Zwangsabmeldung

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Versi
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Beitrag von Versi » Do 9. Jun 2005, 00:02

@ Altopelfreakbedingt richtig, aber teuerAuszug aus dem Bußgeldkatalog:wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um 1 bis zu 2 Monate 15 € mehr als 2 bis zu 4 Monate 25 € mehr als 4 bis zu 8 Monate 40 € + 1 Pkt. mehr als 8 Monate 75 € + 2 PkteDaher würde ich fürs Abmelden plädieren, zumal es sich so anhört, das es wohl noch etwas dauert bis der Wagen fertig ist.Dirk

rodcruiser
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Beitrag von rodcruiser » Do 9. Jun 2005, 10:33

Hallo,ich hab folgendes Problem u. ich hoffe ihr könnt mir Tips geben. Ich hatte meinen 17M zugelassen, aber mit abgelaufenem Tüv auf nicht privatem Gelände geparkt. Habe nun schon von der Rennleitung 2 Tickets bekommen u. auch brav bezahlt. Mittlerweile hab ich das Auto dort weg u. bei nem Freund untergestellt. Jetzt droht mir das Landratsamt/Zulassungsbehörde mit Zwangsabmeldung. Ich bin ja dabei die für den Tüv nötigen Reparaturen zu machen, das dauert halt eben etwas Zeit.Können die meinen Oldie zwangsabmelden obwohl er jetzt nicht mehr auf öffentlichem Gelände/Straße abgestellt ist?Würde mich freuen, wenn Ihr mir da Rat geben könnt.DankeRC

Versi
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Beitrag von Versi » Do 9. Jun 2005, 11:18

Solange Dein Fahrzeug angemeldet ist, und du somit (theoretisch) damit fahren kannst, muss auch TÜV gültig sein. Einzige möglichkeit ist also selber zur Zul.Stelle und vorübergehend abmelden. Sonst wirds teurer. Allerdings hast Du dann das Problem, für die Anmeldung gültigen Tüv vorweisen zu müssen, also musst du dir für die Fahrt zum TÜV Kurzzeitkz. holen.Gruss Dirk

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Beitrag von Altopelfreak » Do 9. Jun 2005, 11:52

Hallo RC,nein, das dürfen die nicht! Interessanterweise wird zwar wegen abgelaufener AU eine Mängelkarte erteilt, die innerhalb von 3 (?) Tagen zurückgeschicht werden muss, ansonsten droht Zwangsabmeldung.Bei abgelaufenem TÜV jedoch zunächst nicht. Hier darfst Du theoretisch weiterfahren. Erst nach 8 Monaten Überziehung dürfen Polizei oder Zulassungsstelle das Auto stillegen. Schliesslich muss auch der Gesetzgeber zugestehen, dass sich TÜV- relevante Reparaturen oft nicht von heute auf morgen erledigen lassen und dabei soll auch nicht gepfuscht werden.Also nicht gleich ins Bockshorn jagen lassen!TschüssKlaus

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Th. Dinter
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Beitrag von Th. Dinter » Do 9. Jun 2005, 22:12

Hallo,@Dirk: die Bußgelder sind ja aber wohl nur fällig, wenn auch gefahren wird??Nach der vorübergehenden Stillegung müssen nicht zwingend Kurzzeitkennzeichen geholt werden.Mit der Versicherungsbestätigung darf man auf kürzestem Weg zu TÜV und dann zur Anmeldung.Die Versicherung sollte das ggf. auf der Bestätigung vermerken.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

ford64
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Beitrag von ford64 » Fr 10. Jun 2005, 00:23

möglicherweise etwas OT, aber ich erinnere mich an einen "dicken Hund" in der Markt, in welchem von einem Moped-Restaurateur berichtet wurde, der tatsächlich Geldbußen für den jahrelangen abgelaufenen TÜV eines komplett zerlegten, aber immer noch angemeldeten Zweirads zahlen musste und sogar sein Flensburger Punktekonto belastete.Dabei wurde nicht gefragt, ob der Beklagte überhaupt mit abgelaufenem TÜV unterwegs war, die Tatsache, dass er das Zweirad zusammenbauen und ohne gültigen TÜV hätte herumfahren können wog weit mehr. Der Beklagte hätte einen glaubwürdigen Beweis erbringen müssen, dass das Moped tatsächlich all die Jahre zerlegt in Kisten geschlummert hat - und selbst dann waren sich die Anwälte nicht sicher, ob er völlig straffrei davongekommen wäre.[Diese Nachricht wurde von ford64 am 10. Juni 2005 editiert.]

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Beitrag von ID19 » Fr 10. Jun 2005, 08:50

Entgegen der landläufigen Meinung und jeglichem gesunden Menschenverstand sind die Bußgelder auch fällig, wenn nicht gefahren wir. Beispielsweise wenn der Streifenpolizist hinten im Garten ein Auto mit abgelaufener Plakette erspäht, kann er das Bußgeld verhängen. Leider absolut kein Einzelfall und hier im Forum auch schon öfters Thema gewesen.GrüßeMartin

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Beitrag von Altopelfreak » Mo 13. Jun 2005, 00:17

Hallo Oldie-Freunde,vielleicht hat diese irrwitzige Rechtspraxis ja noch einen ganz anderen Hintergrund:Ich möchte nicht ausschliessen, dass sich irgendwo so eine idiotische Vorschrift ausgraben lässt, wonach ein angemeldetes Fahrzeug stets fahrbereit gehalten werden muss.Wir alle kennen die uralte Vorschrift, dass Zubehör, wenn montiert, auch betriebsbereit sein muss. Grund: Bei Polizeikontrollen soll es überprüfbar sein. Genauso könnte es sein, dass auch das Fahrzeug jederzeit beim Polizerevier zur Kontrolle vorgefahren werden können muss. Mich würde speziell mal interessieren, wie sich die Sache bei Saisonzulassungen verhält?TschüssKlaus

kindacool
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Beitrag von kindacool » Mo 13. Jun 2005, 13:04

... und bei der Überziehung des Termins für die Verkehrssicherheitsüberprüfung, wie sie einige Zulassungsstellen für die rote 07er Nummer verlangen. GrußKindacool

Versi
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Beitrag von Versi » Mo 13. Jun 2005, 13:05

Hallo Klaus,bei Saisonkz. verschiebt sich die Tüv-Pflicht auf einen Monat nach Saisonbeginn.Bsp.: Saison 04-10 gem Tüv-Plakette fällig in 11 besteht die Pflicht zur Vorführung erst in 04 des Folgejahres. Bis dahin auch nicht bußgeldfällig. Bei der Untersuchung wird dann die Neue Tüv-Fälligkeit per 04 erteilt, so dass das Problem in zukunft nicht mehr auftaucht.Gruss Dirk

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