Strafe für Ehrlichkeit
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Zitat:Original erstellt von GP700: Begründung: Führen eines Kfz ohne Betriebserlaubnis.Hallo Rene, genau das darf man doch mit der roten Nr. ... die Begründung dürfte also sachlich nicht haltbar sein. Setze mal den genauen Text des Bescheides ins Forum.Gruß von Frank
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Strafe für Ehrlichkeit
Hallo allerseits,vor vier Wochen stellte ich fest, dass ich mein rotes 07er nach 3 Jahren verlängern lassen muss. Leider war der Termin bereits um über einen Monat überschritten. Dummerweise hatte ich im Fahrtenbuch einen Eintrag innerhalb dieser Zeit vorgenommen (ich weiß, äußerst dämlich von mir, aber ich habe nicht daran gedacht).Die Dame auf dem Straßenverkehrsamt hat eine Kopie des Fahrtenbuches angefertigt, die Teilnahme an Veranstaltungen kontrolliert etc. und mir eine Verlängerung um ein Jahr bescheinigt ("zur Strafe nur ein Jahr!").Das Dicke Ende kam gestern. Ein Bußgeldbescheid in Höhe von euro 55.-, incl. Gebühren und Auslagen Euro 80,60. Dazu noch 3 Punkte in Flensburg (meine ersten nach über 22 jahren Autofahrerleben).Begründung: Führen eines Kfz ohne Betriebserlaubnis.Ist dies gerechtfertigt, immerhin habe ich niemanden geschadet. Das Fahrzeug war weiterhin versichert, Steuern für den Zeitraum wurden ebenfalls entrichtet. Tüv ist nicht erforderlich.Mein Rechtsempfinden ist leicht getört durch diesen Bescheid.Lohnt sich ein Widerspruch?Herzliche Grüße aus der Eifel, René
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Strafe für Ehrlichkeit
Hallo!Ich halte das Vorgehen für überzogen, wenn auch möglicherweise rechtmäßig.Hattest Du einen schriftlichen Bescheid darüber, daß nach 3 Jahren eine Erneuerung zu beantragen ist? Und: wurde in dem Bescheid darauf hingewiesen, daß ein Verstoß dagegen eine Ordnungswidrigkeit darstellt? Wenn eine der beiden Voraussetzungen fehlt, könnte ein Rechtsmittel meiner Ansicht nach Aussicht auf Erfolg haben.Das werden jedoch die "Rechtsverdreher" (bitte positiv verstehen) in diesem Forum sicher noch besser beurteilen können.Gruß, Helmut
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Zitat:Original erstellt von hallo-stege: Hallo Rene, genau das darf man doch mit der roten Nr. ... Aber nicht, wenn das rote 07er-Kennzeichen abgelaufen ist. Ich finde das Verhalten der Behörde natürlich auch absolut überzogen- trotzdem halte ich es für rechtmäßig, da Du halt wirklich nachweislich der Wagen bewegt hast, obwohl das Kennzeichen ungültig war...Ich sehe da keine Chance (bin aber auch kein Anwalt).Vielleicht kann Gerrit ja etwas dazu sagen ?Gruß,Steffen
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Hallo Steffen, dann ist das Vergehen aber ein anderes ... etwas in Richtung "Sie fuhren mit einer ungültigen Roten Nr." oder so ... wobei die Rote Nr. eigentlich erst dann ungültig sein kann, wenn man darüber einen Bescheid bekommen hat, oder das Kennzeichen entstempelt ist."Fahren ohne Betriebserlaubnis" ist jedenfalls ein anderer Tatbestand, und wird wahrscheinlich eher als Krücke genommen, weil sich die/derjenige, was den Bußgeldbescheid ausgestellt hat, nicht wusste, was sie/er schreiben sollte ...Aber wie gesagt, um genaueres zu sagen, müsste man den genauen Wortlaut von dem Bescheid kennen, und auch die Vorgeschichte.Gruß von Frank[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 14. Mai 2005 editiert.]
