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07er Kennzeichen auf Zugfahrzeug

Verfasst: Mi 9. Feb 2005, 00:34
von Frank the Judge
Tag zusammen.Kurze Frage mit hoffentlich kurzer und schneller Antwort.Darf man mit einem Auto, welches ein 07er Kennzeichen hat, einen Hänger ziehen, auf dem ein normal angemeldetes Auto steht? Der Hänger ist regulär zugelassen.Natürlich nur zu Oldtimertreffen bzw. Rallyes oder Rennen gemäß der 07er Bestimmungen.Hoffe, dass das nicht Kennzeichenmißbrauch oder eine andere Ordnungswidrigkeit beinhaltet.Danke für Antworten.

07er Kennzeichen auf Zugfahrzeug

Verfasst: Mi 9. Feb 2005, 11:29
von oldierolli
Hallo, es kann nur um die Kombination von 07 und Normalzulassung des Hängers gehen. Noch sind wir nicht soweit, dass die Ladung einem Zulassungsverfahren unterliegt. Mir ist nur bekannt, dass bei 07/06 am HÄNGER keine Ladung drauf sein darf. Gruß. Rolf

07er Kennzeichen auf Zugfahrzeug

Verfasst: Mi 9. Feb 2005, 11:44
von Thorsten4x4
Das kannst du m.E. nicht.Zum Ziehen des Anhängers müsste dein Zugfahrzeug zugelassen sein.Ist es aber nicht. Es wird Aufgrund einer Ausnahmeverordnung betrieben, Möglich ist das Ziehen zeitgenössischer Oldtimer-Anhänger mit 07er Folgekennzeichen, wenn auch der Anhänger im roten Heftchen eingetragen ist. "XXX darf auch betieben werden mit Anhänger YYY"Selbst, wenn der Anhänger 07 wäre, dürftest du höchsten einen Oldtimer auf den Hänger schnallen.Denn Transporte sind sowohl auf einem 07er Zugfahrzeug, als auch auf einem 07er Anhänger verboten, solange es sich nicht um die Darstellung eines historischen Gespannes handelt.(Die Fahrt mit einer alten Straßenzugmaschine, Tieflader und aufgeladenem Fuchsbagger aus den fünfziger Jahren ist demnach möglich)Warum machst du es nicht andersrum ? Oder ist das Zugfahrzeug ein LKW ?Thorsten

07er Kennzeichen auf Zugfahrzeug

Verfasst: Mi 9. Feb 2005, 12:48
von Frank the Judge
Andersrum geht leider nicht. Das Zugfahrzeug ist ein 22 Jahre alter Geländewagenbrummer, das "Transportgut" ein 10 Jahre alter Sportwagen.

07er Kennzeichen auf Zugfahrzeug

Verfasst: Mi 9. Feb 2005, 14:06
von ID19
Hallo Frank,ich kann auch nur abraten. Das kann böse ins Auge gehen und die rote Nummer kosten!Martin

07er Kennzeichen auf Zugfahrzeug

Verfasst: Mi 9. Feb 2005, 14:31
von Mario
Moooment ! Wie sieht es denn mit meiner Kombination aus 07er-Zugfahrzeug und regulär zugelassenem Wohnanhänger aus ????Viele Grüße,Mario

07er Kennzeichen auf Zugfahrzeug

Verfasst: Mi 9. Feb 2005, 14:42
von Thorsten4x4
@osbourneGenauso schlecht wie oben. Geht nicht.Einzige Möglichkeit Oldtimer-Wohnwagen und mit ins rote Buch eintragen lassen.Thorsten

