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Veränderung am Fahrzeug mit 07
Verfasst: Mi 1. Jun 2005, 07:28
von goggo
illegal...? Scheissegal...? wurscht...? also mit so Ami autos darf man alles...Aber mach das ja nicht mit einem Deutschen Wagen das ist strengstens Verboten!Die 07 für Oldtimer im Originalzustand gedacht und nicht damit geltungssüchtige Dummproleten sie auf ihren Kasperbuden draufmachen.Klartext (auch für Prolls zu verstehen): modernes Auto (keine Hod Rods da ists erlaubt!) + dicke Reifen: Keine 07 !!!Fazit: Laß es! kauf dir irgendeine andere Asikarre und komm mir bloß nicht entgegen.Helmuth[Diese Nachricht wurde von goggo am 04. Oktober 2005 editiert.][Diese Nachricht wurde von goggo am 04. Oktober 2005 editiert.]
Veränderung am Fahrzeug mit 07
Verfasst: Mi 1. Jun 2005, 08:28
von Rene E
Goggo = Ätzo!!! Ich verstehe
Veränderung am Fahrzeug mit 07
Verfasst: Mi 1. Jun 2005, 08:58
von goggo
ja hab ich mir ned verkneifen können - schlimm René ? Aber die Passat Leiche mh wär was

und natürlich originol .. Helmut[Diese Nachricht wurde von goggo am 01. Juni 2005 editiert.]
Veränderung am Fahrzeug mit 07
Verfasst: Mi 1. Jun 2005, 09:02
von Rene E
nöööö Ist ja auch lehrreich für Gäste.War jetzt alles gefaket, oder hast Du die Leiche?
Veränderung am Fahrzeug mit 07
Verfasst: Mi 1. Jun 2005, 09:05
von goggo
Leider leider ... hab auch erst vor ein paar Tagen das erste mal davon gehört....Wird wohl ned so einfach sein sowas aufzutreiben...Mhh Urlaub 2005 in Spanien??? Helmut
Veränderung am Fahrzeug mit 07
Verfasst: Mi 1. Jun 2005, 12:58
von mottek
Guten Tag,ich habe von dem 07 Kennzeichen gehört und bisschen geforscht. Leider Habe ich immer nur Bruchstücke gefunden und muss mir etwas zusammen reimen.Wie sieht es aus mit Veränderungen am Fahrzeug?Wie weit ist es mit 07 Kennzeichen zulässig, oder darf man nichts ändern?Meinte Fahrwerk, Felgen und Motor nicht die Karosserie.Wäre nett wenn mir da einer weiter helfen kannMfG mottek
Veränderung am Fahrzeug mit 07
Verfasst: Mi 1. Jun 2005, 17:57
von hs1056
Lieber Namensvetter Helmut!Ich finde Deine Antwort ziemlich daneben. Deine Einstellung zur Originalität in allen Ehren, aber einen Neuling, der sich ganz vorsichtig nach Veränderungsmöglichkeiten erkundigt (von wilden Umbauten war nicht die Rede) mit Begriffen wie "geltungssüchtige Dummproleten", "Prolls", "Asikarre" etc. zu überziehen, ist unangemessen. Und die quasi Drohung "komm mir bloß nicht entgegen" erst Recht nicht. Auch wenn Du Dich durch Rene sicher bestätigt fühlst - ich finde, so etwas schadet dem Ansehen des Forums.Helmut
Veränderung am Fahrzeug mit 07
Verfasst: Mi 1. Jun 2005, 19:43
von uwm121
Hallo!Ich glaube,daß ist hier schon mehrmals diskutiert worden mit recht unterschiedlichen Ansichten von "Darf nicht verändert werden" bis "07 braucht keine Betriebserlaubnis also ist das mein Erprobungs und Versuchsfahrzeug".Jeder muß bei 07 unterschreiben,daß er die § 30 und 31 StVZO beachtet.Damit muß das 07 Fahrzeug aber praktisch fast allen geltenden Vorschriften entsprechen(übrigens auch die über Radabdeckungen-siehe Bilder oben).Meiner Meinung nach könnte man sagen "Veränderungen sind erlaubt wenn sie technisch und rechtlich möglich sind"d.h. das Fahrzeug könnte mit diesen Änderungen auch regülär zugelassen werden.Grüße
Veränderung am Fahrzeug mit 07
Verfasst: Mi 1. Jun 2005, 20:26
von goggo
Stimmt ist ned lieb geschrieben...Aber des muss man auch ned verstehen ... Hey mottek.. machs unauffällig

und Verkehrsicher dann passats scho ...Ohne Gutachten geht in Monaco eh nix mehr... Helmut
Veränderung am Fahrzeug mit 07
Verfasst: Mi 1. Jun 2005, 20:32
von uwm121
Was ist denn genau "verkehrssicher"Grüße