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Löschungsfrist verlängert auf 7 Jahre?

Verfasst: So 15. Mai 2005, 17:34
von Rasender_Reporter
Habe letztens in einer DEUVET-Info gelesen, es sei unseren geschätzten Lobbyisten gelungen, die "noch aus Karteikartenzeiten stammende 18 Monats-Regelung zugunsten eines weitreichenden Löschungsschutzes zu tilgen." Künftig seien erst nach 7 Jahren neue Papiere und eine Vollabnahme notwendig.Nun steht aber auf der Abmeldebescheinigung für einen letzte Woche von mir abgemeldeten 72er Tabbert Wohnwagen nach wie vor die 18 Monats Frist mit dem Vermerk "Verlängerung nicht möglich". Weiß jemand, ob die vom DEUVET propagierte neue Regelung bereits gilt, ab wann sie wohl gelten wird oder ob es sich da um Wunschdenken handelt?

Löschungsfrist verlängert auf 7 Jahre?

Verfasst: So 15. Mai 2005, 19:25
von ID19
Das ist nur halb wahr: Es ist geplant, in einer künftigen Neuregelung die Frist auf 7 Monate zu verlängern. Ein endgültiger beschluss oder gar Termin ist zumindest mir noch nicht bekannt. Der Deuvet hat natürlich nichts gegen diese Neuregelung, hat aber mit deren Entstehung nichts zu tun gehabt. Dieses Vorhaben gibt es schon länger und es ist ganz ohne Deuvet entstanden. Bei allen unbestrittenen Verdiensten des Deuvet, das Schmücken mit fremden Federn ist nicht die feine Art ...Sollte die neue Regelung innerhalb der 18 Monate der Frist deines Wohnwagens greifen, so kanst Du sie möglicherweise auch für diesen geltend machen. Das muss man aber noch abwarten.GrüßeMartin

Löschungsfrist verlängert auf 7 Jahre?

Verfasst: So 15. Mai 2005, 20:23
von Th. Dinter
....ja was denn nun: Monate oder Jahre????th

Löschungsfrist verlängert auf 7 Jahre?

Verfasst: So 15. Mai 2005, 22:42
von ID19
Sorry, Jahre natürlich ...Martin

Löschungsfrist verlängert auf 7 Jahre?

Verfasst: Mo 16. Mai 2005, 15:19
von hallo-stege
Hallo Martin, im Rahmen der Einführung der neuen Fahrzeugpapiere müssen die Daten sowieso 7 Jahre gespeichert werden (da es ja nur noch 2 Haltereintragungen geben wird, die Halterdaten aber 7 Jahre nachvollziehbar bleiben müssen/sollen) - und bei der Gelegenheit wird man die Löschungsfrist auf 7 Jahre verlängern. Also ab Oktober 2005.Was übrigens konformer zum EG Recht ist, als die bisherige Praxis, denn ganz streng nach den Regeln kann die EG Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug nicht so ohne weiteres erlöschen, jedenfalls nicht durch Stillegung. In sofern hätte man zweigleisig fahren müssen . Fahrzeuge mit nationaler Betriebserlaubnis erlöschen nach 18 Monaten Stillegung, Fahrzeuge mit EG-BE nicht wirklich ...Der Deuvet hat in dem ganzen Regelwerk meines Wissens seine Fingern nicht drin gehabt. Gruß von Frank