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alter Kfz Brief
Verfasst: Di 28. Dez 2004, 22:12
von GP700
Hallo allerseits,ich werde demnächst einen vor über 30 Jahren abgemeldeten Wagen wieder zulassen. Er soll, wie die beiden anderen, mit meinem roten 07er Kennzeichen bewegt werden.Weiß jemand, ob eine Rechtsgrundlage für das Einziehen des originalen Kfz-Briefes durch das Straßenverkehrsamt existiert? Ggf. müsste ich den Originalbrief dann wohl 'verlieren'.Das hiesige Straßenverkehrsamt bestand beim letzten mal auf Herausgabe des alten Briefes, auch meine Einlassung, dies sei mein Eigentum zeigte keine Wirkung. Da ich ihn dabei hatte und die Junge Dame auf der anderen Seite des Schalters ihn schon gesehen hatte, war die Möglichkeit einer eidesstattlichen Erklärung über den Verlust abzugeben, verspielt.Ich konnte Sie nur davon überzeugen, mir noch eine anständige Kopie anzufertigen, was sie dann erstaunlicherweise kostenlos tat.Ist überhaupt ein Brief für die Anmeldung eines Fahrzeuges mit rotem Kennzeichen erforderlich?Herzliche Grüße aus der Eifel, René
alter Kfz Brief
Verfasst: Di 28. Dez 2004, 22:23
von fliermann
Hallo,wenn Du dein Fahreug mit 07-er Nummer fährst, wird der Brief nicht eingezogen. Es handelt sich nämlich um keine Zulassung! Es ist nicht einmal ein Brief erforderlich.GrußFRANK
alter Kfz Brief
Verfasst: Mi 29. Dez 2004, 01:07
von GP700
Hallo Frank,ist es denn in diesem Fall möglich, ohne den Brief zum SVA zu gehen und den Wagen in die Liste der Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen eintragen zu lassen?Hintergrund: ich besitze noch ein weiteres Fahrzeug (ohne Brief), welches auch irgendwann im nächsten Jahr wieder auf die Straße soll.Herzliche Grüßeb aus der Eifel, René
alter Kfz Brief
Verfasst: Mi 29. Dez 2004, 16:15
von fliermann
Hallo René,einen Brief mußt Du nicht vorweisen, aber bei uns möchte die Zulassungsstelle einen Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag) und die technischen Daten (diese werden ja in den Schein eingetragen) sehen.GrußFRANK
alter Kfz Brief
Verfasst: Sa 1. Jan 2005, 22:14
von Th. Dinter
Hallo,vielleicht beantwortet hier mal ein Jurist die Frage: der Kfz.-Brief ist Eigentum des Fahrzeugeigentümers?Die Zulassungsstelle kann ihn nicht einziehen, allerdings ungültig machen?Ist bei mir bisher jedenfalls immer so gelaufen, oder wußte die Zulassungsstelle das nur nicht richtig?grußthomas
alter Kfz Brief
Verfasst: Di 4. Jan 2005, 01:57
von Altopelfreak
Hallo René,das Verhalten Deiner Zulassungsstelle war vollkommen rechtswidrig!Wenn ich es richtig verstanden habe, dann war das Auto schon über 18 Monate aus dem stillgelegt, der alte Brief somit verfallen.Dann geht die Zulassungsstelle dieser Brief auch nichts mehr an!Eingezogen würde ein alter Brief nur dann, wenn dasselbe Auto wegen regulärer Zulassung einen neuen bekäme, was aber bei Roter Nummer nicht der Fall ist.Vielleicht kannst Du ja nachträglich Einspruch erheben und Herausgabe verlangen. Am Besten Du gibst denen noch folgenden guten Tip: "Wenn ihr so geil auf abgelaufene Briefe seid, dann geht doch zur nächsten Veterama nach Ludwigshafen. Dort ist regelmässig ein Stand, der solche Briefe kistenweise für 30 Euro aufwärts anbietet. Als Behörde dürft Ihr die alle kostenlos mitnehmen!Viel GlückKlaus
alter Kfz Brief
Verfasst: Di 4. Jan 2005, 16:58
von w191
Hallo!Da der Brief bei einer eventuellen Wiederzulassung ein sehr wichtiges Dokument ist kann das Einziehen wegen 07 nicht richtig sein.U.U. fallen dann beim TÜV erhebliche Mehrkosten für das §21 Gutachten an(Datensuche,KBA Anfrage).Wahrscheinlich will dasselbe Straßenverkehrsamt dann wissen wo das Fahrzeug denn herkommt usw.Üblicherweise wird der Brief deshalb bei 07 für die Unterlagen des Amtes lediglich kopiert.Kann sich nur um ein Missverständnis/Falschinterpretation von Vorschriften handeln-Amtsleiter fragen.Grüße
alter Kfz Brief
Verfasst: Di 4. Jan 2005, 19:45
von GP700
Hallo allerseits,in dem geschilderten Fall wurde der Brief nicht entzogen, sondern er wurde eingezogen und gegen einen neuen ausgetauscht, da der "alte Pappbrief" nicht mehr verwendbar sei. Ich habe versucht, den originalen Brief zurück zu bekommen, aber lt. Aussage der Sachbearbeiterin werden diese Briefe "umgehend vernichtet".Herzliche Grüße aus der Eifel, René
alter Kfz Brief
Verfasst: Di 4. Jan 2005, 21:54
von Mario
Zitat:Original erstellt von GP700:...aber lt. Aussage der Sachbearbeiterin werden diese Briefe "umgehend vernichtet".Oh, oh René, ob das der Wahrheit entspricht, wage ich stark zu bezweifeln. Mir ist dasselbe mit meinem Wohnwagen widerfahren. Ich hatte allerdings die Möglichkeit den alten Brief gegen eine Gebühr von satten 25 EUR zurückzukaufen.Erkundige Dich am besten nochmals bei der Zulassungsstelle da ich glaube, daß die Dame keine Ahnung hat ! Mal davon abgesehen, der Brief als Dokument ist eigentlich Dein Eigentum, den Du mit dem Fahrzeug gekauft und bezahlt hast. Da finde ich schon recht dreist von den Zulassungsstellen, derart damit umzugehen !Viele Grüße,Mario
alter Kfz Brief
Verfasst: Di 4. Jan 2005, 22:52
von Th. Dinter
Hallo Mario,Es ging nicht darum "Deinen Brief zurückzukaufen", sondern das war die Gebühr für das Ungültigstempeln des Briefes.grußthomas