WEHRET DEN ANFÄNGEN!!

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

Moderatoren: oldsbastel, Tripower

RA-Wilke

WEHRET DEN ANFÄNGEN!!

Beitrag von RA-Wilke » Fr 13. Mai 2005, 00:35

Hallo Jens,du hast recht, die Anwaltskammer hatte ich übersehen, bei uns gibt aber wirklich auch die IHK Auskunft zu Anwälten. Das mit den Tätigkeitsschwerpunkten nach Lust und Laune war natürlich etwas übertrieben aber viele Leute verwechseln sie eben häufig mit dem Titel Fachanwalt und da ist ja doch ein wesentlicher Unterschied.Dass jüngere Anwälte sich vielen Themen mit wesentlich mehr Hingabe und Detailfreude widmen als ihre etablierteren Berufskollegen kann ich nur bestätigen.Mit freundlichem, kollegialen Gruß...Frank

oldierolli
Beiträge: 3096
Registriert: Fr 19. Jul 2002, 00:00

WEHRET DEN ANFÄNGEN!!

Beitrag von oldierolli » Fr 13. Mai 2005, 01:43

Hallo, wir müssen dringend eine Front gegen Umweltbeamten als Möchtegern-Juristen aufstellen! Geht uns alle an:Ich habe 2 Bußgeldbescheide a' 1000,-- Euro erhalten, da ich 1. eine über ebay ersteigerte rollbare 111-Rohkarosse NUR ABGESTELLT HATTE (in privater Tiefgarage) ohne sie zu verändern(!!), 2. eine 111 Coupe-Rohkarosse (mit starken Rostschäden), aber alles wäre machbar gewesen, die von jemand Drittem weit außerhalb der Region des erlassenden Amtes zur Restaurationsvorbereitung für eigene Zwecke hinsichtlich Anbauteilen/Instrumenten teilzerlegt wurde und dann wieder in der Tiefgarage abgestellt wurde. Ich hatte nie vor, Teile zu veräußern. Achsen/Lenkung/Bremsen waren bei beiden dran.Es traten weder Betriebsflüssigkeiten aus noch sonst etwas mit Gefahr im Verzuge. DIE FAHRZEUGE WURDEN OHNE EIGENTÜMERERMITTLUNG innerhalb von 3 TAGEN OHNE DEPONIERUNG zur Verschrottung gegeben, sie wurden zuvor aus der verschlossenen (durch Hausmeister kurz aus anderem Grunde geöffneten) privaten Tiefgarage abgeholt. Ich brauche dringend Bestimmungen zu Verjährung und Zuständigkeit (VORÜBERGEHENDE Teilzerlegung von 2., war ja weit außerhalb). Ich solle ein AUSSCHLACHTEN vorgenommen haben, das wäre dann ja jeder Abbau eines Kotflügels zur Lackierung... Und der KAUF einer Rohkarosse ist ja kein Ausschlachten.Also, bevor es auch Euch so geht, bitte die besten Juristen voran. Wer kennt einen knallharten in Berlin, der mit solchen AMTSFACHLEUTEN umgehen kann? Gruß. Rolf

Benutzeravatar
oldsbastel
Beiträge: 8355
Registriert: Fr 21. Feb 2003, 01:00
Wohnort: Fritzlar

WEHRET DEN ANFÄNGEN!!

Beitrag von oldsbastel » Fr 13. Mai 2005, 10:04

Die Kanzlei Smith & Wesson direkt neben dem Hauptfriedhof.

RA-Wilke

WEHRET DEN ANFÄNGEN!!

Beitrag von RA-Wilke » Fr 13. Mai 2005, 10:17

Hallo Rolf,nach deiner Schilderung hört sich das nach simplen Verwaltungsrecht an, das jeder Anwalt draufhat bzw. draufhaben sollte. Wenn du ein noch sichereres Gefühl haben willst nimm dir einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht (und nicht den "Fachanwalt" mit den ominösen "Tätigkeitsschwerpunkten" oder "Interessenschwerpunkten" verwechseln, die jeder Neu-Anwalt nach Lust und Laune angeben kann). Zu finden im Telefonbuch oder nach einem Anruf bei der IHK - aber Vorsicht: Die IHK gibt keine Empfehlungen, sondern wählt die Anwälte, deren Namen sie dir gibt, aus Gründen der Chancengleichheit nach einem Zufallsprinzip aus.Sollte die Verschrottung der Rohkarossen ein rechtswidriger Verwaltungsakt gewesen sein, steht dir gegen die Behörde ein Amtshaftungsanspruch zu. Die Höhe dürfte dem Marktwert der Karossen entsprechen - läßt sich anhand von Fotos auch nachträglich durch ein Sachverständigengutachten ermitteln - eventuell sind sogar die vergeblich aufgewendeten Einlagerungskosten erstattungsfähig.Hört sich nach deiner ersten Schilderung jedenfalls nach einem ziemlich dummdreisten Vorgehen an.Frank

Privra
Beiträge: 375
Registriert: Do 6. Mär 2003, 01:00

WEHRET DEN ANFÄNGEN!!

