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Aus Wohnmobil LKW machen?
Verfasst: Sa 16. Apr 2005, 21:04
von BUMI45
Moin moin, ich besitze ein Bedford-Hymer Wohnmobil mit 2,2 Ltr Motor. Das Gewicht ist unter 2,8t. Eine Auflastung nur mit schwer zu bekommenden Austauschfedern möglich, d.h. ohne Auflastung ganz viele Steuern. Um einen LKW zum Wohnmobil zu machen, muß ein "wohnlicher Charakter" hergestellt werden. Weiß jemand, ob aus dem Wohnmobil ein LKW wird, wenn der wohnliche Charakter ausgebaut wird? Gruß, Burgfried
Aus Wohnmobil LKW machen?
Verfasst: Sa 16. Apr 2005, 22:37
von goggo
Wart nochmal ab ... NRW bringt einen Gesetzesvorschlag wo alle WOMOS gleich günstige Steuer bekommen....Gruß Helmut
Aus Wohnmobil LKW machen?
Verfasst: Sa 16. Apr 2005, 22:40
von uwm121
Hallo!Ich würde erst mal die Neuregelung der KFZ Steuer abwarten.Wenn die Wohneinrichtung ausgebaut wird ist sicherlich eine Umschreibung auf LKW möglich.Grüße
Aus Wohnmobil LKW machen?
Verfasst: So 17. Apr 2005, 14:05
von KW
Es gibt von der Promobil gerade eine Aktion "Rote Karte".Vieleicht mal Karte besorgen und abschicken Neben der Aktion gibt es noch 80.000 Wohnmobile incl. Besitzer und die werden sich schon wehren.mfg, Mark
Aus Wohnmobil LKW machen?
Verfasst: Mo 18. Apr 2005, 08:11
von hallo-stege
Hallo Mark,Dein Wort in Gottes Ohr, aber die Erfahrung hat gezeigt, daß die Autofahrer - Melkkühe sich bei Steuererhöhungen nicht wirklich wehren. Sonst hätten die Diesel Fahrer schon längst auf einer Großdemo sein müssen ...Gruß von Frank
Aus Wohnmobil LKW machen?
Verfasst: Do 21. Apr 2005, 09:41
von goggo
Guckt mal Da:
http://forum.camperline.de/viewtopic.php?t=12 NRW hat einen Gesetzesantrag herausgegebenDen wichtigsten Punkt, welcher die Einstufung der Wohnmobile regelt, stellen wir hier als Ausschnitt ein:Zu § 2 Abs. 2b Nr. 1Wohnmobile sind verkehrsrechtlich der Fahrzeugklasse M zugeordnet (für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern nach Anhang II A Nr. 5.1. der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABl. EG Nr. L 42 S. 1). Sie gelten jedoch verkehrsrechtlich als Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung und nehmen insoweit eine Sonderstellung ein. Sie entsprechen nach ihren objektiven Beschaffenheitskriterien i.d.R. nicht den Personenkraftwagen. Diese Fahrzeuge sind insbesondere in Bezug auf Aufbau, Größe, technische Dimensionierung, Motorisierung, Fahrgestell, Lenkbarkeit und Beherrschbarkeit vergleichbar mit den der Gewichtsbesteuerung unterliegenden leichten Nutzfahrzeugen. Zahlreiche Typen dieser Fahrzeugkategorie sind zudem mit drei Achsen (sechs Rädern) ausgestattet. Sie dienen auch nicht nur der Personenbeförderung, sondern – bezogen auf die Nutzfläche – vorrangig der Beförderung von Gütern (Einrichtungsgegenstände, Hausrat, Vorräte und sonstiges Gepäck). Da sie darüber hinaus nicht täglich, sondern nur für Urlaubsfahrten genutzt werden, ist es gerechtfertigt, Wohnmobile als „andere Fahrzeuge“ im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG stets nach dem zulässigen Gesamtgewicht zu besteuern.Besonders für Wohnmobile unter 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht hat der Antrag eine interessante und wichtige Neuerung parat: Diese Fahrzeuge würden zukünftig ebenfalls nach Gewicht besteuert!Wir denken mit diesem Absatz ist eigentlich das Wichtigste gesagt und der Antrag geht im Hinblick auf die künftige Besteuerung der Reisemobile grundsätzlich in die richtige Richtung.Hier geht´s direkt zu den Politik-News auf camperline.de_________________Mit reisemobilfreundlichen GrüßenFrank Friedhoffcamperline.de UNDWie wir soeben erfahren haben, hat der Wirtschaftsminister von Baden- Württemberg Ernst Pfister den sofortigen Stopp der geplanten Steuer für Reisemobile gefordert.Er signalisierte in diesem Zusammenhang Zustimmung für eine entsprechende Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens, die am 29. April im Bundesrat behandelt werden soll.Somit hat ein weiteres Bundesland Stellung im Kampf gegen die Wuchersteuer bezogen.Der Protest von tausenden Eignern, Herstellern und Verbänden scheint mehr und mehr seine Wirkung zu entfalten.Hier der Link zum kompletten Beitrag in den Politik-News_________________Mit reisemobilfreundlichen GrüßenFrank Friedhoffcamperline.deHelmut [Diese Nachricht wurde von goggo am 21. April 2005 editiert.]
Aus Wohnmobil LKW machen?
Verfasst: Do 21. Apr 2005, 10:11
von Rene E
Hört sich gut an.Für Reisemobile gibt es sehr viele deutsche Hersteller. Reisemobilisten machen in erster Linie in Deutschland Urlaub oder im benachbarten EU-Ausland. Außerdem ist es immer noch umweltfreundlicher als mit dem Billigflieger zum Ballermann zu ballern.Könnte es sein, daß man das Wohnmobil als positiven Wirtschaftsfaktor für den Binnenmarkt entdeckt hat?
Aus Wohnmobil LKW machen?
Verfasst: Fr 22. Apr 2005, 09:43
von der Braun
Nee, Rene, der wahre Grund ist deutlich profaner: Die beratende Delegation hat "herausgefunden", daß Wohnmobile als Basis idR Nutzfahrzeugfahrgestelle nutzen (Ducato, Transit, Sprinter etc.) und daß diese zwar Schlüsselnummern in den Papieren haben, aber daß diese Schlüsselnummern Lkw-Nummern sind, die sich nicht oder nur bedingt dazu eignen, als Einstufungsbasis für eine Besteuerung nach Hubraum und Schadstoffklasse genutzt zu werden. Der durchschnittliche Finanzsachbearbeiter, der ja nichts anders macht, als nach der Schlüsselnummer einzustufen, wäre also idR überfordert gewesen...Beispiel: Zahlreiche Ducato laufen mit einer Schlüsselnummer, die einem Pkw mit Drei-Liter-Normverbrauch entspricht...Freundliche GrüßeMartin