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Problem mit Fahrzeugkäufer

Verfasst: Fr 25. Feb 2005, 22:02
von 49er
Hallo,ich habe privat ein Fahrzeug verkauft.Bei der Besichtigung hatte der Interessent Fotos gemacht. Der Verkauf kam Tage später zu stande. Nun erhebt der Käufer Anspruch auf Teile welche bei der Besichtigung im Fahrzeug waren (Reservekanister u.ä.). Es wurde aber nie darüber gesprochen dass sie dazugehören und auch nicht im Vertrag als Zubehör erwähnt. Wer ist nun im Recht.GrußHolger

Problem mit Fahrzeugkäufer

Verfasst: Fr 25. Feb 2005, 22:54
von mkiii
Um welchen Betrag gehts denn eigentlich??Wurde der Kaufvertrag am Besichtigungstag geschrieben oder am Tag der übergabe, dann hat er das Fahrzeug so gekauft wie bei der Übergabe, denk ich mal.Andererseits, wenn du die Sachen auf die der Käufer nun Wert legt mit "Reservekanister u.ä." zusammenfasst vermute ich mal das der Reservekanister noch das "Wertvollste" war und der Rest ist ein altes Warndreieck und ein Verbandkasten mit überschrittenem Verfallsdatum???Wenn es so wäre würde ich einen Kanister mit Altöl füllen und ihm vreistellen den abzuholen, bzw wenn er ihn dann doch nicht mehr will die Entsorgungskosten einklagen, naja, nicht wirklich, aber die Möglichkeit würd ich mir offen halten.Norbert

Problem mit Fahrzeugkäufer

Verfasst: Sa 26. Feb 2005, 00:25
von 49er
Hallo,der Kaufvertrag wurde 2 Wochen später geschrieben. Am Besichtigungstag war vom Kauf keine Rede, lediglich Interesse wurde bekundet. Vom Wert her in etwa 40 €, ist ein Reservekanistr aus Blech fürs Reserverad vom Käfer.Holger

Problem mit Fahrzeugkäufer

Verfasst: Sa 26. Feb 2005, 06:16
von Fusca
Oi Holger,wärest Du bereit, Dich doch noch von dem Reservekanister zu trennen ?Hab zwar ( noch )kein Reserverad in meinem Käfer-Cabrio, aber so ein Kanister wäre ja ein Grund, endlich mal das 5. Rad zu suchen BIC ( Bug In Copenhagen ) ist abgesagt worden #########Bug In CopenhagenWe are sorry to announce that Bug In Copenhagen 2005 has been canceled due to location problems. Please pass this message on, if you know other people who had planned to attend the meeting. Please forward all questions to: info@bug-in.com #############tchauUwe

Problem mit Fahrzeugkäufer

Verfasst: Mo 28. Feb 2005, 01:24
von mkiii
Hallo,so mit dem nötigen Hintergrundwissen also mal eine ernsthaftere Antwort.Laut §314 BGB "Verpflichtet sich jemand zur veräußerung... einer Sache, so erstreckt sich die Verpflichtung im Zweifel auch auf das Zubehör der Sache" Aber doch erst wenn dies in einem Vertrag festgehalten wurde, nur weil ein Interessent ein Fzg besichtigt hat, hat er doch nicht das Recht das ihm das Fzg auch so wie es Besichtigt wurde übergeben wird, sondern so wie es im Vertrag beschrieben wurde.Ein Interessent kommt, sieht sich das Fzg an und geht wieder. 14 Tage später kommt er, schreibt einen Vertrag und will das Fzg so wie er es 14 Tage vorher besichtigt hat? Hat er irgendein Recht dazu? Kann er auch 5 Wochen später kommen? Ich denke Nein. Die erste Besichtigung dient doch nur für einen ersten Vergleich mit anderen Fzg. Wenn er nun sofort sagt OK der ist es, muss man sich einigen was alles dazugehört. Natürlich geht ein Käufer davon aus das das Fzg so wie es da steht Verkauft werden soll und gibt er dies auch zur Kenntniss muss ich ihm vor Vertragsabschluss sagen was Bestandteil des Vertrages sein soll. Nun einigt man sich und hält das Vertraglich fest oder es kommt zu keinem Vertrag/VerkaufWenn ich etwas verkaufen will und jemand sich das Fzg ansieht heist das aber noch lange nicht das ich das Fzg genau so auch verkaufen will. Ich räum doch nicht bei jedem Besichtigungstermin das Fzg leer um dann wieder alles einzuräumen, oder? Also in der Regel mach ich das schon aber es kommt ja auch vor das jemand ein Fzg anbietet und es dauert 6Monate bis ein Käufer gefunden wird, zwischendurch kommen 25 Interessenten und das Fzg wird auch noch benutzt, dann soll ich jedesmal alle CD`s, den im Beifahrerfussraum liegenden Feuerlöscher und die selbstgeknüpften Teppiche (Geschenk der Schwiegermutter) sowie mein Golfequipment im Kofferraum ausräumen??? Ich würde mal sagen bei einem Fzgverkauf seh ich mir das Fzg an und sage OK, so wie es dasteht mit allem Zubehör der und der Preis, der Verkäufer stimmt zu oder schliest gewisse Sachen aus, das kann loses Zubehör oder auch die Radioanlage oder Hängerkupplung sein, dies wird so im Vertrag vereinbart und übergeben.Stehen Sachen im Vertrag die bei der Übergabe fehlen ist das Vertragsbruch, wurde aber im Vertrag nichts festgehalten gibts auch kein Zubehör.Wie sieht das aus wenn ich z.B. ein Hanwerkerkombi voll mit Farbkübeln und Bauschutt anbiete, der K geht aber davon aus das ich das Fzg leer übergebe, ich aber darauf bestehe das er das Fzg wie besichtigt abnimmt, mit dem ganzen Sondermüll?GrußNorbert

