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Karbidlampe
Verfasst: Di 25. Jan 2005, 14:34
von oldsbastel
Darf man heute noch mit regulärer Zulassung und Karbidlampen fahren, oder nmüssen die Lampen auf elektrische Beleuchtung umgerüstet werden?
Karbidlampe
Verfasst: Di 25. Jan 2005, 15:03
von kat
Das Umrüsten ist doch absoluter Stilbruch!
Karbidlampe
Verfasst: Di 25. Jan 2005, 15:09
von oldsbastel
Stimmt! Das war aber nicht die Frage.
Karbidlampe
Verfasst: Di 25. Jan 2005, 17:37
von Th. Dinter
Hallo,Du mußt den richtigen TÜV-Mann finden, der Dir keine Beschränkungen in den Kfz.-Brief schreibt.Ich weiß, daß in der Raffay-Sammlung solche Fahrzeuge vorhanden waren(ist schon ein paar Jahre her). Kann eben nur sein, daß Du dann mit dem Auto noch fahren darfst, aber eben nicht mehr bei Dunkelheit, o.ä.grußthomas
Karbidlampe
Verfasst: Di 25. Jan 2005, 20:11
von der Braun
Der gute Paragraph 50 verlangt ja zum einen KEIN Prüfzeichen für die Scheinwerfer, wenn EZ vor 1.1.1954, zum zweiten gibt es keine Vorschrift, die elektrisches Scheinwerfer vorschreibt. Lediglich die Mindest-Lichtstärke muß erreicht werden: 0,25 Lux bei Motorrad bis 100 ccm0,50 Lux über 100 ccm1,00 Lux bei anderen Kfz0,5 Lux (denn es geht bei Dir doch wohl um ein superolles Motorrad, oder?) lassen sich mit einer ordentlich arbeitenden Karbidanlage, blitzsauberem Lampenspiegel und wohlwollendem Prüfer absegnen. Ein (später bei Helligkeit mit seinem modernen Krad) tödlich verunglückter Nachbar hat seinen Karbidapparat über den §21 bekommen...Die Lichtstärke wird bei 100 m Entfernung auf Scheinwerferhöhe gemessen...Freundliche GrüßeMartin
Karbidlampe
Verfasst: Di 25. Jan 2005, 20:54
von ID19
Und das Licht muss elektrisch sein! §49a StVZO.Die Bestimmungen des §49 sind mit Karbid niemals zu schaffen. Leider.Martin
Karbidlampe
Verfasst: Mi 26. Jan 2005, 00:34
von ventilo
dennoch kenne auch ich ein paar Vehikel, die mit Karbidlicht unterwegs sindEintrag im Kfz-Brief: "Fahrten nur bei ausreichenden Sichtverhältnissen" (oder so ähnlich)es schien also auch verständnisvolle Graukittel zu geben ....PS: Was kostet der "Nachtzuschlag" beim TÜV-Termin (oder darf man die Lux-Stärke auch während der Dienstzeit messen?)
Karbidlampe
Verfasst: Mi 26. Jan 2005, 09:51
von ID19
Hallo Ventilo,im Grunde ist das ja auch das Gute am System: Wenn man jemanden findet, der für eine Ausnahme gerade steht, ist in Deutschland (fast) alles möglich. Das Problem ist aber inzwischen verschärt (die Dir bekannten Ausnahmen sind - vermute ich einfach mal - älteren Datums), denn zumindest bei Motorrädern ist das Fahren mit Licht am Tage vorgeschrieben. Vor nicht allzu langer Zeit gab es in Bayern einen Unfall mit tödlichem Ausgang, bei dem der Oldtimer-Motorrad-Fahrer ohne Licht unterwegs war. Eine üble Geschichte.Ein Freund hat sich geschickt aus der Affaire gezogen: Er hat sehr dezent Leuchtdioden in den Karbidscheinwerfer impliziert, die man ducrh die Linse nicht direkt sieht, die aber helles Licht ergeben. Das reicht zwar nicht, um die Straße nachts vernünftig auszuleuchten (ist ja auch dafür nicht gedacht), aber es reicht gut aus, um erkannt zu werden und eben gesetzestreu mit Licht zu fahren. Da, wie schon gesagt, ein Prüfzeichen nicht nötig ist und aber eine Lichtwirkung vorhanden, ist das eine Möglichkeit.Ebenso hat er das Rücklicht mit Dioden bestückt und die Batterie im Gaserzeuger untergebracht, die Kabel laufen in den Schläuchen. Eine saubere Lösung.GrüßeMartin
Karbidlampe
Verfasst: So 30. Jan 2005, 12:27
von uwm121
Zitat:Original erstellt von ID19:Hallo Ventilo,. Da, wie schon gesagt, ein Prüfzeichen nicht nötig ist und aber eine Lichtwirkung vorhanden, ist das eine Möglichkeit.Ebenso hat er das Rücklicht mit Dioden bestückt und die Batterie im Gaserzeuger untergebracht, die Kabel laufen in den Schläuchen. Eine saubere Lösung.GrüßeMartinHallo!Wenn ich den Gesetzestext richtig gelesen habe gilt das mit den Prüfzeichen aber doch nur für Teile,die vor 1954 in den Verkehr gekommen sind?Wie soll dann Eigenbau oder Nachfertigung rechtens sein?Grüße
Karbidlampe
Verfasst: So 30. Jan 2005, 18:03
von ID19
Nein, das gilt für Fahrzeuge, die vor 1954 in den Verkehr gekommen sind. Ausschlaggebend ist das Erstzulassungsdatum. - Natürlich geht keiner davon aus, dass Du dir "moderne" Karbidlampen bastelst. GrüßeMartin