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Kreidler Florett und Co. mit "M"-Führerschein?
Verfasst: Sa 20. Nov 2004, 22:16
von Trivio
Hallo zusammen,Ich habe vor zweieinhalb Jahren meinen Auto-Führerschein gemacht und somit auch den "M"-Führerschein erworben.Meine Frage: Wie sieht es aus, wenn ich mir z.B. eine Kreidler Florett zulege und diese dann mit 50 ccm an die 80 km/h läuft, ist es dann mit meinem Führerschein erlaubt, die Florett zu fahren oder könnte ich da Schwierigkeiten bekommen?Gruß und vielen Dank,Trivio
Kreidler Florett und Co. mit "M"-Führerschein?
Verfasst: So 21. Nov 2004, 00:30
von hallo-stege
Hallo Trivio,mit dem Führerschein M darfst Du Kleinkrafträder mit Geschwindigkeitsbegrenzug fahren (45 bzw. 50 km/h, je nach Erstzulassung, und aufgrund des Einigungsvertrages auch die Schwalbe mit 60 km/h), die Kreidler Florett RS und Co. hatten aber keine Geschwindigkeitsbegrenzung und Du brauchst dafür den Leichtkraftradführerschein.Die Kreidler Mokicks z.B. RMC, LF, sind Kleinkrafträder mit Begrenzung auf 40 km/h, und die darfst Du natürlich fahren.Gruß von Frank
http://www.kreidler-museum.de/
Kreidler Florett und Co. mit "M"-Führerschein?
Verfasst: So 21. Nov 2004, 11:51
von Trivio
Dankeschön für die schnelle Antwort Hab ich mir schon fast gedacht, dann gibt's wohl doch was kleineres, denn der Motorrad-Führerschein ist mir ehrlich gesagt zu teuer.Gruß aus dem verschneiten Allgäu,Trivio