Beitrag von Privra » Fr 13. Mai 2005, 11:37

Zitat:Original erstellt von RA-Wilke:Hallo Rolf,nach deiner Schilderung hört sich das nach simplen Verwaltungsrecht an, das jeder Anwalt draufhat bzw. draufhaben sollte. Wenn du ein noch sichereres Gefühl haben willst nimm dir einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht (und nicht den "Fachanwalt" mit den ominösen "Tätigkeitsschwerpunkten" oder "Interessenschwerpunkten" verwechseln, die jeder Neu-Anwalt nach Lust und Laune angeben kann). Zu finden im Telefonbuch oder nach einem Anruf bei der IHK - aber Vorsicht: Die IHK gibt keine Empfehlungen, sondern wählt die Anwälte, deren Namen sie dir gibt, aus Gründen der Chancengleichheit nach einem Zufallsprinzip aus.Sollte die Verschrottung der Rohkarossen ein rechtswidriger Verwaltungsakt gewesen sein, steht dir gegen die Behörde ein Amtshaftungsanspruch zu. Die Höhe dürfte dem Marktwert der Karossen entsprechen - läßt sich anhand von Fotos auch nachträglich durch ein Sachverständigengutachten ermitteln - eventuell sind sogar die vergeblich aufgewendeten Einlagerungskosten erstattungsfähig.Hört sich nach deiner ersten Schilderung jedenfalls nach einem ziemlich dummdreisten Vorgehen an.FrankHallo Frank und Rolf,die meisten RAs scheuen das Verwaltungsrecht. Insoweit ist der Tipp nach einem Verwltungsrechtler richtig. Die Empfehlung gibt aber nicht die IHK sondern die Anwaltskammer oder der örtliche Anwaltsverein. Gerade im verwaltungsrecht ahbe ich übrigens mit jungen engagierten Leuten (Tätigkeitsschwerpunkt eigentlich erst nach zwei Jahren nachweisbarer nachhaltiger Tätigkeit) gute Erfahrungen gemacht.Jens

Tin Hunter Archive
Beiträge: 163
Registriert: Do 7. Mär 2002, 01:00

WEHRET DEN ANFÄNGEN!!

Beitrag von Tin Hunter Archive » Fr 13. Mai 2005, 16:53

Das ist ja der Hammer!Aus verschlossener privater Tiefgarage abtransportiert?Was für ein Amtsmensch war das denn und wieso dürfen die da überhaupt rein?fragt sich Martin

oldierolli
Beiträge: 3096
Registriert: Fr 19. Jul 2002, 00:00

WEHRET DEN ANFÄNGEN!!

Beitrag von oldierolli » Mi 18. Mai 2005, 15:41

Hallo, jetzt geht es los:Es wird ein großer Artikel in der AUTO-BILD erscheinen (nächste oder übernächste Ausgabe).Die waren gestern erst bei mir, dann in der Garage, dann mit zu 2 Anwälten. Da wird so richtig die Hölle heiß gemacht. Der Redakteur hat wirklich sehr systematisch recherchiert (also mir nicht erst blind geglaubt) und alle Seiten abgetastet. Selbst der ADAC-Syndicus hatte Lob geäußert.Nach einstimmiger Aussage der Anwälte kann keine Behörde willkürlich etwas zu Schrott erklären, das kann nur der Besitzer.Ich muss wohl demnächst mit Sonnenbrille durch die Stadt laufen... Gruß. Rolf

Frank the Judge
Beiträge: 2798
Registriert: Mi 20. Aug 2003, 00:00
Wohnort: Köln

WEHRET DEN ANFÄNGEN!!

Beitrag von Frank the Judge » Mi 18. Mai 2005, 15:49

Wünsche Dir jeden nur erdenkbaren Erfolg und Dass Du zumindest den finanziellen Verlust ausgeglichen bekommst.Kann Dir gar nicht sagen, was ich für einen dicken Hals bekommen habe, als ich Deinen Bericht gelesen habe.Auch in meiner Halle wäre so etwas theoretisch möglich. Will mir gar nicht vorstellen, dass die meine Rahmen und Karossen als Schrott deklarieren können.Mit Kafka Grüßen

FREDDY
Beiträge: 1222
Registriert: So 20. Okt 2002, 00:00

WEHRET DEN ANFÄNGEN!!

Beitrag von FREDDY » Mi 18. Mai 2005, 20:22

Hallo,Das ist ja unfassbar!Ich hoffe sehr dass der Verantwortliche für diesen Vorfall so richtig eins auf den Deckel bekommt...Da denkt man immer der Staat biete einem Schutz und dann sowas! Die Auto Bild wird gekauft Merke: Nie ohne eine gute (!) Rechtsschutzversicherung! Gruß,Freddy

280 SEC
Beiträge: 391
Registriert: Fr 30. Apr 2004, 00:00

WEHRET DEN ANFÄNGEN!!

Beitrag von 280 SEC » Mo 23. Mai 2005, 14:32

Da musst du ja wirklich irgendwo einen "Freund" im Umfeld haben, der dir was Gutes tun wollte!Kann mir bei uns in B niemals nicht vorstellen, dass ein Amt sowas machen würde, könnte und zeitlich hinbekommen würde! Das hieße ja, dass die vor deiner Garage gewartet hätten, damit sie mal offen ist. So wie ich die Verwaltung kenne (und ich kenne sie gut), steckt mehr dahinter!Interessant wäre es, wenn du mal mitteilen könntest, welche Behörde in welchem Bezirk das veranlasst hat!Gruß Kai

Antworten