H-Kennzeichen mit Weber-Vergaser
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Ja, es kann Probleme geben, ausser der TÜV merkt es nicht.Es gilt: Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein, d.h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Ausnahmen sind in einigen Fällen möglich, z. B. Nachrüstung eines Katalysators oder ein behindertengerechter Umbau. Auskünfte hierzu geben die zuständigen TÜV-Sachverständigen. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen in jedem Fall den Vorschriften der StVZO genügen. Zum Beispiel sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.Christoph
- Th. Dinter
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H-Kennzeichen mit Weber-Vergaser
Hallo Guenther,es gibt meistens keine Probleme, wenn Teile verbaut werden, die auch vom Werk mal als "Zubehör" freigegeben wurden.Wenn die Vergaser also z.B. im Renneinsatz homologiert waren.Was es da so alles gab, läßt sich bei den Clubs erfragen.Mit den zeitgenössischen Nachrüstungen nehmen es die meisten TÜVs nicht so genau wie Christuph das oben andeutet.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Hallo!Das Hauptproblem dürfte die Eintragung der Änderung sein,da sich ja wahrscheinlich Leistung,Geschwindigkeit und u.U. Geräusche ändern.Grüße
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.....meiner Erfahrung nach dürfte das keine Probleme geben. Ich rate aber, die Weber erst eintragen zu lassen, also nicht erst bei der H-Prüfung. Die sollten schon im KfZ-Schein stehen. Gilt für alle anderen Änderungen auch. Wenn H zugeteilt ist, wird's mit Änderungen schwer!GrussKlaus (mit Weber und H unterwegs)
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Hallo, so einfach ist es nicht mehr. Jetzt, frisch eingetragene Klamotten, werden entweder ausgebaut und ausgetragen oder es gibt kein H.Christoph (mit Weber, Del-Orto und ohne "H")[Diese Nachricht wurde von Gordini am 18. Mai 2005 editiert.]
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Ist es nicht eigentlich relativ einfach?Entweder es gab diesen Vergasertyp als Zubehör-, Export- oder Tuningmodell und man hat die entsprechende Doku dazu, dann ist es mit der H-Abnahme sicher machbar (wenn man nicht gerade an einen Scharfmacher unter den Prüfern gerät) oder es gab ihn damals nicht für den Wagen, dann wird's extrem schwierig bis unmöglich.KERNFRAGE:Was für Weber-Gemischfabriken mit entsprechenden Ansaugtröten sollen denn da überhaupt drauf?Ich habe hier beispielsweise einen dicken Weber-Verkaufskatalog aus den 50ern, da sind z.B. technische Beschreibungen von anno 1959 für den 35/38/39/40 DCO für den Jaguar XK 12040/42/45 DCOE auf dem Jaguar XK1200 (steht so da, soll wohl 120C heißen ...) und 140Dsowie für den42-45-48-50 DCO auf dem Jaguar XK 120 C und 140 D dabei.Suche mal nach entsprechenden Beschreibungs- und Datenblättern aus den 60er Jahren, dann findest du sicher auch entsprechende Dokumente für Webers im E-Type.Da muss dann der Prüfer schon ziemlich erbsenzählerisch veranlage sein, wenn er dir das H-Kennzeichen verweigert - vor allem, wenn Montage, Leistungsmessung/-eintragung und Auspuffanlage sauber gemacht wurden. Viele Späße!StephanPS: Und wenn du doch auf Schwierigkeiten stößt, dann darfst du dich in die Reihe derer einreihen, die Grund zur Klage darüber haben, dass für ihr Anliegen seinerzeit bei der willkürlichen Festlegung der H-Kennzeichen-Kriterien niemand laut genug schrie, um genau diese "unoriginalen" (weil vielleicht nicht WERKSoriginalen) Einbauten als vollkommen zulässig durchzudrücken. [Diese Nachricht wurde von arondeman am 18. Mai 2005 editiert.]
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Ja, es ist einfach und zwar so: Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein, d.h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein.Einfacher geht es nicht!
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Bezieht sich das aber nicht auf Umbauten, die eigentlich NICHTS mit dem Fahrzeug zu tun haben, also für dieses Fahrzeug in JEDER Hinsicht unoriginal im Sinne von "historisch unkorrekt" sind (in diesem Fall also z.B. ein Vergaser, den es NIE, NIE, NIE in irgendeiner Weise für dieses Fahrzeug geben hat)?Die H-Kennzeichen-Bestimmungen sind doch voll von Aussagen darüber, inwieweit "Umbauten" auch neueren Datums zulässig sind, sofern der historische Zusammenhang mit dem, was damals für DIESES Fahrzeug lieferbar war, nachvollziehbar ist.Nach deiner Lesart dürfte z.B. der Meister Preneux niemals auch nur ein einziges Pseudo-Deutsch-Cabriolet, das er aus einer Isabella Limousine oder Coupé schnitzt, zum H-Kennzeichen bringen. Zumal solch ein Cabrioumbau ja viel radikaler als ein "anderer" Vergaser ist.
- Th. Dinter
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Hallo,der Christoph sieht das halt etwas eng.Bei meinem derzeitigen Auto hätten nach seiner Lesart auch die 185/70-13 nicht eingetragen werden dürfen, da im Brief nur die 165er standen.Lt. Hersteller sind aber auch die meinigen freigegeben gewesen. Und damit hat sich das für die meisten TÜV-Prüfer. Und das m.E. zu Recht, denn das ist kein Umbau!!Ein Umbau ist es, wenn ich in einen BMW 316 einen 318-Motor einbaue -heute-!Wäre das -mit Eintragung- vor 20 Jahren passiert- ok.Auch das halte ich für Erbsenzählerei, aber es ist so, eben eine Regel.Und was macht der, bei dem der Motor vor 20 Jahren eingebaut wurde, der Brief aber z.B. eingezogen?? Der muß sich erstmal einen 1600er Motor besorgen, für dessen Geld sich der Christoph auch lieber ein paar Gotti-Felgen kaufen würde.....Und so gibt es sicher noch andere Ungereimtheiten.Ich respektiere Christophs Haltung(nicht seine o.a. Interpretation von Umbau). Man sollte das aber nicht verbissen als Dogma durchsetzen wollen, wenn es eben auch mal anders gehandhabt wird.grußthomas
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H-Kennzeichen mit Weber-Vergaser
Also, es hängt wie immer von dem Prüfer ab. Habe gerade wieder gehört, dass eine alte S-Klasse (W108) mit Dieselumbau das H bekommen hat. Zwar sehe ich es mit Umbauten relativ relaxt, aber dabei sträuben sich mir die Haare!