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Oldtimer-Foren •Treffen und Ausfahrten. Rechtslage ?
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Treffen und Ausfahrten. Rechtslage ?

Verfasst: Mo 15. Nov 2004, 14:52
von Original-Commo
Hallo zusammen,ab wievielen Fahrzeugen muß eine Ausfahrt angemeldet werden ? Muß das überhaupt ?Es handelt sich um eine ofizielle Veranstaltung eines großen deutschen Markenclubs. Über diesen ist die Veranstaltung auch versichert. Nur die Ausfahrt macht mir etwas Bauchschmerzen.GrüßeOriginal-Commo[Diese Nachricht wurde von Original-Commo am 15. November 2004 editiert.]

Treffen und Ausfahrten. Rechtslage ?

Verfasst: Mo 15. Nov 2004, 15:25
von Thorsten4x4
Hallo CommoHabe mich im letzten Jahr bei der Planung einer Deutschlandtour sehr ausführlich mit der Rechtslage befaßt.Daher kann ich dir sagen, dass eine Genehmigung mit EINER Ausnahme immer nötig ist.-Weniger als 30 Fahrzeuge, und-wenn es keine Kontrollstellen gibt und -die Fahrtroute von den Teilnehmern frei gewählt werden kann.Alle anderen Motorsportlichen Veranstaltungen sind Genehmigungspflichtig.Deine somit auch, da du die Fahrtstrecke ja vor gibst.Die Vorraussetzungen für eine Genehmigung kannst du bei den entsprechenden Landratsämtern erfragen. Als Vorlauf für die Genehmigung würde ich Minimum 8 Wochen ansetzten bis alles geklärt ist. Die Kosten sind von Landkreis zu Landkreis recht unterschiedlich.Thorsten

Treffen und Ausfahrten. Rechtslage ?

Verfasst: Mo 15. Nov 2004, 15:37
von Thorsten4x4
Noch kurz ein anderer Aspekt.Wenn du im "geschlossenen Verband" , gemeinhin als Konvoi bezeichnet, fahren willst, so ist dies eine übergebührliche Straßenbenutzung und eine Genehmigung ist bereits ab zwei Fahrzeugen notwendig. Vorteil für dich: Deine Fahrzeuggruppe wird verkehrstechnisch als EIN Fahrzeug behandelt. (z.B. alle gemeinsam können die Ampel queren, auch wenn nur die Ersten Grün haben)Gemeinhin gehen unsere Gesetzeshüter nicht von einem geschlossenen Verband aus, wenn der Abstand der Fahrzeuge untereinander min 50m oder mehr beträgt.Thorsten