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Was tun?? - Anzeigen??

Verfasst: Di 15. Mär 2005, 11:26
von fliermann
Hallo,ich habe eine Spedition (d.h. einen Ein-Mann-Betrieb) beauftragt, einen Oldtimer-Motorroller von Recklinghausen zu mir nach Hause ins Bayerische zu transportieren. Die Transportkosten habe ich vorab überwiesen (war auch okay und verständlich für mich - ich würde auch nur gegen Vorkasse liefern). Die zugesagten 3-4 Wochen Lieferzeit waren auch in Ordnung für mich. Als aber längere Zeit nichts geschah, hakte ich öfters nach, wo denn der Roller bliebe. Ich wurde immer wieder vertröstet, bis mir der gute Mann auf einmal sagte, daß er sein Geschäft aufgebe (Konkurs) und ich mein Geld wiederbekomme. Geld habe ich natürlich keines bekommen, E-mails werden nicht beantwortet, ans Handy geht keiner mehr, Festnetznummer gibt es nicht mehr. Was soll ich tun? Anzeigen bei der Polizei wegen Betruges? Es handelt sich zwar "nur" um 100 Euro, aber einem Betrüger will ich sie nicht schenken....GrußFRANK

Was tun?? - Anzeigen??

Verfasst: Di 15. Mär 2005, 11:46
von Sierra
Hi Frank, schaut im Prinzip schlecht aus. Wir machen das immer alles ohne Anwalt und gehen so vor:Ist er tatsächlich in Insolvenz gegangen, nutzen auch gerichtl. Mahnbescheid (MB)und Vollstreckungsbescheid (VB) nix mehr. Wenn Du jemand hilfsbereiten an seinem zuständigen Insolvenzgericht triffst, kann der Dir sagen, ob der Insolvenzantrag schon vorliegt. Wenn nicht, kannst Du Deinem Geld noch viel mehr hinterherwerfen, in dem Du MB und 2 Wochen nach dessen Zustellung (die aber schon ein paar Wochen dauern kann) VB beantragst. Bis dann tatsächlich der Gerichtsvollzieher (GV) bei im aufkreuzt und sowieso nix pfändbares findet, hat er vermutlich schon Insolvenz beantragt oder Eidesstattliche Versicherung (EV, früher Offenbarungseid) abgelegt. Denn Du wirst nicht der einzige sein, der gegen ihn vorgeht, möglicherweise aber der letzte. In Deinem Auftrag an den GV kannst Du ihn ermächtigen, ihm bei Erfolglosikeit der Pfändung die eidesstattliche Versicherung abzunehmen und bei Weigerung Haftbefehl zu beantragen. Du kannst auch mal bei seiner Gerichtsvollz.verteilerstelle anrufen, ob schon VB gegen ihn vorliegen. Anzeige wg. Betruges ist meist aussichtslos, Du müßtest ihm nachweisen, daß er das Geld kassiert hat, obwohl er wußte, daß er Deinen Auftrag nicht ausführen würde (können). Es kommt auf den Vorsatz an. Sei froh, daß der Roller nicht weg ist. Schwacher Trost, ich weiß. Dies ist keine Rechtsauskunft, dazu bin ich nicht befugt. Ich stelle hier nur da, wie wir es machen. Das kannst Du Dir aber auch noch genauer ergoogeln mit den Begriffen, die ich verwendet hab. Viel ErfolgMichael

Was tun?? - Anzeigen??

Verfasst: Di 15. Mär 2005, 19:57
von TILUX
hallo frank,ich würde ihn anzeigen, weil ich mir vorstellen kann, das du nicht der einzige bist, der geprellt wurde.gruß

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Verfasst: Mi 16. Mär 2005, 08:23
von hallo-stege
... und bei der Gelegenheit ebay benachrichtigen, denn die Transportangebots-Versteigerung sind ja zur Zeit der letzte Schrei bei ebay ...Gruß von Frank

