[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/phpbb/session.php on line 583: sizeof(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/phpbb/session.php on line 639: sizeof(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Oldtimer-Foren •Gewährleistungspflicht des Händlers?
Seite 1 von 2

Gewährleistungspflicht des Händlers?

Verfasst: Mi 8. Dez 2004, 22:52
von regensburger
Hallo,ich hatte hier meinen Streit mit einem Regensburger Auto-Händler dargelegt, der mir einen Oldtimer mit zwei nagelneuen TÜV-Gutachten verkauft hat. Der Wagen hat aber erhebliche Rostschäden, einen schwächeren Motor als im Brief eingetragen und eine völlig defekte Fußbremse. Ich habe die ausführliche Darstellung dieses Falle bis auf weiteres entfernt. Grund: Die Sache geht vor Gericht - der Händler lehnt jede Gewährleistung und eine außergerichtliche Einigung ab - und ich will vermeiden, dass Äußerungen von mir hier im Forum gegen mich verwendet werden können. Ich verspreche euch aber, dass ich nach Abschluss des Verfahrens den Fall hier schildere. Die Sache dürfte nämlich generell von Interesse sein. Bis dann..Ein Tipp für ADAC-Mitglieder: Auf www.adac.de kann man eine erste kostenlose Einschätzung des Falles anfordern. Habe ich gemacht und bereits am nächste Tag Antwort bekommen. [Diese Nachricht wurde von regensburger am 10. Dezember 2004 editiert.]

Gewährleistungspflicht des Händlers?

Verfasst: Mi 8. Dez 2004, 23:14
von Arielle
Hallo regensburger,mal aus der Sicht eines Händlers: Grundsätzlich hast Du Anspruch auf 2 Jahre Gewährleistung. Vollständig verzichten kannst Du gar nicht darauf, es sei denn, Du kaufst von einer Privatperson. Ein Händler kann die Gewährleistung maximal auf 1 Jahr herabsetzen und das nur mit Deiner schriftlichen Einverständniserklärung. Ein Vermerk auf einer Quittung oder einem Kaufvertrag reichen rechtlich nicht aus.Weiters ist es so, dass die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer liegt. Das heisst, er muss Dir beweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs in Ordnung war. Kann er das nicht, muss er gewährleisten. Erst die restlichen 1 1/2 Jahre wird die Beweislast umgekehrt und dann musst Du ihm beweisen, dass die Schäden beim Kauf schon vorhanden waren.Gruss, Andrea

Gewährleistungspflicht des Händlers?

Verfasst: Do 9. Dez 2004, 18:23
von hallo-stege
Mein Tip: Auto zurückgeben und Kaufpreis wiedergeben lassen ...Gruß von Frank

Gewährleistungspflicht des Händlers?

Verfasst: Do 9. Dez 2004, 19:46
von MG
Hallo, nur mal so eine Frage am Rande.Wieso gibt es Käufer, die "immer nach dem Kauf" offensichtliche, ich meine nicht versteckte, Mängel finden?Bequemlichkeit, Unvermögen oder absolutes Vertrauen in allem, was ihnen erzählt wird.GrüßeManfred

Gewährleistungspflicht des Händlers?

Verfasst: Do 9. Dez 2004, 20:29
von regensburger
siehe oben, sorry.[Diese Nachricht wurde von regensburger am 10. Dezember 2004 editiert.]

Gewährleistungspflicht des Händlers?

Verfasst: Do 9. Dez 2004, 21:05
von jawolf30
Hallo regensburger,zunächst WILLKOMMEN im Forum...Vermute mal, dass die folgenden Zeilen Dir bei Deinem Problem nicht helfen - aber:Hmmm...habe Deinen Beitrag nun mehrmals gelesen...irgendwie beschleicht mich da ein seltsames Gefühl!?Da kauft jemand (Laie??? <> Motorkennbuchstabe D!!??) einfach so einen fast 40 Jahre alten Wagen...Du schreibst in der Ich-Form...hattest Du denn niemanden dabei, der sich mit diesen Fahrzeugen auskennt? Hattest Du Dich VORHER (jetzt??) mit einschlägiger Literatur eingedeckt? Schwachstellen, Fehlerquellen etc. ??Kauf OHNE Kaufvertrag!!??Ohne Dir auf die Füsse treten zu wollen: Ich kann Dich nicht bedauern...Das der "Händler" wohl auch (etwas?) Dreck am Stecken hat, ist eine andere Geschichte...(Altöl auf den Unterboden aufspritzen!!?? - erzähl DAS mal entspr. Stellen...)Mit fordlichen GrüssenJürgen

Gewährleistungspflicht des Händlers?

Verfasst: Fr 10. Dez 2004, 00:05
von regensburger
siehe oben, sorry.[Diese Nachricht wurde von regensburger am 10. Dezember 2004 editiert.]

Gewährleistungspflicht des Händlers?

Verfasst: Fr 10. Dez 2004, 07:57
von Versi
Zitat:Original erstellt von regensburger: Zudem bin ich vor vielen Jahren schon einmal so einen 34 PS-Käfer gefahren, ich kannte also diesen Motorbuchstaben. .............. Ich bin noch nie mit einem Käfer von 1966 gefahren, da wusste ich schlicht nicht, wie lange da der Pedalweg der Bremse ist.Ja was denn nun? Irgendwie glaube ich, dass in Deiner Geschichte was fehlt, ich kann das alles nicht nachvollziehen. Ahnung oder keine Ahnung von der Materie? Auto viele Jahre beobachtet, aber "massive Durchrostungen" wegen Altöl nicht erkannt?KopfschüttelDirk

Gewährleistungspflicht des Händlers?

Verfasst: Fr 10. Dez 2004, 08:15
von goggo
Was ich dabei ned kapier ist des TÜV Gutachten - wohl ein Freund des Verkäufers gemacht - da sieht man wieder wie überflüssig dieser Verein ist....Ich würd auch versuchen den Wagen zurückzugeben... aber hat sich eigentlich mal hier ein Juristischer Fachmann geäussert???Wär mal Interessant....GrußHelmut

Gewährleistungspflicht des Händlers?

Verfasst: Fr 10. Dez 2004, 10:17
von Rene E
@Regensburger:Lass Dir hier nicht erzählen, daß Du selbst Schuld bist, weil Du ein Anfänger bist.Bei meinem ersten Käfer bin ich vor 14 Jahren genauso besch..en worden. Durchrostungen unter dem aufgeklebten Teppich. Von außen dick Spachtel und aufgepoppte Bleche, gefährlich schiefziehende Bremse aber frischer TÜV.Weil ich damals darauf bestanden hab daß die Zustandsnote 2 in den Vertrag aufgenommen wurde, habe ich den Prozeß gewonnen.Ach ja. Der TÜV-Prüfer der unterschrieben hatte, hatte einen seltenen Nachnamen. Ich hatte darüber herausgefunden daß er im gleichen Dorf wie der Verkäufer wohnte und die beiden Saufkumpanen waren.