Zugmaschinen
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- Th. Dinter
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Hallo,wo finde ich die Bauart-/Zulassungsbestimmungen für Zugmaschinen??In der StVZO finde ich nichts, wo muß man sonst suchen??dankegrußthomas
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Hallo Thomas,welches Problem hast du denn genau? In der StVZO ist eigentlich alles geregelt, sogar haarklein, welchen Jeep oder Rover man als Zugmaschine zugelassen bekommt.GrüßeMartin
- oldsbastel
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Vielleicht meint er Traktoren.
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Hallo!Quads soll es ja auch als Zugmaschine gebenGrüße
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Jau, aber alles findet man in der StVZO - nur leider immer auf die entsprechenden Paragrafen verteilt. Einen "Zugmaschinen-Paragrafen" , der alles zusammenfast, gibt es leider nicht. Man muss ich alles zusammensuchen, ist natürlich lästig. Deswegen meine Frage, wo das eigentliche Problem liegt.GrüßeMartin
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Zugmaschinen
Eine Zugmaschineist ein Fahrzeug,dessen Hauptnutzen im Ziehen liegt.Deshalb ist die Nutzlast und die Ladeflächengröße sowie die Sitzplatzzahl eingeschränkt.Ausserdem muß die Anhängelast recht groß sein.Normalerweise also nur mit Druckluftbremse.Unimog ist wohl das beste Beispiel:Anhängelast mindestens 1,5 fache des zul ges Gew.,Hilfsladefläche kleiner/= 1,4 fache der vorderen Spurweite,Nutzlast nicht mehr als 0,4 fache des zul ges Gew.Steht in den Anmerkungen/Kommentar zu § 18 StVZO.Grüße
- Th. Dinter
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Hallo,Martin fragt schon richtig: mir geht es um die Möglichkeiten beim Landrover. Ihr habt ja vielleicht die Diskussion um die Besteuerung mibekommen. Da läge es(wenn es denn möglich wäre) für mich nahe, tatsächlich eine Zugmaschine draus zu machen, denn als nichts anderes benutze ich das Gerät. Ich hatte schon in der StVZO nachgesehen, aber bin davon ausgegangen, daß das mal etwas vernünftig nach "Fahrzeugtypen" zusammengeschrieben ist....grußthomas
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Hallo Thomas,die verschiedenen Möglichkeiten findest Du in den zahlreichen Anlagen zum §18 StVZO.Zum Landrover heißt es da in der Anlage 25: "Landrover Typ 88 und 109 sind Fahrzeuge mit offenem Aufbau, ggf mit Plane und Spriegel. Alle Fahrzeuge haben eine deutsche Anhängekupplung. Für die Einstufung als Zugmaschine ist entscheident, ob sich die Fahrzeuge ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anhängern geeignet oder bestimmt sind. Nach Bauart und Preis sind beide Typen Fahrzeuge, deren wirtschaftlicher Wert im wesentlichen in der Zugleistung steckt.Der Laderaum hat hierbei nur geringe Bedeutung. Der Einsatz als LKW ist wegen der geringen Nutzlast unwirtschaftlich. Da auch die übrigen Voraussetzungen (Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zul. Gessamtgewichtes, länge der Hilfsladefläche nicht mehr als das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse) erfüllt sind, bestehen keine Bedenken, die Typen LandRover 88 und 109 als Zgm. anzuerkennen. Dabei ist Voraussetzung, dass keine Sitze auf der Ladefläche angebracht sind."Hört sich erst mal gut an, ist aber irgendwie nicht mehr ganz zeitgemäß. Die Motivation, einen Landy zu kaufen, ist sicher heute eine andere. Egal - es steht so im Gesetz.Der TÜV ist vielleicht auch gar nicht das Problem, denn Du musst das Finanzamt davon überzeugen, dies anzuerkennen und zwar auch für die Typen 90 und 110. Ich habe meinen 110er letztes Jahr, als das mit der Steuer konkret wurde, schweren Herzens verkauft.GrüßeMartin
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Richtig, die Zulassung als "Zugmaschine" oder "selbstfahrende Seilwinde" oder "selbstfahrende Arbeitsmaschine" ist der derzeit einzige Steuerausweg für die zuvor als Pkw zugelassenen Geländewagen über 2.8 to zGg., die noch nicht H-fähig sind.Womo-Zulassung scheidet nunmehr auch aus, da künftig ebenfalls Hubraumsteuer (wenn auch mit 40% Nachlaß). Jedenfalls dann, wenn die Oberfinanzdirektionen einen Weg finden, wie man die bei Womos eigentlich üblichen Lkw-Schlüsselnummern in Pkw-Nummern umtragen kann, so daß der gewöhnliche FA-Sachbearbeiter auch einen Pkw-Tarif-Steuerbescheid ausdrucken kann.Lkw-Zulassung ermöglicht zwar mit etwas Glück die Gewichtsbesteuerung, hat idR aber deftige Nachteile bei der Versicherung.Einer meiner liebreizenden Kollegen hatte bis letztes Jahr einen Land Rover 88 mit deutscher Zugmaschinenzulassung (Maul- + Kugelkopf-AHK). Und diese wurde auch von seinem Finanzamt anerkannt (--> Gewichtsbesteuerung).Freundliche GrüßeMartin
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... mit ein wenig Phantasie bekommt man den Landy auch über 2,8 t. Zgg und könnte ihn dann zu einem Wohnmobil umbauen. Es gab da mal eine sehr kompakte Wohnmobil Lösung dafür, wo sich praktisch alles irgendwie ausklappen liess ...Ach so, die jetzt angeblich weggefallene PKW Kombi Definition begründet nicht, warum bei einem Kombinationskraftfahrzeug über 2,8 t. die Eignung zum Lastentransport nicht mehr überwiegen soll. Und darum ging es ja bei dem Gerichtsurteil, aufgrund dessen selbige wie LKW besteuert wurden. Da das KFZ Steuergesetz noch nicht geändert wurde (meines Wissens nach jedenfalls nicht) lohnt es sich ggf zu klagen ...Gruß von Frank