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Oldtimer-Foren •Ein Kurzzeitkennzeichen für zwei Fahrzeuge?
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Ein Kurzzeitkennzeichen für zwei Fahrzeuge?

Verfasst: Di 11. Jan 2005, 20:53
von hs1056
Hallo! Hier meine Frage an die "rechtsgelehrten":Ist es zulässig, mit einem Kurzzeitkennzeichen ein Auto von A nach B zu überführen und dann - natürlich noch innerhalb des Geltungszeitraumes - ein anderes Fahrzeug zurück von B nach A? Ich setze voraus, daß die Angaben in dem Fahrzeugschein vor der Rückfahrt ordnungsgemäß geändert werden.Helmut

Ein Kurzzeitkennzeichen für zwei Fahrzeuge?

Verfasst: Di 11. Jan 2005, 21:08
von w191
Hallo!Nein,da für nur für 1 Fahrzeug ausgestelltGrüße

Ein Kurzzeitkennzeichen für zwei Fahrzeuge?

Verfasst: Di 11. Jan 2005, 22:18
von Frank the Judge
Zulässig ist es natürlich nicht.Es wird auch nicht für nur ein Fahrzeug ausgestellt, da neuerdings die Daten vom Fahrer selbst eingtragen werden müssen. Von der Zulassungstele bekommt man das leere Formular. Das ändert natürlich nichts an der Aussage von w191, die ja eigentlich die richtige Vorgehensweise beschreibt.Lösungsvorschlag der nicht ganz astreinen Sorte: Man fährt mit dem ersten Auto los, trägt aber nichts ein. Mit etwas Glück kommt man am Ziel an, trägt dann für die Rückreise das zweite Auto ein.Wenn man mit leerem Formular erwischt wird, ist nur ein Bußgeld fällig, wenn man den vergesslichen Schussel gut vor dem Schutzmann schaupielern kann.Dies ist die Antwort von einem Nicht-Rechtsgelehrten, aber von einem Praktiker.

Ein Kurzzeitkennzeichen für zwei Fahrzeuge?

Verfasst: Mi 12. Jan 2005, 01:48
von oldierolli
Hallo, aber ein zweites Kennzeichen könnte mit EINEM Versicherungsvertrag gespeist werden: mit der Vers. vereinbaren. Gruß. Rolf

Ein Kurzzeitkennzeichen für zwei Fahrzeuge?

Verfasst: Mi 12. Jan 2005, 11:24
von w191
Hallo!Aber auf der Versicherungsbestätigung,die beim Straßenverkehrsamt bleibt ist doch ein Fahrzeug eingetragen,d.h. im Zweifel weis das Amt sehr genau welches Fahrzeug das Kennzeichen erhalten hat?Grüße

Ein Kurzzeitkennzeichen für zwei Fahrzeuge?

Verfasst: Mi 12. Jan 2005, 14:02
von Rene E
Ich habe das immer so gemacht: Ich habe gesagt, ich will ein Auto kaufen, weiß aber noch gar nicht was für eins.Meine Versicherung hat mir die Deckung eine ganze Zeit lang sogar kostenlos gegeben.Dann habe ich die Kennzeichen geholt, das eigentliche Auto überführt und dann meistens noch die Gelegenheit genutzt weitere Fahrzeuge von Freunden oder meine eigenen umzusetzen.Den roten Schein habe ich nur einmal ausgefüllt, als ich auf der Autobahn liegengeblieben bin und damit rechnen mußte, daß die Polizei zur Absicherung vorbeikommt und dabei kontrolliert.Gehen tut das, auch wenn es nicht erlaubt ist.