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Erstmal danke für die Anteilnahme,hier also der Wortlaut der Anzeige:"Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.§ 18 Abs. 1, § 69a StVZO; §24 StVG; 178 BKatFahrt nach Gültigkeit am 28.03.2005Weitere Ordnungswidrigkeiten siehe Anlage 1.Die Verstöße stehen in Tateinheit zueinander, §19 OWiG.Vorgesehener Eintrag in das Verkehrszentralregister: 3 Punkt(e)."weiter, Anlage 1:"Sie lieferten das rote Kennzeichen oder das Fahrzeugscheinheft nicht unverzüglich ab."Soweit die amtliche Mitteilung.Hrzliche Grüße aus der verregneten Eifel, René
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... ich würde auf blöd machen, mich ganz fürchterlich entschuldigen und sagen, daß ich mich beim Datum ganz aus Versehen verschrieben hätte - das wirkliche Datum war natürlich einen Monat vor Ablauf der Frist. Und für die umstrittene Fahrt hast Du natürlich einen Zeugen ...An sonsten dürfte der Tatbestand eher ein Verstoß gegen § 28 Abs. 3 StVZO sein (nicht unverzüglich eingereicht)Bußgeldkatalog : "Amtliche oder rote Kennzeichen an Fahrzeugen, Kurzzeitkennzeichen 181 Einer Vorschrift über amtliche oder rote Kennzeichen oder über Kurzzeitkennzeichen an Fahrzeugen zuwidergehandelt mit Ausnahme des Fehlens der vorgeschriebenen Kennzeichen 10 €"Wenn Du Rechtsschutz hast, gehe zum Anwalt ...Gruß von Frank
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ich denke er ist noch günstig davon gekommen...ich hatte anfang der 90er jahre ein rotes 06er-(händler-)kennzeichen.das lief damals auch immer ein jahr lang und musste dann neu "zugelassen" werden,bzwgabs dann an einem stichtag (zb. der 4.januar) ein neues fahrtenbuch,neue kfz-scheine (die roten kärtchen) usw...auf diesen kleinen roten schein-kärtchen stand auch das datum drauf wie lange sie zulässig sind (zb. 3. januar)einmal hab ich es auch einfach vergessen und bin am 5. oder 6. januar noch damit gefahren...und selbstverständlich prommt in eine verkehrskontrolle der grünen rennleitung.damals gabs eine anzeige mit gerichtsverfahren,mächtig bußgeld,4 punkte in flensburg usw wegen "kennzeichenmissbrauch"...und das ist ein vergleichsweise schweres vergehen,ich kam mit viel glück und einem guten richter so davon,normal kann da der führerschein weg sein,das rote kennzeichen sowieso.als ich zb vor ein paar jahren mein 07er beantragte,stand dieser eintrag wegen kennzeichenmissbrauch immer noch in meiner "akte",obwohl schon über 10 jahre her...
- Th. Dinter
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Hallo,ohne RA zu sein, behaupte ich einfach mal: solange Stempel auf dem Kennzeichen sind, ist das gültig, das zum Ausgangsfall.Wenn natürlich auf den dazugehörigen Fahrzeugscheinen das Verfallsdatum draufsteht, ist das was anderes.Bei der 07er ist das aber(bei uns) nicht so.Ich denke, daß das auf jeden Fall eine Sache für die RechtsschutzV. ist. Selbst würde ich da garnichts machen.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Hallo allerseits,ich habe heute zähneknirschend die "Strafe" überwiesen. Ein juristisches Vorgehen scheint mir nach Euren Ausführungen doch wenig Erfolg versprechend. Die Stadt Düren ist nicht als sehr Oldtimerfreundlich bekannt und findet deshalb auch immer wieder Erwähnung in der Presse (Markt wg. 07er Kennzeichen etc.). Deshalb vermute ich, daß es im Falle eines Widerspruches nur noch teurer für mich wird. Die horrenden Gebühren von über 25.- Euro stören mich dabei eigentlich noch mehr als das eigentliche Bußgeld.Herzliche Grüße aus der Eifel, René