wagen nicht anspringt....Von Natur aus bin ich mißtrauisch und hielt diese Diagnose für falsch.Nunja, dieser Verschleiß scheint aber tatsächlich bei diesem Motor häufig aufzutreten und mit dem 3mm Spiel können bei einem Diesel die Steuerzeiten schon ziemlich draufgehen.Hauptproblem ist aber jetzt eigentlich,daß die Rechnung (heute war sie immer noch nicht fertig...) wohl so bei 3-400 euro liegt.Für Arbeiten die nicht in Auftrag gegeben wurden.Ich wieß ausdrücklich darauf hin, nur eine Fehlerauslese zu machen, und sonst nichts (bis auf das Kühlwasser...).Aber ich tat dies mündlich und dachte dies als schriftlich fixiert in dem Auftragsschreiben.In dem steht aber diese Phrase "Befund festlegen", die ich in einer Minute meines Lebens in der ich vom gesunden Mißtrauen verlassen war so interpretierte als hieße esBefund der Fehlercodeauslese festlegen.Wie ist sowas rechtlich?Spanisch kommt mir vor, daß sie ihn nicht auslesen können wenn er nicht anspringt,im Auftrag aber steht, sie sollen bei einem nicht anspringendes Auto Fehlercode auslesen.Das beißt sich.Und wenn jemand diese Show dort erlebt hätte....Folgender Gedankengang noch dazu :Jeder begabte Hobby-Schrauber kann Zahnriemenabdeckung abschrauben, Zahnriemen abnehmen usw., aber die Computer für eine Fehlercodeauslese hat er nicht, das ist der Grund zu Bosch zu gehen.Den Rest könnte man gut selbst machen.Wieso reißen die ungefragt die Karre auseinander und die rechnung in 10-fache Höhe?Habe ich jetzt fürs Leben gelernt und schreibe auf alles nächste extra drauf - tel. Rücksprache nach jeder entfernten Schraube ?Oder suche ich meine Advo-Card und die Nummer der Gewerbeaufsicht schon mal zusammen?Grußder junge 505
Rechtsfrage zu nicht in Auftrag gegebener Werkstattarbeit
Verfasst: Fr 10. Jun 2005, 23:12
von Malachit
Wir haben immer noch nicht protestiert, aber mal angerufen.Die Rechnung war heute auch noch nicht fertig (seit Dienstag!!).Auto steht bei denen uneinsehbar im Hof......und verliert wahrscheinlich wertvolle Teile.Da ist was faul!
Rechtsfrage zu nicht in Auftrag gegebener Werkstattarbeit
Verfasst: Sa 11. Jun 2005, 17:35
von oldierolli
Hallo, nicht rechtsschutzversichert? Ich würde den Wagen (oder das was noch da ist) sofort abholen (lassen), bei fehlenden Teilen Anzeige wg. Verdacht auf Unterschlagung. Wenn eingetragener Bosch-Dienst, Bosch-Zentrale einschalten. Evtl. Fz.Nummernschilder der (echten?) Mitarbeiter notieren und versuchen Namen herauszufinden. Dann an "Arbeitsagentur" melden wg. Prüfung des Verdachts auf Doppelbezug von Lohn/Sozialleistungen. Gruß. Rolf