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Verfasst: Mi 16. Mär 2005, 19:13
von fliermann
Hallo, Zitat:Original erstellt von hallo-stege:... und bei der Gelegenheit ebay benachrichtigen, denn die Transportangebots-Versteigerung sind ja zur Zeit der letzte Schrei bei ebay ...Gruß von FrankDer, der angeblich verkracht ist, ist ja auch mittlerweile gelöscht. Der andere war absolut korrekt und schnell (zum gleichen Preis).GrußFRANK

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Verfasst: Fr 18. Mär 2005, 04:02
von Nachtschwärmer
Hallo Frank (fliermann),Michael (sierra) hat den m.E. traurigen Zustand deutschen Rechts trefflich geschildert. Recht – im gesetzlich geschriebenen Wort und in seiner Auslegung durch Gerichte – hat mit Gerechtigkeit meist leider nur wenig zu tun. Die Ganoven und Trickser sind in einem Fall wie Deinem geschützt und für Dich als Geschädigten tut dieser Staat nichts. Im Gegenteil, wie von Michael anschaulich geschildert, nimmt dieser Staat Dir ggf. noch viel Geld für nutzlose Mahn- und Vollstreckungsbescheide ab, ohne Dir wirklich zu helfen. Der Transporteur hat Deine 100 € kassiert und behalten - ob mit oder ohne Vorsatz: er HAT Dein Geld! – und dieser Staat wird vermutlich NICHTS tun, daß Du es wieder bekommst! Es sind „nur“ 100 €, gut; aber überweise Du diesem Staat nur 1 € weniger Kfz.-Steuer als im Bescheid steht und Du wirst sehen, wie gut dieser Staat funktionieren kann, wenn er will. Und im Beispielsfall wird er wollen und mit der vollen Macht seiner Gesetze zuschlagen! Es würde Dir eine Menge Geld kosten und die Zwangsstillegung des betreffenden Fahrzeugs wäre Dir auch gewiß. DAS ist für mich die eigentliche Sauerei an der Geschichte! Trotzdem – ich würde Betrugsanzeige erstatten, auch wenn ich glaube, daß es nichts hilft! Wird diese eingestellt, würde ich Beschwerde dagegen einlegen. Immerhin muß auf diese Weise die Staatsanwaltschaft – wenn sie schon nicht helfen kann oder will – zumindest etwas tun müssen!Es geht übrigens vielen Betroffenen noch mit ganz anderen Beträgen so wie Dir und wenn dann kompakte Gestalten mit meist slawischem Akzent anrücken und dem Schädiger ein paar Knochen brechen und Zähne ausschlagen, so ist das ein bedauernswerter Verstoß gegen geschriebenes Recht, über den ich mich aber nicht wirklich wundern kann....Gruß Joachim

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Verfasst: Fr 18. Mär 2005, 10:51
von er ka
Hallo Frank,vergiss es einfach, es sind zwar 100 Euro aber wenn Du versuchst Dein Geld wieder zubekommen wird es sehr schwer und du wirfst gutes Geld schlechtem hinterher.Ihm nachzuweisen das er in betrügerischer Absicht handelte ist fast unmöglich, da müsstest Du nachweisen das er zum Zeitpunkt der Auftragsannahme schon pleite war, wie willst du das anstellen?Vielleicht ist es einfach so das er durch einen Konkurs eines Auftraggebers "mitgerissen" wurde und dadurch in einer solchen Situation steckt.Ich kann mir schlecht vorstellen das jemand im Geschäftsleben wegen 100 Euro eine Straftat in einem solchen Ausmaß begeht, eben ducrh nachweisbaren Vorsatz.Tröste Dich einfach damit das es anderen Leuten bei ihren Geschäften schlechter ergeht und diese so wie ich gerade 16500 Euro verlieren weil der Auftraggeber durch einen Konkurs seines Auftraggebers in den Ruin getrieben wurde, also eidestaatliche Erklärung und Hartz IV lässt grüssen.So ist leider die Realität in Deutschland und ich weiss auch nicht wie man sowas verhindern kann.Die Chance Dein Geld jemals wieder zu sehen tendiert gegen null, nimm es gelassen, ich versuche auch mich nicht aufzuregen.Ich fahre(derzeit vier Forderungsanmeldungen in Insolvenzverfahren §174 InsO ausfüllend)dennoch freundlich grüssender ka