Problem mit Fahrzeugkäufer

Verfasst: Mo 28. Feb 2005, 11:10
von Th. Dinter
.....so rein aus dem Bauch würde ich sagen: wenn der Käufer das Fahrzeug bei Abschluß des Vertrages nochmal intensiv besichtigt hat, dann ist gekauft wie besichtigt.Wurde aber beim Abschluß nur der Vertrag geschrieben und dann aufgeladen, dann würde ich auch sagen: gekauft, wie (vor 2 Wochen, also mit Kanister) besichtigt.grußthomas

Problem mit Fahrzeugkäufer

Verfasst: Mo 28. Feb 2005, 11:24
von Privra
§ 311c BGB, "Verpflichtet sich jemand zur Veräußerung... einer Sache, so erstreckt sich die Verpflichtung im Zweifel auch auf das Zubehör der Sache.Verhandlungsgegenstand war der besichtigte Käfer, also mit dem daran befindlichen Zubehör - clever dokumentiert durch den Käufer. Dieser Zustand war mangels anderwietiger Abreden Gegenstand der folgenden Vertragsverhandlungen, damit auch der Preisbildung. Also mitverkauft. Sorry.Falls Du Dich über den Inhalt des Vertrages geirrt hast, könnte man über eine Anfechtung (unverzüglich!) nach Irrtumserkennung und Rückabwicklung unterhalten. Allerdings bist Du dann dem Käufer schadenersatzpflichtig, was unter der Berücksichtigung von Transport-, Foto- und Fahrkosten wahrscheinlich teuerer wird.Jens[Diese Nachricht wurde von Privra am 28. Februar 2005 editiert.]

Problem mit Fahrzeugkäufer

Verfasst: Mo 28. Feb 2005, 12:33
von Frank the Judge
Reservekanister als Zubehör? Und wenn der Schäferhund während der Photoaufnahmen auf dem Rücksitz gesessen hätte, würde der dann auch dem Käufer gehören? Tiere sind ja nach deutschem Recht "Sachen".Mach kein Fass auf und werfe ihm den Kanister an den Kopf (meine natürlich, gib ihm das dusselige Ding).

Problem mit Fahrzeugkäufer

Verfasst: Mo 28. Feb 2005, 12:42
von Rene E
Ich glaube diesen Streit kann nur vesrstehen wer den Käfer-Liebhaber typischen Zubehörfetischismus kennt. Ein Glück, daß es kein HAZET-Werkzeugkasten ist um den es geht. Das könnte Tote geben (Übrigens würde ich den Reservekanister auch haben wollen)

Problem mit Fahrzeugkäufer

Verfasst: Mo 28. Feb 2005, 12:57
von arondeman
Und wo steht etwas darüber, wie es im Inneren des Reservekanisters aussieht? Hat der Käufer das auch fotografiert und erhebt er jetzt auch Anspruch auf einen bestimmten ZUSTAND? (Wink mit dem Zaunpfahl nach dem Motto "Rache ist süß für den, der Böses dabei denkt" )Ansonsten verstehe ich den Streit aus den von René E genannten Gründen sehr gut (und ein bisschen ärgere ich mich auch heute noch, dass ich anno 1990 mit einem VW-Käfer-Fan einen Werkzeugkasten für das Reserverrad gegen Waren im Wert meines Selbstkostenpreises (10 DM vom Flohmarkt) vertauscht habe (war zwar leer, angemackt und die 60er-Jahre-Ausführung im Graublau statt dem 50er-Jahre-Tiefblau, und die Verschlusslasche war auch abgebrochen, aber trotzdem ...).