07er Kennzeichen auf Zugfahrzeug

Verfasst: Mi 9. Feb 2005, 16:18
von Mario
Ja, aber das ist mir ehrlich gesagt nicht ganz klar !Ich fahre mit meinem 07er-Wagen auf ein Oldtimertreffen und möchte im mitgezogenen Wohnwagen DORT übernachten. Was soll denn daran verwerflich oder gar verboten sein ??? Der Wohnwagen ist Bj.1967, somit bilde ich ein historisches Gespann, zumal Zugfahrzeug und Anhänger nur 2 Jahre auseinander liegen.Den Wohnwagen auf die 07er zu nehmen finde ich überflüssig, da ich ihn ja sonst über´s Jahr hinweg nicht nutzen kann, wenn ich ihn mit meinem Alltagswagen ziehe.Bist Du Dir da wirklich sicher, Thorsten, daß das verboten ist ?Viele Grüße und etwas ratlos,Mario

07er Kennzeichen auf Zugfahrzeug

Verfasst: Mi 9. Feb 2005, 17:17
von er ka
Moooomeeent mal,Mario's Konstellation kenne ich und kann seinen Einwand gut verstehen.Ähnlichen Fall hatte ich auch vor einiger Zeit.Also mit allen Unterlagen zum Strassenverkehrsamt gedackelt und mein Problem besprochen und dann kam wirklich eine erstaunliche Empfehlung zu stande.Ich solle den Anhänger ganz normal zugelassen belassen, aber gleichzeitig mit auf die 07er eintragen lassen.Wenn ich nun mit der 07er am Zugfahrzeug und dem auf 07er eingetragenen Anhänger fahren wolle ginge das ganz einfach, schwarze reguläre Kennzeichen abschrauben, eine 07er vorne an der Zugwagen, eine 07er (die selbe wie beim Zugwagen) hinten an den Anhänger.Die Begründung meines Strassenverkehrsamtes war überraschend logisch, die 07er ist keine reguläre Zulassung, also tangiert es die reguläre Anhängerzulassung nicht wenn das schwarze Kennzeichen abgeschraubt ist, Versicherungstechnisch ist beim Gespann die Zugwagenversicherung (sodenn er angekuppelt ist) in Falle eines Falles in der Pflicht.Auf meinen Einwand wenn sich der Anhänger während der Fahrt selbständig macht und meint Schaden anrichten zu müssen kam die Antwort: wo ist das Problem, versichert muss er doch sein, er hat doch auch eine reguläre Zulassung, ob Kennzeichen dran oder nicht und wenn er sich losreisst gibt es keine Versicherungstechnische Verbindung mehr zum Zugwagen. Bei der Erklärung habe ich wirklich nicht schlecht gestaunt, aber eine gewisse Logik kann man nicht von der Hand weisen, obwohl diese für einen städtischen Angestellten wiederum völlig unlogisch erscheint. Naja gemacht habe ich es allerdings dann nicht weil ich die Rote abgegeben habe und mit H fahre, aber vielleicht ist es für Dich interessant, Mario.Ich fahre(lieber schwarz)freundlich grüssender ka

07er Kennzeichen auf Zugfahrzeug

Verfasst: Mi 9. Feb 2005, 17:31
von ID19
Hallo er ka,diese "erstaunliche" Logik habe ich mal in einem Merkblatt an die Straßenverkehrsämter geschickt, als es darum ging, ob Anhänger auch mit ins 07-Heft dürfen bzw mit einem 07-Kennzeichen ein Gespann bewegt werden darf (vor allem bei LKW-Zügen wichtig).Bei manchen Ämtern wird das nun wohl so langsam umgesetzt. Zum Wohnwagen: Wenn der historische Wohnwagen schwarz zugelassen an einem historischen Fahrzeug mit 07- Kenzeichen hängt und die Fahrt zu einem Treffen führt, auf dem das historische Gespann als solches dargestellt werden soll, so ist das kein Problem.Dient das 07-bekennzeichnete Fahrzeug jedoch dazu, den Wohnwagen als solches zu ziehen, so steht die Transportaufgabe im Vordergrund und das wäre unzulässig - auch wenn es zu einem Treffen geht. Und schon gar nicht darf man argumentieren, dass man den Wohnwagen mitnimmt, um auf dem Treffen darin zu schlafen!! Spitzfindig, aber so ist es nun mal: Darstellung eines historischen Gespannes ja, Mitführen eines Wohnwagens zum Schalfen nein.so longMartin