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AHK eintragen?

Verfasst: Do 30. Dez 2004, 23:22
von Ponton180
Hallo,meinem Freund wurde beim Anruf bzgl. einer Eintragung seiner neu montierten AHK an seinem Ponton durch den TÜV erklärt, eine Eintragung sei nicht mehr notwendig (Einbauanw./ABE würde reichen). Ist das korrekt? Kann das eigentlich gar nicht glauben...Mike H.

AHK eintragen?

Verfasst: Fr 31. Dez 2004, 00:20
von fliermann
Hallo,mein Wissensstand: Eine AHK muß nicht in die Papiere eingetragen werden (kann aber). Der korrekte Anbau muß aber abgenommen werden (von TÜV, Dekra, o.ä.).GrußFRANK

AHK eintragen?

Verfasst: Fr 31. Dez 2004, 13:20
von w191
Hallo!Die Befreiung von der Begutachtungspflicht/Überprüfung des Anbaus durch eine Überwachungsorganisation gilt nur für Anhängekupplungen mit EG-Prüfzeichen.Die gibts für Pontons aber nicht(Prüfzeichen noch mit Wellenlinie).Zusätzliche Blinkkontrolle immer noch erforderlich. Grüße[Diese Nachricht wurde von w191 am 31. Dezember 2004 editiert.]

AHK eintragen?

Verfasst: Fr 31. Dez 2004, 17:44
von Ponton180
Hallo,besten Dank für die Hinweise!Euch allen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2005 bei bester Gesundheit!!Mike H.

AHK eintragen?

Verfasst: Fr 31. Dez 2004, 20:29
von fliermann
Hallo,kannst du mir sagen, wo man das nachlesen kann?? Zitat:Original erstellt von w191:Hallo!Die Befreiung von der Begutachtungspflicht/Überprüfung des Anbaus durch eine Überwachungsorganisation gilt nur für Anhängekupplungen mit EG-Prüfzeichen.GrüßeDanke!Allen einen "Guten Rutsch" ins neue Jahr (aber nicht mit dem Oldie )FRANK

AHK eintragen?

Verfasst: Fr 31. Dez 2004, 23:46
von w191
Hallo! Das ist die Rechtsauffassung des Kraftfahrtbundesamtes und Inhalt einer entsprechender Verlautbarung des BMVBW (Verkehrsministerium).Danach braucht der Anbau von Anhängekupplungen mit EWG Betriebserlaubnis (94/20 EWG)nicht mehr überprüft zu werden,da die Betriebserlaubnis diese Auflage(Wirksamkeit der BE/ABG nur in Verbindung mit Anbauabnahme) nicht enthält.Im Zuge der Gleichbehandlung gilt dies auch für deutsche(Wellenlinie) Anhängevorrichtungen wenn dies in einem aktuellen Nachtrag nicht mehr gefordert wird.Schreiben liegt jeder technischen Prüfstelle seit mindestens 1 Jahr vor.Da für Pontons so ein Nachtrag wohl kaum existiert ist eine Überprüfung erforderlich allerdings nur nach § 19/3 StVZO,d.h.normalerweise ohne Briefeintrag.Grüße + Prost[Diese Nachricht wurde von w191 am 31. Dezember 2004 editiert.]

AHK eintragen?

Verfasst: Sa 1. Jan 2005, 22:16
von Th. Dinter
....ich vermute auch, daß die TÜVler bei 180 an C180 gedacht haben...grußthomas