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Ausgabe von mehreren 07er Kennzeichenschildern ? :confused:
Verfasst: Fr 11. Mär 2005, 17:24
von kpvib
Ich gehöre zwar zu den glücklichen, die (anfangs noch) für jede benötigte Größe ein Kennzeichen zugeteilt bekamen( 2x Lang 1x Kuchenblech 1x Moped), aber es wäre natürlich - ich bin hier ehrlich - praktisch nicht ständig "umschrauben" zu müssen. So versuchte ich für ein weiteres Kfz noch einen zweiten Satz "Langschilder" zu erhalten. Dies wurde mir von unserer Zulassungsbehörde mit folgender Begründung verwehrt: „Die Regierung (Ndb/Opf) schreibe vor, wegen möglichem Missbrauch nur einen Satz auszugeben.“ Ich war natürlich empört, dass mir dadurch ein krimineller Hintergrund unterstellt wurde (obwohl man Fahrtenbuch führt und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen musste) und schrieb an die Regierung mit der Bitte um Stellungnahme über die genaue Gesetzesgrundlage. Gleichzeitig fügte ich einen Auszug der in der StVZO verankerten Vorschriften für Schilder und Schilderrahmen bei. Hier heißt es nämlich: In Bezug auf Schilderrahmen: ...der Rahmen muss fest mit der Karosserie verbunden sein, das Kennzeichenschild darf nur mittels Werkzeug herausnehmbar sein. (Aus diesem Grund sind die in Österreich erhältlichen Wechselrahmen bei uns nicht zulässig und bei den bei uns erhältlichen Chromkunststoffrahmen brechen nach mehrfachem Wechsel erfahrungsgemäss die Schnappelemente ab, da sie nicht für diesen Verwendungszweck ausgelegt bzw. zugelassen sind).In Bezug auf Kennzeichen: So müssen Kennzeichenschilder lesbar sein... die Schrauben zur Befestigung des Schildes dürfen die Lesbarkeit der Nummer nicht beeinträchtigen. ( nun benötigt man aber für jedes Fahrzeug andere Löcher für diese Schrauben (pro Kfz 2-4) und die bleiben bekanntlich bestehen und machen somit das Kennzeichen immer unlesbarer. Außerdem sind lt. Aussage Zulassungsstelle mehr Löcher als gerade benötigt auch nicht erlaubt).Leider hat mein Schreiben den zuständigen Regierungsbeamten auch nicht beeindruckt und er veranlasste die Zulassungsbehörde, mir die frühere Aussage schriftlich mitzuteilen. „...nach Rücksprache mit der Reg. v. Ndb sowie dem StMWIVT teile ich Ihnen mit, dass nach §28 STVZO sowie der 49.Ausnahmeverordnung keine Möglichkeit für die Zuteilung von weiteren Kennzeichenschildern zu Ihrem roten Dauerkennzeichen besteht (Punkt)“. Hier steht aber nix von der Anzahl der auszugebenden Schilder...In einem weiteren Gespräch mit dem Zulassungsstellenleiter empfahl mir dieser mich umzuhören, ob es denn irgendwo anders praktiziert wird und dies ggf. der Regierung zu unterbreiten.Wie wird das in anderen Regierungsbezirken und Ländern gehandelt. Ich würde mich nun freuen hilfreiches Material und Erfahrungen diesbezüglich hier zu lesen. Mit öligen Grüßen Klaus
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Verfasst: Fr 11. Mär 2005, 18:22
von hs1056
Hallo! Du bist mit Deinen 4 Schildern noch sehr gut dran. Meine Zulassungsstelle (LK Wittmund, Niedersachsen) gibt grundsätzlich nur zwei Schilder raus, auch wenn man Fahrzeuge hat, die unterschiedliche Formate benötigen. Man muss dann halt auch auf dem Käfer hinten ein Langkennzeichen fahren (Beispiel)....Helmut
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Verfasst: Fr 11. Mär 2005, 18:29
von uwm121
Hallo!Genau:Ich hab auch nur ein Langschild und ein Zweizeiliges(wegen Mopped).Das 2 Zeilige mach ich bei PKW vorne dran-sieht natürlich nicht so gut aus;aber ich sage immer:Wenn ich drinsitze seh ich es ja nicht.Wo steht das mit den Kennzeichenhaltern genau?Grüße[Diese Nachricht wurde von uwm121 am 11. März 2005 editiert.]
Ausgabe von mehreren 07er Kennzeichenschildern ? :confused:
Verfasst: Fr 11. Mär 2005, 22:23
von kpvib
Rauszulesen aus §23 u. §60StVZO mit sämtlichen Anlagen I-V sowie 21.Verordnung zur Änderung der strassenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 6.1.95 In Kurzform:
http://www.kfzkennzeichen.info/autoschi ... ilder.html Das mit den Kennzeichenhaltern findet man häufig auch auf den Webseiten deren Hersteller und Vertreiber zu lesen und die denke ich müsstens ja wissen.
http://www.utsch.com/index.php?id=271&tt_news=&type=98
Ausgabe von mehreren 07er Kennzeichenschildern ? :confused:
Verfasst: Sa 12. Mär 2005, 10:15
von uwm121
Interessant-dann fahren praktische alle roten Wechselkennzeichen (insbesonders 06)ordnungswidrig durch die Gegend?Grüße
Ausgabe von mehreren 07er Kennzeichenschildern ? :confused:
Verfasst: Mo 14. Mär 2005, 01:47
von kpvib
Du meinst, wenn sie nur so lose befestigt sind ?MfG
Ausgabe von mehreren 07er Kennzeichenschildern ? :confused:
Verfasst: Mo 14. Mär 2005, 19:20
von uwm121
Klar-die meisten haben Federn mit Haken oder Magnete usw damit das Schild schnell und ohne Wekzeug gewechselt werden kann.Grüße
Ausgabe von mehreren 07er Kennzeichenschildern ? :confused:
Verfasst: Di 15. Mär 2005, 01:43
von gagamohn
Hallo,laut StVZO §28 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten Für rote Kennzeichen gelten die Bestimmungen für allgemeine Kennzeichen entsprechend. Jedoch bestehen die Erkennungsnummern aus einer Null (0) mit einer oder mehreren nachfolgenden Ziffern; das Kennzeichen ist in roter Schrift auf weißem, rot gerandetem Grund herzustellen; es braucht am Fahrzeug nicht fest angebracht zu sein.Das die Kennzeichen nicht festgeschraubt werden müssen, liegt ja auch daran, dass man mit der 07er nur Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten machen darf und sein Fahrzeug nicht auf öffentlichen Grund abstellen darf um z.B Einzukaufen oder Essen gehen. Somit können die Kennzeichen nicht gestohlen werden, weil man das KFZ nicht unbeaufsichtigt stehen lässt.GrussBernd
Ausgabe von mehreren 07er Kennzeichenschildern ? :confused:
Verfasst: Di 15. Mär 2005, 12:58
von Altopelfreak
Hallo Oldie-Freude,hier irrt Ihr:Rote Kennzeichen brauchen grundsätzlich nichtfestgeschraubt zu werden, gilt auch f. 07er.TschüssKlaus