H Zulassung
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Guten Tagleider konnte ich im Forum nichts finden, über eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge jünger 30 Jahre für H Kennzeichen.Gibt es eine solche füe sehr seltene Fahrzeuge ?? oder hat mir da jemand eine Geschichte aufgetischt, und wenn es sie gibt was sind die Richtlinien ?Danke für die Hilfe.Stefan
H Zulassung
Hallo Stefan,Ausnahmen kenne ich nur von der ohnehin etwas wackeligen 20-Jahres-Grenze bei 07er-Kennzeichen, es fahren einige Autos mit 07er Kennzeichen, die noch nicht 20 Jahre alt sind aber angeblich einen besonderen automobilen Stellenwert haben. Jüngstes Mitglied dieser Truppe ist meines Wissens die im Jahre 1999 neu aufgelegte "Münch Mammut 2000", die es nicht zur Serienreife gebracht hat.Im Bereich des H-Kennzeichens hingegen ist die 30-Jahres-Grenze in §23 Ic StVZO durch ein Bundesgesetz festgelegt. Dort steht, daß dieses Kennzeichen für Fahrzeuge ausgegeben werden kann "vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr genommen" wurden. Das "eher" interpretiert man üblicherweise als "30 Jahre oder älter", anders würde die Regelung auch keinen Sinn ergeben.Frank