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Nutzungsentschädigung bei Oldtimer
Verfasst: Mi 27. Apr 2005, 00:42
von 914olaf
Hallo zusammen,in meinen Porsche 914 (1,7 l, 30 J alt, kein H-Kennzeichen) ist mir jemand reingefahren und ich habe Anspruch auf Nutzungsentschädigung.Kennt sich jemand damit aus, welche Fahrzeugklasse in solchen Fällen herangezogen wird (wahrscheinlich irgend etwas zwischen Golf Cabrio und Porsche Boxster)?Vielen Dank,Olaf
Nutzungsentschädigung bei Oldtimer
Verfasst: Mi 27. Apr 2005, 13:09
von RA-Wilke
Hallo olaf,in solchen Fällen greift man - wie du schon richtig vermutest - auf das nächstvergleichbare Fahrzeug aktueller Produktion zurück, Richtlinien gibt es hierfür keine, es ist etwas Fingerspitzengefühl gefragt und solange du bzw. dein Anwalt bei der Bemessung der Entschädigung nicht übertreibt, sagt auch die Versicherung nichts.Rein gefühlsmäßig würde ich den VW-Porsche zwischen Toyota MR2 und Boxster ansetzen, mit Tendenz zum MR2 (auch wenn's wehtut!).Frank
Nutzungsentschädigung bei Oldtimer
Verfasst: Mi 27. Apr 2005, 14:23
von Frank the Judge
Ich habe mal von einer Versicherung überhaupt keinen Nutzungsausfall erstattet bekommen, weil ich ein weiteres Fahrzeug besitze (habe ich dummerweise angegeben). Hat die Versicherung mich da über den Tisch gezogen?
Nutzungsentschädigung bei Oldtimer
Verfasst: Mi 27. Apr 2005, 16:10
von Sierra
Heute stand in unserer Tageszeitung, ein Geschädigter ist zur Erstattung der Mietwagekosten verurteilt worden, da er mit dem Mietwagen in 4 Tagen nur 72 km gefahren sei. Das sei zu wenig, er hätte auch Taxi fahren können. Also, immer schön km schinden mit dem Mietwagen, dann passiert Euch nix. Verkehrte Welt, oder?Michael
Nutzungsentschädigung bei Oldtimer
Verfasst: Do 28. Apr 2005, 08:19
von Sierra
So, Du "Vernunftl", bei uns auf dem Dorf ist die Welt auf diese Art doch verkehrt. Dort hat man ein Auto, um es bei Bedarf SOFORT zu benutzen, auch wenn man nur ein paar km in die nächstgelegene Stadt für Besorgungen muss.Bis hierher ein Taxi kommt, ist ne halbe oder dreiviertel Stunde rum. Öffentliche Verkehrsmittel fahren nur jede Stunde. Für Berufstätige und vor allem Selbständige eine Zumutung. Oder bezahlt mir die Versicherung die Wartezeit fürs Taxi oder den Bus? Wer trägt den Ausfall, wenn ich ein Paket für einen eiligen Kunden nicht mehr rechtzeitig zur Postfiliale bringen kann?In einer Stadt mit intaktem ÖPNV magst Du recht haben, hier auf dem Dorf ist das Urteil Schikane. Da nehm ich lieber nur einen 5 EUR/Tag Smart (ich weiß, das Angebot kommt in Wirklichkeit viel teurer) als hier nicht rauszukommen. Abgesehen davon: Mir stehen mehrere Autos zur Verfügung, ich würde überhaupt keinen Mietwagen nehmen. Und schon gar nicht für meine Hobby-Fahrzeuge (betrifft aber nicht Olaf, da kein H, sondern regulär zugelassen) .Michael[Diese Nachricht wurde von Sierra am 28. April 2005 editiert.]
Nutzungsentschädigung bei Oldtimer
Verfasst: Do 28. Apr 2005, 09:04
von Outatime
gemach, gemach. so eine situation oder dorf oder kinder die in die schule/kindergarten müssen akzeptiert jede versicherung. darum gehts auch gar nicht. es geht um diejenigen die sich einen (als versicherungsfall natürlich sehr teuren) mietwagen für die tür stellen weil es "ja deren recht" ist, egal ob sie ihn brauchen oder nicht. und (auch) sowas zahlt letztlich jeder über seine versicherungsbeiträge mit und deswegen ist diese regelung ok.
Nutzungsentschädigung bei Oldtimer
Verfasst: Do 28. Apr 2005, 12:55
von Outatime
das ist keine "verkehrte welt", das ist eine völlig richtige entscheidung im rahmen der schadensminderungspflicht.schinde du ruhig kilometer (den sprit musst du ja selber bezahlen), andere möglichkeit wäre allerdings sich sinnvoll zu verhalten...
Nutzungsentschädigung bei Oldtimer
Verfasst: Do 28. Apr 2005, 19:31
von Nachtschwärmer
Hallo, ging es hier nicht ursprünglich um etwas anderes? Darum, wie hoch der Nutzungsausfall angesetzt wird, wenn man eben KEINEN Mietwagen nimmt!!!Jedenfalls wird bei bei über 5 Jahre alten Fahrzeugen generell eine Klasse niedriger angesetzt, als die in der das Fahrzeug regulär wäre. Wo der 914er in den heutigen Tabellen hinpaßt, weiß ich allerdings nicht. Gruß Joachim
Nutzungsentschädigung bei Oldtimer
Verfasst: Fr 29. Apr 2005, 00:07
von Geronimo
meine schwester hat damals als ihr Beetle nen totalschaden war keinen mietwagen von der versicherung genommen. sie hat sich das irgendwie auszahlen lassen oder sonst was (hab damals nicht genau aufgepasst) und dan ging sie einfach zu sixt und hat sich von dem Geld eine A Klasse geholt. Und das war auch noch günstiger!
Nutzungsentschädigung bei Oldtimer
Verfasst: Fr 29. Apr 2005, 09:17
von 914olaf
Hallo zusammen,vielen Dank für Eure Antworten, ganz besonders an den Kollegen Wilke. Die Allianz hat mir heute morgen am Telefon eine Einstufung in "D" (=MR2, Golf Cabrio) mitgeteilt. Eine Abstufung wegen des Alters ist darin schon enthalten bzw. wird nicht vorgenommen.Falls ich noch etwas besseres verhandele, lasse ich es Euch natürlich wissen!Viele Grüße,Olaf