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Fahrten mit Kopie des Fahrzeugscheines

Verfasst: Di 7. Jun 2005, 17:27
von DKW HARDY
HalloWelche rechtlichen Gründe könnten mir das fahren meines OLdtimers verbieten wenn ich nur eine Kopie des Fahrzeugscheines bei mir habe? Ich bin ja noch nie von den Grünröcken angehalten worden,aber einmal ist immer das erste mal.Mit erwartungsvollen GrüßenHartmut

Fahrten mit Kopie des Fahrzeugscheines

Verfasst: Di 7. Jun 2005, 17:51
von Paul_Hindemitt
Hallo,rechtliche Gründe....Der Fahrzeugschein ist beim führen eine KFZ mitzuführen. Eine Kopie ist nicht zulässig und wird wie ein nicht vorhandener bzw. nicht mitgeführter Fahrzeugschein gehandhabt. Und das wird somit logischerweise ein Bußgeld nach sich ziehen.Frag mich nicht wo das steht...irgendwo StVO oder StVZO...Ich weiß nur das es so ist!GrußJan

Fahrten mit Kopie des Fahrzeugscheines

Verfasst: Di 7. Jun 2005, 20:00
von Outatime
aber in mietwagen zum beispiel ist auch NIE das original des fahrzeugscheines dabei....?!

Fahrten mit Kopie des Fahrzeugscheines

Verfasst: Di 7. Jun 2005, 21:02
von Josef Eckert
Ich habe ganz selten den Original-Fahrzeugschein dabei, egal bei welchem Wagen. Mir sind einmal alle Papiere einschließlich Führerschein verlorengegangen und seither nehme ich nur noch Kopien mit.Der Ärger mit verlorenen Papieren ist viel größer als vielleicht mal bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld von 10 bis 15 Euro zu bezahlen. Ich lege dann gerne das Original später beim Polizei-Revier vor.GrußJosef

Fahrten mit Kopie des Fahrzeugscheines

Verfasst: Di 7. Jun 2005, 21:03
von goggo
Mach ich seit Jahrzehnten so... war bei Kontrollen im Landkreis auch nie ein Problem und ins Ausland nehm ich dann das Original mit...Helmut

Fahrten mit Kopie des Fahrzeugscheines

Verfasst: Di 7. Jun 2005, 21:09
von ID19
Ich habe auch oft nur eine Kopie dabei. Ist aber nicht zulässig, wie schon gesagt. Wenn es bei einer Kontrolle nicht akzeptiert wird - und davon muss man ausgehen, kostet es meines Wissens 10,- Euro (Zumindest habe ich schon mal 20,- Mark bezahlt).GrüßeMartin

Fahrten mit Kopie des Fahrzeugscheines

Verfasst: Di 7. Jun 2005, 21:22
von Frank the Judge
Fahre auch seit mindestens 15 Jahren mit Kopien. Da meine Autos durchweg auffälliger sind, kriege ich auch öfter die rote Kelle.Wurde nie beanstandet. Wenn ein Polizist mal (selten) nach dem Grund der Kopien gefragt hat, sagte ich immer "Können Sie sich vorstellen, was das kostet, die dutzenden von Eintragungen wieder herzustellen?".Das hat immer gereicht. Wahrscheinlich wissen die Grünen nicht, dass alles ebenfalls im KFZ-Brief vermerkt ist.

Fahrten mit Kopie des Fahrzeugscheines

Verfasst: Di 7. Jun 2005, 22:32
von Paul_Hindemitt
Also es ist definitiv nicht zulässig. das es mal geduldet wird mag ja sein...aber es geht doch hier um die Rechtslage.Also bei meinen Mietwagen ist immer das original drin. Da würde ich auch drauf bestehen, weil ich als Fahrer nämlich sonst die Strafe zahle. Genauso gilt dies für Warndreieck, Verbandskasten usw...Und eine Führerscheinkopie ist ebenfalls garantiert nicht zulässig...GrußJan

Fahrten mit Kopie des Fahrzeugscheines

Verfasst: Mi 8. Jun 2005, 09:07
von DKW HARDY
Danke für Eure AntwortenGenau aus dem Grund,wie Josef es schreibt,wollte ich nur noch mit Kopieen draußen rumfahren.Ich denk mal 10€ sind mir das wert.Dankend grüßt Hartmut

Fahrten mit Kopie des Fahrzeugscheines

Verfasst: Mi 8. Jun 2005, 10:07
von Josef Eckert
Hallo Hartmut,und wenn man dem freundlichen Polizisten bei einer Fahrzeugkontrolle nette Antworten gibt, geht es auch meistens ohne Bußgeld ab.war schon in mehreren Kontrollen mit meinen Kopien und mußte nie bezahlen.Polizisten sind auch Menschen und sehen das meistens nicht so eng. Gerade mit dem Oldtimer kommt es dann zu einem netten Plausch: "Oh tolles Auto, der ist aber schön, wie alt, etc." und dann sind die kopierten Papiere schnell vergessen.GrußJosef